Montag, 18.09.2000, 11:44 Uhr
Obwohl das Gesetz zur Einführung der Öko-Steuer seit dem 1. April 1999 in Kraft ist, werden seine Bestimmungen zur Strom- und Mineralölsteuerbefreiung für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung durch die Hauptzollämter unterschiedlich umgesetzt, meldet die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch. Mit einem Erlass des Bundesfinanzministeriums, der die Vorgehensweise der Hauptzollämter vereinheitlichen solle, sei bis Ende dieses Jahres zu rechnen.