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Die Bundesnetzagentur hat ihre Festlegung der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. Die Branche reagiert mit Kritik.
Die Bundesnetzagentur hat für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 % vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 3,51 % vor Körperschaftsteuer festgelegt. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024. Der Pr
Mittwoch, 20.10.2021, 12:45 Uhr
Susanne Harmsen
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