Donnerstag, 1.07.2004, 10:55 Uhr
Eine gesetzlich festgelegte Verzinsung des Eigenkapitals zur Nettosubstanzerhaltung der Netze erlaube keine flexible Reaktion auf die Entwicklung des Marktes, kritisierte Ulf Böge, Präsident des Bundeskartellamtes, die Forderung der deutschen Netzbetreiber an die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).