Freitag, 12.03.2004, 17:30 Uhr
Für Anlagen, die vom europaweiten Emissionshandel betroffen sind, muss ab 1. Januar 2005 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Ausstoss von Kohlendioxid beantragt werden. Darauf verständigte sich der Bundestag am 11. März während der Beratungen zum Entwurf des Treibhausgas-Emissions-Handelsgesetzes (TEHG).