Freitag, 7.06.2002, 10:51 Uhr
Bei „Verrechtlichung“ gibt das Schreibprogramm „Word“ rote Signale, ebenso wie bei „Verbändevereinbarung“. Beide Wörter entsprechen nicht dem deutschen Sprachgebrauch, es sind Wortschöpfungen, mit denen am ehesten Juristen umgehen können. Und sie müssen es auch. Die freiwilligen Verbändevereinbarungen VV Strom I bis II plus, die VV Gas I bis II haben keinerlei Rechtscharakter.