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Energie & Management > Wasserstoff - Finanzierung des H2-Netzes passiert den Bundestag
Quelle: Shutterstock / r.classen
Wasserstoff

Finanzierung des H2-Netzes passiert den Bundestag

Der Bundestag hat mit der 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auch das Konzept zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes beschlossen und Herkunftsnachweise für grüne Gase.
Am 12. April beschloss der Deutsche Bundestag die lange umstrittene 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Darin enthalten ist das Konzept zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Außerdem haben die Abgeordneten die Herkunftsnachweisregisterverordnung angenommen. Die Branche zeigte sich vorwiegend erleichtert über den Abschluss der langen Debatten.

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist es gut, dass die Regierungsfraktionen sich geeinigt haben und mit dem Finanzierungsrahmen nun ein wichtiger Schritt für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur getan wird. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae begrüßte besonders zahlreiche Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess. „Besonders positiv ist, dass im Fall einer Insolvenz eines Kernnetz-Betreibers die anderen Kernnetzbetreiber nicht haften müssen“, sagte sie.

Amortisationskonto gute Lösung

Mit der Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der H2-Kernnetzleitungen von 2032 auf 2037 werde zudem sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden kann. Allerdings zeigte sie sich skeptisch, dass die Rahmenbedingungen für die nötigen Milliardeninvestitionen bereits ausreichen. „Die hohen Risiken der Hochlaufphase müssen auf ein marktverträgliches Maß reduziert werden und auch im internationalen Vergleich attraktive Investitionsbedingungen geschaffen werden“, forderte Andreae.

Das könne mit der Einrichtung des Amortisationskontos zur Finanzierung des Hochlaufs gelingen. „Ob die Regelungen ausreichend sind, um genügend private Kapitalgeber für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur zu gewinnen, wird sich nun zeigen“, sagte sie. Erfreulich sei, dass die Verteilnetzbetreiber jetzt stärker beteiligt sind und die lokalen Transformationspläne berücksichtigt werden sollen. „Die Verteilnetze bringen den Wasserstoff erst zu einer Vielzahl an Kunden – auch im industriellen Mittelstand“, erinnerte Andreae.

Bürokratieabbau gelungen

Für den Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, es sei gut, dass die vorgesehene Größe des Kernnetzes bei den ermittelten rund 9.700 Kilometer geblieben ist. Die Einbeziehung der Transformationspläne der Verteilernetzbetreiber in die Netzentwicklungsplanung ermögliche „eine clevere Verzahnung der Planungen“. „Auch in Sachen Bürokratieabbau waren unsere Anregungen erfolgreich: Der bisher alle zwei Jahre separat erforderliche Umsetzungsbericht soll entfallen und im Netzentwicklungsplan integriert werden“, begrüßte Liebing.

Das vorgesehene Amortisationskonto sei eine gute Lösung, um Verbraucher prohibitiv vor hohen Netzentgelten zu schützen, indem die Kosten über viele Jahre gestreckt werden. Für einen Teil der Investitionen übernimmt der Staat eine Garantie. „Allerdings sind die beim Ausgleich des Amortisationskontos durch den Bund fälligen 24 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen hoch und könnten notwendige Investitionen verhindern“, wandte Liebing ein.

Am 21. Mai kommt die Stunde der Wahrheit

Der Branchenverband Zukunft Gas betonte kritische Punkte in der neuen Gesetzgebung. Vorstand Timm Kehler erwartet bis zum 21. Mai Aufklärung, ob die Investitionsbedingungen reizvoll genug sind. Bis dahin müssen die Fernleitungsnetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur Umrüstungs- und Bauprojekte für das angestrebte Leitungsnetz beantragen. „Die Herausforderung besteht aber nicht nur im Bau, sondern auch darin, die Rohre schnellstmöglich mit Wasserstoff zu füllen, die Infrastruktur effektiv zu nutzen und Industrie und Kraftwerke mit Wasserstoff zu versorgen“, erinnerte Kehler.

Mit Blick auf die Herkunftsnachweisregisterverordnung bedauerte er, dass der CO2-Fußabdruck neuer Gase nicht im Register zu verankert wurde. Diese Information sei entscheidend, um eine sinnvolle Quote für den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff und seine Derivate sowie Biomethan zu etablieren. „Ohne diese Grundlage bleibt ein großer Fehler im System“, sagte Kehler.

Gleichzeitig begrüßte er die Klarstellung, die im Kontext der Bilanzierung über Erdgas- und Wasserstoffnetze erfolgt ist. „Dank dieser von uns geforderten Anpassung wird verhindert, dass grüner Wasserstoff sein grünes Siegel verliert, wenn er dem Erdgasnetz beigemischt wird“, sagte er. Das sei ein entscheidender Fortschritt für alle Elektrolyseprojekte, die noch nicht direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, aber bereits jetzt über das Gasnetz handeln möchten, erläuterte Kehler.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will Medienberichten zufolge dem Wasserstoffausbau bei Genehmigungsprozessen ein „überragendes öffentliches Interesse“ einräumen. Das geht aus dem Entwurf für das sogenannte „Wasserstoffbeschleunigungsgesetz“ hervor, für das sein Ministerium am 11. April die interne Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung eingeleitet hat.

Freitag, 12.04.2024, 15:53 Uhr
Susanne Harmsen
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Finanzierung des H2-Netzes passiert den Bundestag
Der Bundestag hat mit der 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) auch das Konzept zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes beschlossen und Herkunftsnachweise für grüne Gase.
Am 12. April beschloss der Deutsche Bundestag die lange umstrittene 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Darin enthalten ist das Konzept zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes. Außerdem haben die Abgeordneten die Herkunftsnachweisregisterverordnung angenommen. Die Branche zeigte sich vorwiegend erleichtert über den Abschluss der langen Debatten.

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) ist es gut, dass die Regierungsfraktionen sich geeinigt haben und mit dem Finanzierungsrahmen nun ein wichtiger Schritt für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur getan wird. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae begrüßte besonders zahlreiche Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess. „Besonders positiv ist, dass im Fall einer Insolvenz eines Kernnetz-Betreibers die anderen Kernnetzbetreiber nicht haften müssen“, sagte sie.

Amortisationskonto gute Lösung

Mit der Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der H2-Kernnetzleitungen von 2032 auf 2037 werde zudem sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden kann. Allerdings zeigte sie sich skeptisch, dass die Rahmenbedingungen für die nötigen Milliardeninvestitionen bereits ausreichen. „Die hohen Risiken der Hochlaufphase müssen auf ein marktverträgliches Maß reduziert werden und auch im internationalen Vergleich attraktive Investitionsbedingungen geschaffen werden“, forderte Andreae.

Das könne mit der Einrichtung des Amortisationskontos zur Finanzierung des Hochlaufs gelingen. „Ob die Regelungen ausreichend sind, um genügend private Kapitalgeber für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur zu gewinnen, wird sich nun zeigen“, sagte sie. Erfreulich sei, dass die Verteilnetzbetreiber jetzt stärker beteiligt sind und die lokalen Transformationspläne berücksichtigt werden sollen. „Die Verteilnetze bringen den Wasserstoff erst zu einer Vielzahl an Kunden – auch im industriellen Mittelstand“, erinnerte Andreae.

Bürokratieabbau gelungen

Für den Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) sagte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, es sei gut, dass die vorgesehene Größe des Kernnetzes bei den ermittelten rund 9.700 Kilometer geblieben ist. Die Einbeziehung der Transformationspläne der Verteilernetzbetreiber in die Netzentwicklungsplanung ermögliche „eine clevere Verzahnung der Planungen“. „Auch in Sachen Bürokratieabbau waren unsere Anregungen erfolgreich: Der bisher alle zwei Jahre separat erforderliche Umsetzungsbericht soll entfallen und im Netzentwicklungsplan integriert werden“, begrüßte Liebing.

Das vorgesehene Amortisationskonto sei eine gute Lösung, um Verbraucher prohibitiv vor hohen Netzentgelten zu schützen, indem die Kosten über viele Jahre gestreckt werden. Für einen Teil der Investitionen übernimmt der Staat eine Garantie. „Allerdings sind die beim Ausgleich des Amortisationskontos durch den Bund fälligen 24 Prozent Selbstbehalt für Unternehmen hoch und könnten notwendige Investitionen verhindern“, wandte Liebing ein.

Am 21. Mai kommt die Stunde der Wahrheit

Der Branchenverband Zukunft Gas betonte kritische Punkte in der neuen Gesetzgebung. Vorstand Timm Kehler erwartet bis zum 21. Mai Aufklärung, ob die Investitionsbedingungen reizvoll genug sind. Bis dahin müssen die Fernleitungsnetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur Umrüstungs- und Bauprojekte für das angestrebte Leitungsnetz beantragen. „Die Herausforderung besteht aber nicht nur im Bau, sondern auch darin, die Rohre schnellstmöglich mit Wasserstoff zu füllen, die Infrastruktur effektiv zu nutzen und Industrie und Kraftwerke mit Wasserstoff zu versorgen“, erinnerte Kehler.

Mit Blick auf die Herkunftsnachweisregisterverordnung bedauerte er, dass der CO2-Fußabdruck neuer Gase nicht im Register zu verankert wurde. Diese Information sei entscheidend, um eine sinnvolle Quote für den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff und seine Derivate sowie Biomethan zu etablieren. „Ohne diese Grundlage bleibt ein großer Fehler im System“, sagte Kehler.

Gleichzeitig begrüßte er die Klarstellung, die im Kontext der Bilanzierung über Erdgas- und Wasserstoffnetze erfolgt ist. „Dank dieser von uns geforderten Anpassung wird verhindert, dass grüner Wasserstoff sein grünes Siegel verliert, wenn er dem Erdgasnetz beigemischt wird“, sagte er. Das sei ein entscheidender Fortschritt für alle Elektrolyseprojekte, die noch nicht direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, aber bereits jetzt über das Gasnetz handeln möchten, erläuterte Kehler.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will Medienberichten zufolge dem Wasserstoffausbau bei Genehmigungsprozessen ein „überragendes öffentliches Interesse“ einräumen. Das geht aus dem Entwurf für das sogenannte „Wasserstoffbeschleunigungsgesetz“ hervor, für das sein Ministerium am 11. April die interne Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung eingeleitet hat.

Freitag, 12.04.2024, 15:53 Uhr
Susanne Harmsen

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