E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - BWO fordert Nachbesserungen an Offshore-Wind-Novelle
Quelle: Trianel
Politik

BWO fordert Nachbesserungen an Offshore-Wind-Novelle

Ausbleibende Gebote, gestoppte Projekte: Die Offshore-Windenergie sucht Auswege nach den jüngsten Rückschlägen. Zwei Verbände reagieren nun auf die Inhalte der Gesetzesnovelle.
Grundsätzlich zustimmend, aber mit weitergehenden Forderungen reagiert der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) auf den Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf am 10. August in die einwöchige Anhörung durch die Fachverbände gegeben.

Die Novelle gilt als dringend erforderlich, um neue Unsicherheiten und wirtschaftliche Risiken bei Offshore-Projekten zu beseitigen. In jüngerer Vergangenheit waren Ausschreibungen für Windenergie-Flächen auf See ohne Gebote geblieben. Erschwerend kommt hinzu, dass Unternehmen mit Zuschlag – wie Total Energies und die BP-Tochter Jera Nex – ihre finale Investitionsentscheidung zurückhalten (wir berichteten).

Dies ist nichts anderes als die Vorstufe für einen Rückzug aus den Projekten. Für die Rückgabe der Konzessionen gibt es allerdings im Moment keine tragbare Regelung. Zu klären ist nicht zuletzt, wie mit den mehr als 16 Milliarden Euro, die der Bund durch die Auktionierung der Flächen vorab eingenommen hat, umzugehen ist. Andererseits monieren die Unternehmen, dass zum Beispiel nicht von ihnen zu verantwortende Verzögerungen beim Netzanschluss und andere Rahmenbedingungen eine Realisierung stark erschwerten.

Differenzverträge grundsätzlich – und nicht als Notlösung

Das BMWE wolle mit der Novelle einen verlässlichen Investitionsrahmen schaffen, heißt es im Entwurf. Die erfolglosen Ausschreibungen im Jahr 2025 seien ein Zeichen dafür, dass „Investitionsbedingungen verbessert werden müssen und Investoren ein Signal für langfristige finanzielle Planungssicherheit brauchen“. Das Gesetz solle für Projekte „eine weitgehende Marktintegration als auch eine angemessene Absicherung angesichts steigender Unsicherheiten und der aktuellen Kostenentwicklung“ gewährleisten.

Der BWO hat nach einer ersten Durchsicht des Referentenentwurfs mit einer vorläufigen Einschätzung reagiert. Die fällt positiv aus, bemängelt aber den weiterhin fehlenden Rückgabemechanismus, wenn Unternehmen von Projekten zurücktreten wollen. Der BWO sieht in einem von ihm ausgearbeiteten Vorschlag keinen „Freifahrtschein“ für Investoren, da sie geleistete Zahlungen nicht zurückerhielten. Die sofortige Neuausschreibung „ist besser als ein ungeordnetes Scheitern nach Jahren“, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

Kernpunkt der Novelle ist die erstmalige Einführung von zweiseitigen Differenzverträgen (CfD) als Absicherungsinstrument. CfD sehen Unter- und Obergrenzen für den möglichen Ertrag vor, Ausgleichszahlungen bei Unter- und Überschreiten eingeschlossen. Der BWO sieht darin eine Möglichkeit, langfristige Planungssicherheit zu erhalten und „verlorenes Vertrauen in den deutschen Markt zurückzugewinnen“.

Als hinderlich empfindet der Verband allerdings das geplante zweistufige Ausschreibungsmodell. Ein CfD ist laut Entwurf erst dann vorgesehen, wenn kein Unternehmen ein Projekt ohne Absicherung realisieren will. Die Absicherung dürfe nicht zur Notlösung werden, kritisiert der BWO. „Offshore-Windparks sind Milliardenprojekte mit langen Realisierungszeiten. Das Ausschreibungsdesign muss deshalb Risiken beherrschbar machen – nicht denjenigen belohnen, der bereit ist, die größten Risiken einzugehen“, so Stefan Thimm.

Grundsätzlich erhält das Ministerium von Katherina Reiche (CDU) Zustimmung für das unveränderte Ziel, die Offshore-Windenergie bis 2045 auf mindestens 70.000 MW auszubauen – bei einem Ausschreibungspfad von jährlich 2.000 bis 4.800 MW. Der BWO bewertet es zudem als positiv, die Betriebsdauer neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre zu verlängern.

Sicherstellen eines verlässlichen Ausschreibungspfades

Auch der Windindustrie- und Wasserstoffverband (WAB) findet es grundsätzlich begrüßenswert, dass „nun endlich“ ein Entwurf vorliege. Ab dem Jahr 2027 müsse ein verlässlicher Ausschreibungspfad für Offshore-Windparks sichergestellt sein, heißt es in einer Mitteilung.

WAB-Geschäftsführer Markus Nölke verweist darin auf die aktuellen Hitzewellen und die Gefahr für konventionelle Kraftwerke durch das Ausbleiben von Kühlwasser aus Flüssen. Die Windenergie an Land und auf See benötige dieses nicht. Umso wichtiger sei der beschleunigte Ausbau auch der Offshore-Windenergie für ein resilientes Energiesystem. Laut Nölke stehe die intensive Prüfung des Referentenentwurfs durch den WAB noch aus. (vs)

Dienstag, 11.08.2026, 16:15 Uhr
Volker Stephan
Energie & Management > Politik - BWO fordert Nachbesserungen an Offshore-Wind-Novelle
Quelle: Trianel
Politik
BWO fordert Nachbesserungen an Offshore-Wind-Novelle
Ausbleibende Gebote, gestoppte Projekte: Die Offshore-Windenergie sucht Auswege nach den jüngsten Rückschlägen. Zwei Verbände reagieren nun auf die Inhalte der Gesetzesnovelle.
Grundsätzlich zustimmend, aber mit weitergehenden Forderungen reagiert der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) auf den Referentenentwurf zur Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den Entwurf am 10. August in die einwöchige Anhörung durch die Fachverbände gegeben.

Die Novelle gilt als dringend erforderlich, um neue Unsicherheiten und wirtschaftliche Risiken bei Offshore-Projekten zu beseitigen. In jüngerer Vergangenheit waren Ausschreibungen für Windenergie-Flächen auf See ohne Gebote geblieben. Erschwerend kommt hinzu, dass Unternehmen mit Zuschlag – wie Total Energies und die BP-Tochter Jera Nex – ihre finale Investitionsentscheidung zurückhalten (wir berichteten).

Dies ist nichts anderes als die Vorstufe für einen Rückzug aus den Projekten. Für die Rückgabe der Konzessionen gibt es allerdings im Moment keine tragbare Regelung. Zu klären ist nicht zuletzt, wie mit den mehr als 16 Milliarden Euro, die der Bund durch die Auktionierung der Flächen vorab eingenommen hat, umzugehen ist. Andererseits monieren die Unternehmen, dass zum Beispiel nicht von ihnen zu verantwortende Verzögerungen beim Netzanschluss und andere Rahmenbedingungen eine Realisierung stark erschwerten.

Differenzverträge grundsätzlich – und nicht als Notlösung

Das BMWE wolle mit der Novelle einen verlässlichen Investitionsrahmen schaffen, heißt es im Entwurf. Die erfolglosen Ausschreibungen im Jahr 2025 seien ein Zeichen dafür, dass „Investitionsbedingungen verbessert werden müssen und Investoren ein Signal für langfristige finanzielle Planungssicherheit brauchen“. Das Gesetz solle für Projekte „eine weitgehende Marktintegration als auch eine angemessene Absicherung angesichts steigender Unsicherheiten und der aktuellen Kostenentwicklung“ gewährleisten.

Der BWO hat nach einer ersten Durchsicht des Referentenentwurfs mit einer vorläufigen Einschätzung reagiert. Die fällt positiv aus, bemängelt aber den weiterhin fehlenden Rückgabemechanismus, wenn Unternehmen von Projekten zurücktreten wollen. Der BWO sieht in einem von ihm ausgearbeiteten Vorschlag keinen „Freifahrtschein“ für Investoren, da sie geleistete Zahlungen nicht zurückerhielten. Die sofortige Neuausschreibung „ist besser als ein ungeordnetes Scheitern nach Jahren“, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

Kernpunkt der Novelle ist die erstmalige Einführung von zweiseitigen Differenzverträgen (CfD) als Absicherungsinstrument. CfD sehen Unter- und Obergrenzen für den möglichen Ertrag vor, Ausgleichszahlungen bei Unter- und Überschreiten eingeschlossen. Der BWO sieht darin eine Möglichkeit, langfristige Planungssicherheit zu erhalten und „verlorenes Vertrauen in den deutschen Markt zurückzugewinnen“.

Als hinderlich empfindet der Verband allerdings das geplante zweistufige Ausschreibungsmodell. Ein CfD ist laut Entwurf erst dann vorgesehen, wenn kein Unternehmen ein Projekt ohne Absicherung realisieren will. Die Absicherung dürfe nicht zur Notlösung werden, kritisiert der BWO. „Offshore-Windparks sind Milliardenprojekte mit langen Realisierungszeiten. Das Ausschreibungsdesign muss deshalb Risiken beherrschbar machen – nicht denjenigen belohnen, der bereit ist, die größten Risiken einzugehen“, so Stefan Thimm.

Grundsätzlich erhält das Ministerium von Katherina Reiche (CDU) Zustimmung für das unveränderte Ziel, die Offshore-Windenergie bis 2045 auf mindestens 70.000 MW auszubauen – bei einem Ausschreibungspfad von jährlich 2.000 bis 4.800 MW. Der BWO bewertet es zudem als positiv, die Betriebsdauer neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre zu verlängern.

Sicherstellen eines verlässlichen Ausschreibungspfades

Auch der Windindustrie- und Wasserstoffverband (WAB) findet es grundsätzlich begrüßenswert, dass „nun endlich“ ein Entwurf vorliege. Ab dem Jahr 2027 müsse ein verlässlicher Ausschreibungspfad für Offshore-Windparks sichergestellt sein, heißt es in einer Mitteilung.

WAB-Geschäftsführer Markus Nölke verweist darin auf die aktuellen Hitzewellen und die Gefahr für konventionelle Kraftwerke durch das Ausbleiben von Kühlwasser aus Flüssen. Die Windenergie an Land und auf See benötige dieses nicht. Umso wichtiger sei der beschleunigte Ausbau auch der Offshore-Windenergie für ein resilientes Energiesystem. Laut Nölke stehe die intensive Prüfung des Referentenentwurfs durch den WAB noch aus. (vs)

Dienstag, 11.08.2026, 16:15 Uhr
Volker Stephan

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.