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Der Bundestag hat am 30. Januar Gesetze verabschiedet, die die Speicherung von CO2 im Meeresuntergrund und den Export zur Offshore-Speicherung ermöglichen.
Der Bundestag hat am 30. Januar die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund geschaffen. Mit den Beschlüssen darf CO2, das unter anderem in der Zement-, Kalk- oder Aluminiumindustrie entsteht, aufgefangen und dauerhaft unter dem Meeresboden gelagert werden. Ausgenommen bleiben bestimmte Schutzgebiete. Ziel ist es, sogenannte unvermeidbare Restemissionen
Montag, 2.02.2026, 16:43 Uhr
Susanne Harmsen
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