Donnerstag, 18.05.2006, 17:31 Uhr
Wenn KWK-Anlagen, die bereits vor der Verabschiedung des KWK-Gesetzes in Betrieb waren, zur CO2-Minderung beitragen, so ist dies nicht dem Gesetz, sondern dem „marktgetriebenen Ausbau“ zuzuschreiben, stellt Professor Klaus Traube* zum umstrittenen Gutachten des Stuttgarter Instituts für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung fest.