Donnerstag, 28.09.2006, 08:23 Uhr
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vom 19. März 2002 (KWK-Gesetz) bestimmt, dass die Bundesministerien für Wirtschaft und für Umwelt (BMWi und BMU) Ende 2004 eine Zwischenüberprüfung („Monitoring“) über die Zielerreichung durchführen werden. Sollte sich dabei abzeichnen, dass das postulierte Ziel verfehlt wird, bis 2010 gegenüber 1998 eine CO2-Minderung von jährlich 23 (mindestens 20) Mio. t durch Nutzung der KWK zu erreichen, so habe die Bundesregierung geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung vorzuschlagen. Ein Beitrag von Prof. Dr. Klaus Traube.*