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Laut Oberlandesgericht Hamburg dürfen Fernwärmeversorger ihre Preise auch einseitig anpassen, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Der BDEW begrüßt das Urteil.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat auf eine Klage von Verbraucherschützern hin entschieden, dass Fernwärmeversorger ihre Preisanpassungsklauseln auch einseitig anpassen dürfen. Dies gilt, wenn es um Änderungen beim eingesetzten Brennstoff geht. Damit folgt das OLG der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. „Das Urteil gibt Fernwärmeversorgern Klarheit und Sicherheit“, erklärte Ker
Dienstag, 14.05.2024, 11:52 Uhr
Susanne Harmsen
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