Donnerstag, 25.07.2002, 09:06 Uhr
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wird erst in den kommenden zehn Tagen bekannt geben, ob die Einstweilige Verfügung gegen die per Ministererlaubnis genehmigt Ruhrgas-Übernahme durch den Düsseldorfer Eon-Konzern aufgehoben wird. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Jaeger erklärte gestern, das Gericht werde spätestens am 5. August verkünden, ob das ausgesprochene Vollzugsverbot aufgehoben oder bestätigt wird.