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Energie & Management > Politik - BDEW: Unötige Eile der Bundesregierung
Quelle: Europäische Union / Mario Salerno
Politik

BDEW: Unötige Eile der Bundesregierung

Die Bundesregierung will die Regeln zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen. Das ergibt wenig Sinn, kritisiert der BDEW. Denn diese werden in Brüssel noch überarbeitet.
Das Bundeskabinett berät in dieser Woche über den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in nationales Recht. Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, verpflichtet diese, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einheitlichen Standards offenzulegen.

Wie der BDEW mitteilt, überprüfe die Europäische Kommission aktuell allerdings genau die Berichtspflichten im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens. Sie will damit überflüssige und belastende Anforderungen abbauen und die bestehenden Vorgaben praxisgerechter gestalten.

Aus Sicht des BDEW kommt die geplante rechtliche Umsetzung der Regierung daher zum falschen Zeitpunkt. Eine Befassung mit der nationalen CSRD-Umsetzung vor Abschluss der europäischen Überarbeitung führe „zu Unsicherheiten für viele Unternehmen“, warnt der Verband. Statt vorschnell eigene Sonderregeln einzuführen, soll sich die Bundesregierung „mit Nachdruck auf EU-Ebene für eine zügige Finalisierung des laufenden Omnibusverfahrens einsetzen“.

Nur so lasse sich eine klare und vor allem umsetzbare Ausgestaltung der Berichtspflichten erreichen. Nationale Abweichungen hält der Verband für kontraproduktiv. Dies betrifft beispielsweise die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten im XHTML-Format. „Eine Offenlegung im europäischen Standard ist ausreichend“, so der BDEW. Zusätzliche technische Vorgaben bedeuteten lediglich Mehrarbeit ohne erkennbaren Mehrwert.

Für BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae ist entscheidend, „dass Deutschland die Unternehmen nicht wieder ohne Not mit bürokratischem Mehraufwand belastet, indem es über die europäischen Vorgaben hinausgeht.“ Sie erinnert daran, dass die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag bürokratische Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht ausgeschlossen hat. „Daran muss sie sich messen lassen.“

Grundsätzlich sei es aber richtig, mehr Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu schaffen. „Das ist ein wichtiges Signal für Wirtschaft und Gesellschaft.“

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen erstmals 2028 über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten berichten – und zwar für das Geschäftsjahr 2027. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bis 2029 Zeit.

Mittwoch, 27.08.2025, 16:06 Uhr
Stefan Sagmeister
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BDEW: Unötige Eile der Bundesregierung
Die Bundesregierung will die Regeln zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung umsetzen. Das ergibt wenig Sinn, kritisiert der BDEW. Denn diese werden in Brüssel noch überarbeitet.
Das Bundeskabinett berät in dieser Woche über den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in nationales Recht. Die Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD, verpflichtet diese, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einheitlichen Standards offenzulegen.

Wie der BDEW mitteilt, überprüfe die Europäische Kommission aktuell allerdings genau die Berichtspflichten im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens. Sie will damit überflüssige und belastende Anforderungen abbauen und die bestehenden Vorgaben praxisgerechter gestalten.

Aus Sicht des BDEW kommt die geplante rechtliche Umsetzung der Regierung daher zum falschen Zeitpunkt. Eine Befassung mit der nationalen CSRD-Umsetzung vor Abschluss der europäischen Überarbeitung führe „zu Unsicherheiten für viele Unternehmen“, warnt der Verband. Statt vorschnell eigene Sonderregeln einzuführen, soll sich die Bundesregierung „mit Nachdruck auf EU-Ebene für eine zügige Finalisierung des laufenden Omnibusverfahrens einsetzen“.

Nur so lasse sich eine klare und vor allem umsetzbare Ausgestaltung der Berichtspflichten erreichen. Nationale Abweichungen hält der Verband für kontraproduktiv. Dies betrifft beispielsweise die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Pflicht zur Aufstellung von Nachhaltigkeitsberichten im XHTML-Format. „Eine Offenlegung im europäischen Standard ist ausreichend“, so der BDEW. Zusätzliche technische Vorgaben bedeuteten lediglich Mehrarbeit ohne erkennbaren Mehrwert.

Für BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae ist entscheidend, „dass Deutschland die Unternehmen nicht wieder ohne Not mit bürokratischem Mehraufwand belastet, indem es über die europäischen Vorgaben hinausgeht.“ Sie erinnert daran, dass die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag bürokratische Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht ausgeschlossen hat. „Daran muss sie sich messen lassen.“

Grundsätzlich sei es aber richtig, mehr Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu schaffen. „Das ist ein wichtiges Signal für Wirtschaft und Gesellschaft.“

Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen erstmals 2028 über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten berichten – und zwar für das Geschäftsjahr 2027. Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bis 2029 Zeit.

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