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Energie & Management > Regulierung - Ausschreibungen zum 1. Oktober online
Der Hauptsitz der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Regulierung

Ausschreibungen zum 1. Oktober online

Die Bundesnetzagentur hat zum Gebotstermin 1. Oktober die Ausschreibungen für PV-Aufdach-Anlagen und Biomasseanlagen veröffentlicht. Projekte können sich ab sofort beteiligen.
Zum Gebotstermin 1. Oktober können sich ab sofort Projekte für solare Anlagen auf Dächern und für Biomasse bewerben. Dies teilte die Bundesnetzagentur mit. Demnach werden 190 MW Solaranlagen zu einem Höchstwert von 11,25 ct/kWh im „pay as bid“-Verfahren ausgeschrieben. Das bedeutet, entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots. Für Biomasseanlagen wird ein Volumen von rund 288 MW ausgeschrieben. Hier beträgt der Höchstwert für Bestandsanlagen 17,67 ct/kWh und für Neuanlagen 19,83 ct/kWh.

Der Gebotstermin ist eigentlich der 1. Oktober 2023. Da dieser ein Sonntag ist, wird die Frist um einen Tag auf den 2. Oktober verlängert. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Im Solarbereich auf Dächern beträgt die Ausschreibungsmenge für das ganze Jahr insgesamt 650 MW, die gleichmäßig auf die drei jährlichen Gebotstermine aufgeteilt wurden. Die benötigten Formulare sind auf der Webseite der Agentur zu finden.

Für Biomasseanlagen war die Meldefrist für Genehmigungen der 4. September. Hier betrug das Jahresvolumen 600 MW, die gleichmäßig auf zwei Termine verteilt wurden. Das Volumen verringerte sich wegen vorheriger Unterzeichnung (gemäß § 28c Abs. 3 S. 2 EEG) um 12 MW. Der Betrag wurde durch die Bundesnetzagentur ermittelt und gleichmäßig auf das Ausschreibungsvolumen der folgenden zwei noch nicht bekanntgemachten Gebotstermine von Biomasseanlagen verteilt (vgl. § 28c Abs. 3 EEG). Je Gebot sei eine Sicherheit zu stellen, erinnert die Behörde. Werde eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Die Ausschreibungen stehen auf der Webseite der Bundesnetzagentur bereit.

Freitag, 15.09.2023, 12:35 Uhr
Susanne Harmsen
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Die Bundesnetzagentur hat zum Gebotstermin 1. Oktober die Ausschreibungen für PV-Aufdach-Anlagen und Biomasseanlagen veröffentlicht. Projekte können sich ab sofort beteiligen.
Zum Gebotstermin 1. Oktober können sich ab sofort Projekte für solare Anlagen auf Dächern und für Biomasse bewerben. Dies teilte die Bundesnetzagentur mit. Demnach werden 190 MW Solaranlagen zu einem Höchstwert von 11,25 ct/kWh im „pay as bid“-Verfahren ausgeschrieben. Das bedeutet, entscheidend für die Ermittlung des Zuschlagswerts ist der Gebotswert des abgegebenen Gebots. Für Biomasseanlagen wird ein Volumen von rund 288 MW ausgeschrieben. Hier beträgt der Höchstwert für Bestandsanlagen 17,67 ct/kWh und für Neuanlagen 19,83 ct/kWh.

Der Gebotstermin ist eigentlich der 1. Oktober 2023. Da dieser ein Sonntag ist, wird die Frist um einen Tag auf den 2. Oktober verlängert. Die Gebote müssen innerhalb der Frist am Bonner Standort der Bundesnetzagentur eingegangen sein. Im Solarbereich auf Dächern beträgt die Ausschreibungsmenge für das ganze Jahr insgesamt 650 MW, die gleichmäßig auf die drei jährlichen Gebotstermine aufgeteilt wurden. Die benötigten Formulare sind auf der Webseite der Agentur zu finden.

Für Biomasseanlagen war die Meldefrist für Genehmigungen der 4. September. Hier betrug das Jahresvolumen 600 MW, die gleichmäßig auf zwei Termine verteilt wurden. Das Volumen verringerte sich wegen vorheriger Unterzeichnung (gemäß § 28c Abs. 3 S. 2 EEG) um 12 MW. Der Betrag wurde durch die Bundesnetzagentur ermittelt und gleichmäßig auf das Ausschreibungsvolumen der folgenden zwei noch nicht bekanntgemachten Gebotstermine von Biomasseanlagen verteilt (vgl. § 28c Abs. 3 EEG). Je Gebot sei eine Sicherheit zu stellen, erinnert die Behörde. Werde eine Bürgschaft eingereicht, so ist eine Bürgschaft je Gebot einzureichen.

Die Ausschreibungen stehen auf der Webseite der Bundesnetzagentur bereit.

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