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Die Bundesregierung weist den Vorwurf zurück, beim Hochlauf des Wasserstoffmarktes einen „planwirtschaftlichen Ansatz“ zu verfolgen.
Planwirtschaft oder Marktwirtschaft, um Wasserstoff als wettbewerbsfähigen Energieträger zu etablieren? Der bisherige energiepolitische Kurs wird unterschiedlich gedeutet. Die Bundesregierung erklärt nun in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion, dass sie beim Wasserstoffhochlauf „explizit auf marktliche und kosteneffiziente Maßnahmen“ setze. Anders beurteilte dies der Bundesrechnungshof im Oktober vergangenen Jahres. Die Regierung habe angesichts fehlender Marktanreize Angebot, Nachfrage und Infrastruktur umfangreich gefördert und damit praktisch einen „planwirtschaftlichen Ansatz verfolgt“, schrieb die Behörde.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte damals die Sicht des Rechnungshofs offenbar weitgehend. „Das BMWE hat dieser Analyse in weiten Teilen zugestimmt. Seine einzelnen Einwände ändern die Einschätzung des Bundesrechnungshofes nicht“, heißt es im Bericht zur „Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes“. Weiter heißt es, das BMWE habe als Konsequenz angekündigt, den Marktrahmen sowie seinen Instrumentenmix anzupassen. „Details bleiben aber ungeachtet seiner Stellungnahme sowie des Zehn-Punkte-Plans überwiegend unklar.“
„Haushaltsschonend und lösungsorientiert“
In ihrer aktuellen Antwort erklärt die Bundesregierung, sie betrachte bei ihrer Förderpolitik „alle Aspekte des betreffenden Marktes, das heißt Angebot, Nachfrage und Infrastruktur, um die Förderung zielgerichtet, haushaltsschonend und lösungsorientiert zu gestalten“. Eine solche gesamtheitliche Betrachtung könne nicht als „planwirtschaftlich“ bezeichnet werden.
Als zentrale Instrumente des bisherigen Hochlaufs nennt die Regierung unter anderem IPCEI-Wasserstoffprojekte, Reallabore der Energiewende, regulatorische Maßnahmen im Rahmen der RED-II/III-Umsetzung, CO2-Differenzverträge sowie vorbereitende Arbeiten für systemdienliche Elektrolyse und Offshore-Elektrolyse. Im Rahmen der IPCEI-H2-Projekte seien Bundesmittel in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro bewilligt worden. Für Reallabore der Energiewende wurden Förderzusagen von bis zu 336,8 Millionen Euro erteilt, davon etwa 158 Millionen Euro für wasserstoffbezogene Vorhaben.
Klimawandel als externes Kostenproblem
Die Koalition will nach eigener Aussage überkomplexe regulatorische Vorgaben abbauen und die CO2-Bepreisung als zentrales marktwirtschaftliches Instrument verankern. Planwirtschaftliche Elemente im engeren Sinne sehe man nicht; die Bundesregierung weist jedoch darauf hin, dass der Klimawandel als externes Kostenproblem staatliches Eingreifen rechtfertige.
Zudem verweist sie auf den Monitoring-Bericht des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität zu Köln vom September vergangenen Jahres. Der Fokus des Gutachtens liege auf Marktmechanismen, Preissignalen und Kosteneffizienz. Das EWI sieht Wasserstoff als zentrales Element der Energiewende, für das bislang wegen hoher Bereitstellungskosten kaum marktseitige Nachfrage besteht. Lern- und Skaleneffekte bei heimischer Elektrolyse sowie vergleichsweise kostengünstige Wasserstoffimporte könnten diese Kosten senken. Das Wasserstoff-Kernnetz könne dabei eine Lenkungsfunktion übernehmen und Investitionen in Elektrolyseure, Kraftwerke und Speicher anreizen.
Mittwoch, 28.01.2026, 15:34 Uhr
Manfred Fischer
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