Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sowie die geplante Umsetzung der Kraftwerksstrategie der Bundesregierung rücken die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wieder stärker in den Fokus. Branchenvertreter sehen in den beiden Gesetzesvorhaben Chancen für dezentrale KWK-Konzepte, kritisieren aber auch einzelne Punkte. Verbände fordern, dass die KWK stärker darin verankert wird − auch um fossile Abhängigkeiten zu reduzieren. Zugleich appelliert die KWK-Branche an die Regierung, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ebenfalls zügig zu reformieren. Alle drei Gesetzesvorhaben müssten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Mitte Januar verständigte sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission auf die Eckpunkte der Kraftwerksstrategie. Kern der Einigung sind mehrere Ausschreibungsrunden von Erzeugungsleistung, die ab 2032 in einen Kapazitätsmarkt überführt werden sollen. Eine erste Ausschreibung von insgesamt 12.000 MW neuer gesicherter Leistung ist im zweiten Halbjahr 2026 vorgesehen. Verbände wie der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE NRW) oder der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) fordern, bei der Kraftwerksstrategie verstärkt auf dezentrale Technologien zu setzen und weniger auf fossile Großkraftwerke.
Christian Vossler, Geschäftsführer des LEE NRW, kritisierte die geplante Ausrichtung der Kraftwerksstrategie deutlich. Der Bau neuer Gaskraftwerke führt aus seiner Sicht in eine neue fossile Abhängigkeit, da das benötigte Flüssigerdgas überwiegend aus autokratischen Staaten stamme. Vossler: „Die Bundesregierung hat wirklich nichts aus der fatalen Abhängigkeit vom Putin-Gas gelernt. Das Flüssigerdgas, mit dem die geplanten Gaskraftwerke befeuert werden sollen, wird weitestgehend aus autokratischen Staaten kommen.“ Dies sei ein „energiepolitischer Treppenwitz“.
„Nicht nur die Verzögerung ist sehr ärgerlich, sondern auch die Tatsache, dass Reiche nach wie vor nicht die bewährten technologischen Alternativen anerkennt, die wesentlich preiswerter sind und auch schneller in Betrieb sein können“, so Vossler.
Als Alternative verweist der LEE NRW auf dezentrale Motoren und stromgeführte KWK-Anlagen, die laut einer Studie von Frontier Economics im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) einen großen Teil der notwendigen Flexibilität bereitstellen könnten. In Kombination mit Wärmespeichern lasse sich die Strom- und Wärmeerzeugung zeitlich entkoppeln. Ergänzend sieht der Verband viel Potenzial in Batteriespeichern, deren Kosten nach seiner Einschätzung weiter sinken.
Technologieoffenheit allein reicht nichtÄhnlich die Debatte um das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz, dessen Eckpunkte Ende Februar vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) veröffentlicht wurden. Auch hier plädiert die Branche für eine explizite Erwähnung der Kraft-Wärme-Kopplung im späteren Gesetzestext. Nach Darstellung des B.KWK schafft der Ansatz neue Perspektiven für die Kraft-Wärme-Kopplung.
Der Verband verweist vor allem auf die vorgesehene Technologieoffenheit im GMG.
Mit der Abkehr von einer Fokussierung auf einzelne Anlagentypen erhalten Gebäudeeigentümer künftig größere Spielräume bei der Wahl der Wärmeversorgung. Aus Sicht des Verbands reicht jedoch eine allgemeine Technologieoffenheit nicht aus, um Investitionsentscheidungen abzusichern. Er fordert eine konkrete Anerkennung der KWK im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Zugleich bewertet der B.KWK die geplante Ablösung der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe durch eine „Bio-Treppe“ als relevantes Signal. Der vorgesehene steigende Anteil grüner Gase könne zusätzliche Optionen für den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe eröffnen. Entscheidend bleibe jedoch die regulatorische Ausgestaltung. Nur verbindliche Vorgaben im Gesetzestext könnten Planungssicherheit schaffen.
Es braucht einen GesetzesdreiklangDie KWK-Branche fordert einen Dreiklang von Gesetzen: Zur Kraftwerksstrategie und zum GMG gehört nach Ansicht des B.KWK zwingend das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. „Wir brauchen dringend eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes noch in diesem Jahr. Denn nur hier ist die Förderung dieser für das Energiesystem existenziellen Technologie geregelt und muss erhalten werden“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des B.KWK, Barbara Minderjahn, auf der diesjährigen E-world in Essen (mehr dazu auf Seite 15 im Interview mit Barbara Minderjahn).
Um der KWK eine dringend benötigte zukunftssichere Perspektive zurückzugeben, müssten zudem die Ausschreibungen wieder starten. Hier warten die Unternehmen darauf, dass das BMWE die Ende 2025 ausgelaufene Ausschreibungsverordnung verlängert. Sie regelt die Verteilung der Ausschreibungsvolumina bei den jährlichen Gebotsterminen. Für die Zeit ab 2026 liegt derzeit keine Regelung vor.
Für einen erheblichen Teil der KWK-Anlagen, die an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen müssen (Leistungssegment von 500 kW bis 50 MW elektrisch), war die Gebotsrunde im vergangenen Dezember damit bis dato die letzte. Die Bundesregierung ist hier gefragt − wie in der Ausschreibungsverordnung (KWKAusVO) vorgesehen −, einen Vorschlag für die Fortsetzung der Ausschreibungen vorzulegen. Bislang kam sie dem jedoch nicht nach.
„Die Ergebnisse der letzten Ausschreibungsrunde offenbaren die Verunsicherung in der gesamten KWK-Branche. Das verdeutlicht einmal mehr den dringenden Reformbedarf der Ausschreibungsverordnung. Die Gefahr ist groß, der bestehenden Nachfrage der Branche nach Investitionen und Erneuerung nicht adäquat nachkommen zu können“, so Minderjahn.
KWK-Branche vermisst klares BekenntnisDie Bundesregierung plant zwar einen Kapazitätsmechanismus zur Absicherung der Stromversorgung. Die Studie von Frontier Economics, die genau die Rolle von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung in einem solchen Marktmodell untersuchte, kam jedoch zu dem zentralen Ergebnis: Die Erlöse aus einem solchen Instrument reichen unter aktuellen Marktbedingungen nicht aus, um die Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zu ersetzen.
Frank Grewe, Technikvorstand der 2G Energy AG, vermisst aus Herstellersicht bei der Bundesregierung nach wie vor ein klares Bekenntnis, dass sie Ernst macht „mit einer zukunftsorientierten Energiepolitik, die unverzichtbar für unsere Wirtschaft und den Klimaschutz ist“. Das Unternehmen aus Heek hat sein Portfolio neben KWK-Anlagen um Großwärmepumpen mit Leistungen zwischen 100 und 2.700 kW erweitert. Grewe hebt hervor, dass die Kombination aus KWK und Wärmepumpe den Betreibern mehr Flexibilität verschaffe. Die Anlagen könnten je nach Bedarf zwischen Strom- und Wärmeerzeugung optimiert gefahren werden und verschiedene Energieträger nutzen. Auch weitere Hersteller wie beispielsweise Sokratherm setzen verstärkt auf die Kombination von BHKW und Wärmepumpe.
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| Quelle: Deutscher Bundestag / Tobias Koch |
Mittwoch, 15.04.2026, 08:50 Uhr
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