Freitag, 23.11.2001, 11:42 Uhr
Die Vertragsklausel, die dem Lieferanten einseitige Strompreiserhöhungen bei gestiegenen Steuern und Abgaben erlaubt, macht es auch möglich, die dem Lieferanten aus dem EEG und KWK-Gesetz entstandenen Mehrkosten an ihre Kunden weiterzugeben, meint Professor Dr. Ulrich Büdenbender.