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Energie & Management > Politik - Bund macht Weg frei für 1,75 Milliarden Euro für den Kohleausstieg
Quelle: Shutterstock / nitpicker
Politik

Bund macht Weg frei für 1,75 Milliarden Euro für den Kohleausstieg

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie Vertreter der Leag haben einen Vertrag zur Absicherung der Entschädigungszahlungen unterzeichnet. Damit können die Gelder fließen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am 11. Dezember gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Lausitz Energie Kraftwerke AG (Leag) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unterzeichnet, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) damit mit. Der Vertrag bildet die Grundlage für die Auszahlung der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vorgesehenen Entschädigungsleistungen.

Mit der Unterzeichnung schaffen Bund und Unternehmen Rechtssicherheit für die Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der Leag. Der vereinbarte Entschädigungsrahmen umfasst bis zu 1,75 Milliarden Euro. Die Zahlungen knüpfen an klar definierte Bedingungen und Verwendungszwecke.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag konkretisiert die Modalitäten der Auszahlung. Er legt fest, in welchen Schritten die Entschädigung fließt und an welche Nachweise die Mittelverwendung gebunden ist. Der Bund zahlt die Mittel in Vorsorgegesellschaften ein, die eine zweckgebundene Verwendung sicherstellen.

Garantien im Vertragswerk schließen eine anderweitige Nutzung der Gelder aus. Die Mittel dürfen ausschließlich für Rekultivierungsmaßnahmen eingesetzt werden, die das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vorgibt. Der Vertrag stärkt nach Auskunft des BMWE damit die Kontrolle des Bundes über die Verwendung der Entschädigung.

EU-Kommission hatte zuvor die Regelungen freigegeben

Die Europäische Kommission hatte zuvor am 18. November die Entschädigungsregelung für den geplanten Ausstieg der Leag beihilferechtlich freigegeben (wir berichteten). Das Unternehmen mit Sitz in Cottbus betreibt Braunkohlekraftwerke und Tagebaue in Brandenburg und Sachsen. Die EU bewertet die vorgesehenen Zahlungen von bis zu 1,75 Milliarden Euro als vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.

Der Bundestag hatte zuvor die entsprechenden Anpassungen im KVBG beschlossen und dem novellierten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Leag zugestimmt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) bildet diese nationale Rechtsgrundlage die Voraussetzung dafür, dass Brüssel die Zahlungen genehmigt. Ministerin Katherina Reiche erklärte, die Entscheidung aus Brüssel schaffe für die Lausitz verlässliche Bedingungen für den weiteren Strukturwandel.

Freitag, 12.12.2025, 10:24 Uhr
Heidi Roider
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Bund macht Weg frei für 1,75 Milliarden Euro für den Kohleausstieg
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie Vertreter der Leag haben einen Vertrag zur Absicherung der Entschädigungszahlungen unterzeichnet. Damit können die Gelder fließen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat am 11. Dezember gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Lausitz Energie Kraftwerke AG (Leag) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zum vorzeitigen Ausstieg aus der Braunkohleverstromung unterzeichnet, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) damit mit. Der Vertrag bildet die Grundlage für die Auszahlung der im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vorgesehenen Entschädigungsleistungen.

Mit der Unterzeichnung schaffen Bund und Unternehmen Rechtssicherheit für die Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der Leag. Der vereinbarte Entschädigungsrahmen umfasst bis zu 1,75 Milliarden Euro. Die Zahlungen knüpfen an klar definierte Bedingungen und Verwendungszwecke.

Der öffentlich-rechtliche Vertrag konkretisiert die Modalitäten der Auszahlung. Er legt fest, in welchen Schritten die Entschädigung fließt und an welche Nachweise die Mittelverwendung gebunden ist. Der Bund zahlt die Mittel in Vorsorgegesellschaften ein, die eine zweckgebundene Verwendung sicherstellen.

Garantien im Vertragswerk schließen eine anderweitige Nutzung der Gelder aus. Die Mittel dürfen ausschließlich für Rekultivierungsmaßnahmen eingesetzt werden, die das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) vorgibt. Der Vertrag stärkt nach Auskunft des BMWE damit die Kontrolle des Bundes über die Verwendung der Entschädigung.

EU-Kommission hatte zuvor die Regelungen freigegeben

Die Europäische Kommission hatte zuvor am 18. November die Entschädigungsregelung für den geplanten Ausstieg der Leag beihilferechtlich freigegeben (wir berichteten). Das Unternehmen mit Sitz in Cottbus betreibt Braunkohlekraftwerke und Tagebaue in Brandenburg und Sachsen. Die EU bewertet die vorgesehenen Zahlungen von bis zu 1,75 Milliarden Euro als vereinbar mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt.

Der Bundestag hatte zuvor die entsprechenden Anpassungen im KVBG beschlossen und dem novellierten öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Leag zugestimmt. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) bildet diese nationale Rechtsgrundlage die Voraussetzung dafür, dass Brüssel die Zahlungen genehmigt. Ministerin Katherina Reiche erklärte, die Entscheidung aus Brüssel schaffe für die Lausitz verlässliche Bedingungen für den weiteren Strukturwandel.

Freitag, 12.12.2025, 10:24 Uhr
Heidi Roider

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