Donnerstag, 29.11.2007, 10:41 Uhr
Regelungen über die Grundversorgung der Kommunen mit Gütern und Leistungen, die für das menschliche Dasein notwendig sind (Verkehrs- und Beförderungswesen, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe sowie Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung) ist und bleibt Sache der Mitgliedstaaten.