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Energie & Management > Klimaschutz - Differenzen bei Beurteilung der THG-Quote
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Klimaschutz

Differenzen bei Beurteilung der THG-Quote

Im Umweltausschuss des Bundestags haben Verbände und Unternehmen zum Entwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Quote unterschiedlich Stellung bezogen.
Im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags ist am 4. März der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beraten worden. In einer Anhörung bewerteten Sachverständige aus Mineralölwirtschaft, Erneuerbaren-Branche und Umweltverbänden die geplante Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III unterschiedlich.

Alexander Struck von der Bayernoil begrüßte mehrere Punkte des Kabinettsentwurfs. Dazu zählten die verschärfte Betrugsprävention und die Fortschreibung der Quote bis 2040. Beides schaffe Planungssicherheit. Zugleich kritisierte Struck einen „Konstruktionsfehler“: Der Entwurf lege eine höhere Quote als die RED III fest, schränke aber die Erfüllungsoptionen ein. Das führe im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen und schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.

Bayernoil plädiere dafür, biogenen Wasserstoff in Raffinerien auf die THG-Quote anzurechnen. Der Hochlauf von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) verlaufe langsamer als erwartet. Zudem sprach sich das Unternehmen für eine breitere Rohstoffbasis beim Co-Processing sowie für die Anerkennung sogenannter Recycled Carbon Fuels (RCF) aus. Laut EU-Vorgaben müssten diese eine Treibhausgasminderung von mindestens 70 Prozent erreichen.

Auch Sascha Wüstenhöfer von Shell Deutschland bewertete die Fortschreibung der THG-Quote über 2030 hinaus als wichtigen Rahmen für Investitionen. Der Entwurf setze Impulse, etwa mit der Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe und der Einführung einer RFNBO-Unterquote. Für einen praxistauglichen Hochlauf seien jedoch weitere Anpassungen notwendig.

Elektrifizierung im Straßenverkehr möglich

Demgegenüber forderte Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die THG-Quote nicht weiter anzuheben, sondern abzusenken. Klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Agrokraftstoffe, insbesondere auf Sojabasis, müssten ausgeschlossen werden. Zudem solle der Multiplikator für Ladestrom von drei auf fünf steigen und Bahnstrom als zusätzliche Erfüllungsoption anerkannt werden. Weitere Wasserstoffarten wie biogener Wasserstoff sollten nach Auffassung der DUH nicht berücksichtigt werden.

Ähnlich argumentierte Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die THG-Quote könne nur dann klimapolitisch wirksam sein, wenn klimaschädliche Kraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht mehr angerechnet würden. Die Rücknahme der Doppelanrechnung für Annex-IX-A-Kraftstoffe begrüßte der Verband mit Blick auf Betrugsbekämpfung und Klimaschutz. Die Unterquote für E-Fuels im Straßenverkehr solle gesenkt werden, da dort Elektrifizierung möglich sei, während Luft- und Schifffahrt stärker auf diese Kraftstoffe angewiesen seien.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) unterstützte die Fortschreibung der Quote bis 2040 grundsätzlich. Präsidentin Ursula Heinen-Esser regte an, die THG-Quote bereits 2027 von 16 auf 17,5 Prozent anzuheben, um den Quotenpreis zu stabilisieren und Betrugsfälle mit gefälschten Zertifikaten auszugleichen. Zudem forderte der Verband Vor-Ort-Kontrollen und strengere Sanktionen. Die Mindestquote für RFNBO in Raffinerien solle 2030 bei mindestens 2,5 Prozent, besser bei fünf Prozent liegen. Auch der Einsatz von biogenem Wasserstoff in Raffinerien müsse ermöglicht werden.

Der Biogasrat sprach sich für den Erhalt der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Europa aus. Geschäftsführerin Janet Hochi verwies auf Bio-LNG und Bio-CNG aus Rest- und Abfallstoffen, die in Deutschland produziert würden und zur Versorgungssicherheit beitrügen. Die europarechtlich vorgesehene doppelte Anrechenbarkeit in der RED III solle im parlamentarischen Verfahren beibehalten werden.

Benedikt Heyl von Transport & Environment Deutschland (T&E) kritisierte den Entwurf grundsätzlich. Er sprach von einem Eingriff in den Kraftstoffmarkt zugunsten bestehender Anlagen der Mineralölindustrie. Nach Einschätzung von T&E könnten die Preise an der Tankstelle um bis zu 80 Prozent steigen.

Vertreter der Gesellschaft für Fortschritt und Freiheit plädierten für eine technologieoffene und industriepolitisch ambitionierte Umsetzung der RED III. Elektrifizierung allein reiche nicht aus, erklärten sie. Deutschland brauche einen integrierten Ansatz mit flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Energieträgern hoher Energiedichte, um Klimaziele, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit zu verbinden.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürfte sich entscheiden, ob der Gesetzentwurf stärker auf Elektrifizierung ausgerichtet wird oder ob zusätzliche Kraftstoffoptionen breiteren Raum erhalten. 

Mittwoch, 4.03.2026, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Klimaschutz - Differenzen bei Beurteilung der THG-Quote
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Klimaschutz
Differenzen bei Beurteilung der THG-Quote
Im Umweltausschuss des Bundestags haben Verbände und Unternehmen zum Entwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der THG-Quote unterschiedlich Stellung bezogen.
Im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags ist am 4. März der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) beraten worden. In einer Anhörung bewerteten Sachverständige aus Mineralölwirtschaft, Erneuerbaren-Branche und Umweltverbänden die geplante Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III unterschiedlich.

Alexander Struck von der Bayernoil begrüßte mehrere Punkte des Kabinettsentwurfs. Dazu zählten die verschärfte Betrugsprävention und die Fortschreibung der Quote bis 2040. Beides schaffe Planungssicherheit. Zugleich kritisierte Struck einen „Konstruktionsfehler“: Der Entwurf lege eine höhere Quote als die RED III fest, schränke aber die Erfüllungsoptionen ein. Das führe im europäischen Vergleich zu höheren Energiepreisen und schwäche die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.

Bayernoil plädiere dafür, biogenen Wasserstoff in Raffinerien auf die THG-Quote anzurechnen. Der Hochlauf von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBO) verlaufe langsamer als erwartet. Zudem sprach sich das Unternehmen für eine breitere Rohstoffbasis beim Co-Processing sowie für die Anerkennung sogenannter Recycled Carbon Fuels (RCF) aus. Laut EU-Vorgaben müssten diese eine Treibhausgasminderung von mindestens 70 Prozent erreichen.

Auch Sascha Wüstenhöfer von Shell Deutschland bewertete die Fortschreibung der THG-Quote über 2030 hinaus als wichtigen Rahmen für Investitionen. Der Entwurf setze Impulse, etwa mit der Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe und der Einführung einer RFNBO-Unterquote. Für einen praxistauglichen Hochlauf seien jedoch weitere Anpassungen notwendig.

Elektrifizierung im Straßenverkehr möglich

Demgegenüber forderte Caroline Tiefenbach von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die THG-Quote nicht weiter anzuheben, sondern abzusenken. Klimaschädliche Erfüllungsoptionen wie Agrokraftstoffe, insbesondere auf Sojabasis, müssten ausgeschlossen werden. Zudem solle der Multiplikator für Ladestrom von drei auf fünf steigen und Bahnstrom als zusätzliche Erfüllungsoption anerkannt werden. Weitere Wasserstoffarten wie biogener Wasserstoff sollten nach Auffassung der DUH nicht berücksichtigt werden.

Ähnlich argumentierte Nikolas von Wysiecki vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Die THG-Quote könne nur dann klimapolitisch wirksam sein, wenn klimaschädliche Kraftstoffe aus Anbaubiomasse nicht mehr angerechnet würden. Die Rücknahme der Doppelanrechnung für Annex-IX-A-Kraftstoffe begrüßte der Verband mit Blick auf Betrugsbekämpfung und Klimaschutz. Die Unterquote für E-Fuels im Straßenverkehr solle gesenkt werden, da dort Elektrifizierung möglich sei, während Luft- und Schifffahrt stärker auf diese Kraftstoffe angewiesen seien.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. (BEE) unterstützte die Fortschreibung der Quote bis 2040 grundsätzlich. Präsidentin Ursula Heinen-Esser regte an, die THG-Quote bereits 2027 von 16 auf 17,5 Prozent anzuheben, um den Quotenpreis zu stabilisieren und Betrugsfälle mit gefälschten Zertifikaten auszugleichen. Zudem forderte der Verband Vor-Ort-Kontrollen und strengere Sanktionen. Die Mindestquote für RFNBO in Raffinerien solle 2030 bei mindestens 2,5 Prozent, besser bei fünf Prozent liegen. Auch der Einsatz von biogenem Wasserstoff in Raffinerien müsse ermöglicht werden.

Der Biogasrat sprach sich für den Erhalt der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Europa aus. Geschäftsführerin Janet Hochi verwies auf Bio-LNG und Bio-CNG aus Rest- und Abfallstoffen, die in Deutschland produziert würden und zur Versorgungssicherheit beitrügen. Die europarechtlich vorgesehene doppelte Anrechenbarkeit in der RED III solle im parlamentarischen Verfahren beibehalten werden.

Benedikt Heyl von Transport & Environment Deutschland (T&E) kritisierte den Entwurf grundsätzlich. Er sprach von einem Eingriff in den Kraftstoffmarkt zugunsten bestehender Anlagen der Mineralölindustrie. Nach Einschätzung von T&E könnten die Preise an der Tankstelle um bis zu 80 Prozent steigen.

Vertreter der Gesellschaft für Fortschritt und Freiheit plädierten für eine technologieoffene und industriepolitisch ambitionierte Umsetzung der RED III. Elektrifizierung allein reiche nicht aus, erklärten sie. Deutschland brauche einen integrierten Ansatz mit flüssigen und gasförmigen erneuerbaren Energieträgern hoher Energiedichte, um Klimaziele, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit zu verbinden.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürfte sich entscheiden, ob der Gesetzentwurf stärker auf Elektrifizierung ausgerichtet wird oder ob zusätzliche Kraftstoffoptionen breiteren Raum erhalten. 

Mittwoch, 4.03.2026, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen

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