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Energie & Management > Recht - EWE Netz darf das Stilllegen von Gasanschlüssen nicht berechnen
Quelle: Fotolia / aerogondo
Recht

EWE Netz darf das Stilllegen von Gasanschlüssen nicht berechnen

Die EWE-Netztochter darf Kosten für stillgelegte Gasanschlüsse nicht auf Antragsteller abwälzen. Das Unternehmen hat ein erstes Verfahren verloren, will aber an der Praxis festhalten.
Der immer häufiger vorkommende Rückbau von Gasanschlüssen verursacht laut EWE Netz GmbH Kosten in Höhe von 965,09 Euro. Seit Anfang 2024 holen die Oldenburger sich dieses Geld pauschal von jenen Privatleuten zurück, die zum Beispiel auf Wärmepumpen umsteigen und sich vom Gas endgültig trennen wollen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat dieser Abrechnungspraxis nun erstmals einen Riegel vorgeschoben.

Mit Urteil vom 5. Dezember erklärte das Gericht es für unzulässig, die durch das Stilllegen anfallenden Kosten den Auftraggebern in Rechnung zu stellen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) hatte die Klage für einen Kunden der EWE Netz GmbH eingereicht und wertet das Urteil laut einer Mitteilung als „wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“.

Wer sich für klimafreundlichere Heizalternativen entscheide, solle nicht die Last hoher Zusatzkosten tragen müssen, so VZN-Rechtsexperte Rene Zietlow-Zahl. Ein Sprecher von EWE, dem Mutterkonzern des unterlegenen Unternehmens, erklärte auf Anfrage dieser Redaktion, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Eine Revision sei ausdrücklich zugelassen, EWE prüfe nun zunächst deren Erfolgsaussichten.

Bereits 8.000 gekappte Gasleitungen in zwei Jahren

Der Sprecher machte noch einmal die gegenteilige Haltung des Unternehmens deutlich. Wer individuell keinen Gasanschluss mehr haben möchte, solle die entstehenden Kosten auch selbst übernehmen. Sonst müssten alle anderen im Gasnetz verbleibenden Kunden diese Beträge „über die Netzentgelte tragen“. Das würde die Netzentgelte perspektivisch deutlich teurer machen.

Schon jetzt geht es um viel Geld, das Kunden gegebenenfalls einklagen könnten. EWE Netz spricht von etwa 8.000 Stilllegungen in den vergangenen beiden Jahren und von einer steigenden Tendenz. Das würde nach den Pauschalen des Unternehmens entstandene Kosten von bis zu 8 Millionen Euro bedeuten.

Das Unternehmen hat dabei zwei verschiedene Pauschalen für Gasanschlüsse festgelegt. Das vollständige Stilllegen und den Rückbau berechnet EWE Netz mit den besagten 965 Euro, erlaubt es Kunden allerdings, diesen Betrag in Raten zu begleichen. Für eine Pause beim Gas, also den Ausbau des Zählers und das vorübergehende Verschließen der Leitung, verlangt der Netzbetreiber 67,12 Euro jährlich.

Die Verbraucherschutzorganisation weist im Gegenzug darauf hin, dass das OLG einer wesentlichen Argumentation von EWE Netz die Grundlage entzogen habe. Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) könne nicht als Begründung für die Kostenweitergabe dienen. Dies sei irreführend und die Veröffentlichung einer entsprechenden Preisliste für Niederdruckanschlüsse unrechtmäßig, weil dadurch ein falscher Eindruck entstehe.

Interessant ist die Ankündigung von EWE Netz, auf das Urteil nicht unmittelbar reagieren zu wollen. Das Unternehmen halte zunächst daran fest, die Pauschalen für das beantragte Pausieren oder Stilllegen von Gasanschlüssen „verursachungsgerecht“ in Rechnung zu stellen. Von dieser Praxis wolle EWE Netz bis zu „einer abschließenden Entscheidung“, die eventuell der Bundesgerichtshof treffen werde, nicht abweichen.

Donnerstag, 11.12.2025, 17:09 Uhr
Volker Stephan
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EWE Netz darf das Stilllegen von Gasanschlüssen nicht berechnen
Die EWE-Netztochter darf Kosten für stillgelegte Gasanschlüsse nicht auf Antragsteller abwälzen. Das Unternehmen hat ein erstes Verfahren verloren, will aber an der Praxis festhalten.
Der immer häufiger vorkommende Rückbau von Gasanschlüssen verursacht laut EWE Netz GmbH Kosten in Höhe von 965,09 Euro. Seit Anfang 2024 holen die Oldenburger sich dieses Geld pauschal von jenen Privatleuten zurück, die zum Beispiel auf Wärmepumpen umsteigen und sich vom Gas endgültig trennen wollen. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat dieser Abrechnungspraxis nun erstmals einen Riegel vorgeschoben.

Mit Urteil vom 5. Dezember erklärte das Gericht es für unzulässig, die durch das Stilllegen anfallenden Kosten den Auftraggebern in Rechnung zu stellen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen (VZN) hatte die Klage für einen Kunden der EWE Netz GmbH eingereicht und wertet das Urteil laut einer Mitteilung als „wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher“.

Wer sich für klimafreundlichere Heizalternativen entscheide, solle nicht die Last hoher Zusatzkosten tragen müssen, so VZN-Rechtsexperte Rene Zietlow-Zahl. Ein Sprecher von EWE, dem Mutterkonzern des unterlegenen Unternehmens, erklärte auf Anfrage dieser Redaktion, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Eine Revision sei ausdrücklich zugelassen, EWE prüfe nun zunächst deren Erfolgsaussichten.

Bereits 8.000 gekappte Gasleitungen in zwei Jahren

Der Sprecher machte noch einmal die gegenteilige Haltung des Unternehmens deutlich. Wer individuell keinen Gasanschluss mehr haben möchte, solle die entstehenden Kosten auch selbst übernehmen. Sonst müssten alle anderen im Gasnetz verbleibenden Kunden diese Beträge „über die Netzentgelte tragen“. Das würde die Netzentgelte perspektivisch deutlich teurer machen.

Schon jetzt geht es um viel Geld, das Kunden gegebenenfalls einklagen könnten. EWE Netz spricht von etwa 8.000 Stilllegungen in den vergangenen beiden Jahren und von einer steigenden Tendenz. Das würde nach den Pauschalen des Unternehmens entstandene Kosten von bis zu 8 Millionen Euro bedeuten.

Das Unternehmen hat dabei zwei verschiedene Pauschalen für Gasanschlüsse festgelegt. Das vollständige Stilllegen und den Rückbau berechnet EWE Netz mit den besagten 965 Euro, erlaubt es Kunden allerdings, diesen Betrag in Raten zu begleichen. Für eine Pause beim Gas, also den Ausbau des Zählers und das vorübergehende Verschließen der Leitung, verlangt der Netzbetreiber 67,12 Euro jährlich.

Die Verbraucherschutzorganisation weist im Gegenzug darauf hin, dass das OLG einer wesentlichen Argumentation von EWE Netz die Grundlage entzogen habe. Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) könne nicht als Begründung für die Kostenweitergabe dienen. Dies sei irreführend und die Veröffentlichung einer entsprechenden Preisliste für Niederdruckanschlüsse unrechtmäßig, weil dadurch ein falscher Eindruck entstehe.

Interessant ist die Ankündigung von EWE Netz, auf das Urteil nicht unmittelbar reagieren zu wollen. Das Unternehmen halte zunächst daran fest, die Pauschalen für das beantragte Pausieren oder Stilllegen von Gasanschlüssen „verursachungsgerecht“ in Rechnung zu stellen. Von dieser Praxis wolle EWE Netz bis zu „einer abschließenden Entscheidung“, die eventuell der Bundesgerichtshof treffen werde, nicht abweichen.

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