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Das Wirtschaftsministerium hat den Entwurf zur EnWG-Novelle veröffentlicht. Damit soll das Gas- und Wasserstoffpaket der EU in deutsches Recht gegossen werden.
Mit der am 4. November gestarteten Länder- und Verbändeanhörung leitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) den nächsten Schritt zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets ein. Der 288
Seiten starke Entwurf legt fest, wie Deutschland das EU-Paket in nationales Recht überführen will.
Nach Angaben des Ministeriums geht es vor allem darum, die Energieversorgung sicher und bezahlbar zu halten und den Gasmarkt schrittweise auf klimaneutrale Energieträger auszurichten. Die EU-Richtlinie (EU) 2024/1788 und die Verordnung (EU) 2024/1789 müssen bis August 2026 umgesetzt werden (siehe Infobox).
Der Entwurf sieht vor, das künftige Wasserstoffnetz vollständig in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) einzubinden. Damit gilt für Wasserstoff künftig ein regulierter Netzzugang analog zum Gassektor: Das heißt, Betreiber müssen den Anschluss und Zugang zu ihren Leitungen diskriminierungsfrei gewähren.
Pflicht zur H2-Netzzertifizierung nach Vorbild von GasAuch für Speicher und Terminals werden laut dem Entwurf einheitliche Regeln festgelegt. Diese zu konkretisieren, obliegt der Bundesnetzagentur mit Frist August 2026.
Die Netzbetreiber müssen sich künftig zertifizieren lassen – nach ähnlichen Vorgaben wie im Strom- und Gasbereich. Zudem sieht das BMWE strengere Trennungsregeln zwischen Gas- und Wasserstoffnetzbetreibern vor, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Gleichzeitig sollen Kooperationen etwa bei Personal oder Dienstleistungen erlaubt bleiben, solange die Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
Pflicht zur Farbenlehre bei Erdgas und WasserstoffAuch für die Lieferanten von Gas bringt der Entwurf Neuerungen: Diese müssen künftig ausweisen, ob sie erneuerbare, kohlenstoffarme oder fossile Gase liefern. Das gilt ebenso für Wasserstoff. Herkunftsnachweise sollen sicherstellen, dass Angaben zum Energieträgermix korrekt sind. Die Intention:
Die Verbraucher sollen so nachvollziehen können, wie klimafreundlich ihre Energieversorgung tatsächlich ist.
Regionale Planung statt zentraler VorgabenEin zentrales Element der Reform ist die neue Pflicht zu sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen. Damit soll die Netzplanung künftig stärker an dem tatsächlichen örtlichen Bedarf ausgerichtet werden. Netzbetreiber sollen diese Pläne gemeinsam mit Kommunen und Landesbehörden erarbeiten, wie es im
Entwurf zu lesen ist.
Das BMWE will damit vermeiden, dass Gasnetze vorschnell stillgelegt werden. Der Entwurf schreibt ausdrücklich keine Pflicht zum Rückbau vor. Stattdessen sollen bestehende Leitungen weiter genutzt oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Nur wenn eine Nutzung dauerhaft entfällt und keine andere Verwendung möglich ist, kann ein Rückbau erfolgen.
Für Haushalte sieht der Gesetzentwurf einen besonderen Schutz vor. So dürfen Netzbetreiber Gasanschlüsse nicht einfach trennen, solange keine verlässliche und bezahlbare Alternative für die Wärmeversorgung vorhanden ist. Vorgesehen sind lange Übergangsfristen und klare Informationspflichten gegenüber den betroffenen Kunden.
Kommunen sollen mitentscheidenMit der Novelle des EnWG soll die Verantwortung für die Netzplanung stärker auf die kommunale Ebene verlagert werden. Die Verteilernetzentwicklungspläne müssen, geht es nach dem BMWE, von den Ländern oder der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt werden. So will das Berliner Ministerium sicherstellen, dass die Netzplanung eng mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt ist und regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Das Ministerium betont, dass die neuen Vorgaben langfristig für Stabilität sorgen sollen – sowohl für die Netzbetreiber als auch für die Verbraucher. Zugleich soll die Reform den Einstieg in den Wasserstoffmarkt erleichtern und Investitionen in die Infrastruktur anstoßen.
Der „
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets“ ist über die Internetseite des BMWE downloadbar.
EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben das europäische Gas- und Wasserstoffpaket im April 2024 beschlossen. Das Paket soll den Weg ebnen für einen gemeinsamen europäischen Markt für Wasserstoff und klimafreundliche Gase. Die Richtlinie (EU) 2024/1788 legt fest, wie nationale Märkte geöffnet und die Netzbetreiber voneinander getrennt werden. Die Verordnung (EU) 2024/1789 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und regelt den grenzüberschreitenden Handel.
Ziel des Pakets ist es, die Einspeisung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase zu erleichtern und faire Marktbedingungen zu schaffen. Die Verbraucherrechte sollen gestärkt werden. Die Verbraucher sollen künftig nachvollziehen können, aus welchen Quellen ihre Energie stammt. Die Umsetzung in das deutsche Recht muss bis August 2026 abgeschlossen sein.
Mittwoch, 5.11.2025, 12:48 Uhr
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