Demonstration der DUH vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Quelle: DUH / Neuschäffer
Das Klimaschutzprogramm des Bundes reicht aus Sicht der DUH nicht aus, um gesetzliche Ziele zu erreichen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stützt diese Bewertung.
Am 29. Januar dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung überprüft. Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Nach ihrer Einschätzung kann Deutschland damit die gesetzlichen Klimaziele nicht erreichen. Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zwingt dieses Urteil die Bundesregier
Freitag, 30.01.2026, 12:21 Uhr
Davina Spohn
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