Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) verbessert zum 1. Juli 2024 seine Förderung von Bürgerenergieprojekten für Windkraft an Land mit einer angepassten Richtlinie.
Die Richtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land wird zum 1. Juli 2024 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) angepasst. „Bürgerinnen und Bürger spielen eine wichtige Rolle für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien“, heißt es in der Begründung. Bürgerenergieprojekte vor Ort tragen wesentlich zur Akzeptanz der Energiewende bei.
Seit seinem Start am 1. Januar 2023 sei es Ziel des Programms, die Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das BMWK gewährt mit der Förderrichtlinie eine rückzahlbare Anteilfinanzierung von 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten.
Mehr Geld, geringere AnforderungenZu den nun umgesetzten Neuerungen gehört, dass das BMWK die Förderhöchstgrenze auf 300.000
Euro je Projekt erhöht. Zudem setzt es die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften herab: Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen nunmehr ausreichend.
Auch werden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht. Das Förderprogramm wird weiterhin vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Bekanntmachung der
Förderrichtlinie Bürgerenergie steht im Bundesanzeiger bereit.
Mittwoch, 26.06.2024, 16:41 Uhr
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