Bild: E&M, Jonas Rosenberger
Die Bundesnetzagentur hat den Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber zur teilweisen oder kompletten Aussetzung des Markts im „äußersten Notfall“ genehmigt.
Droht ein Blackout, dürfen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einzelne Aktionen im Markt oder im äußersten Fall den kompletten Markt aussetzen. Das steht im überarbeiteten Vorschlag der Netzbetreiber, den die Bundesnetzagentur am 3. September genehmigt hat. „Die Aussetzung des Marktes ist die letztmögliche Maßnahme der ÜNB, um entweder das Eintreten des Blackout-Zustandes zu
Donnerstag, 3.09.2020, 15:28 Uhr
Susanne Harmsen
© 2025 Energie & Management GmbH