Montag, 18.12.2006, 14:15 Uhr
Der Kartellsenat des Oberlandgerichts Dresden lässt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg prüfen, ob die Einschränkungen bei der freien Wahl des Versorgers für Kunden in Objektnetzen, die das deutsche Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ermöglicht, gegen EU-Richtlinien zum Stromwettbewerb verstoßen.