Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Der VKU fordert in seiner Stellungnahme zu Eckpunkten der Bundesnetzagentur, die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) weiter zu vereinfachen.
Mit den Änderungen im Energiewirtschaftsrecht vom Januar 2025 sollen Betreiber von Stromspeichern und Ladeinfrastruktur in Kombination mit erneuerbaren Anlagen leichter am Markt teilnehmen. Die Bundesnetzagentur hat dazu Eckpunkte für eine Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) vorgelegt. Ziel ist es, die Nutzung kleiner und großer Stromspeicher zu flexibilisieren, so dass sie künftig zugleich für die Teilnahme am Strommarkt und für die Optimierung des eigenen Verbrauchs verwendet werden können.
Laut dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eröffne das Gesetz neue Spielräume, ohne dass Betreiber auf EEG-Förderung oder Umlagesaldierung verzichten müssen. Im Fokus steht die Abgrenzung zwischen gespeicherten Mengen aus Eigenproduktion und aus dem Netz bezogenem Strom. Dafür sollen eine Abgrenzungs- und eine Pauschaloption eingeführt werden. Beide sollen die Vermischung von Strom aus erneuerbaren Quellen und Netzstrom im Speicher ermöglichen, ohne förderrechtliche Nachteile auszulösen.
Der VKU unterstützt in seiner Stellungnahme zu den Eckpunkten das Ziel der Behörde, einheitliche Rahmenbedingungen für Speicher und Ladepunkte zu schaffen. Die vorgeschlagene Ausgestaltung werfe jedoch erhebliche praktische, wirtschaftliche und prozessuale Fragen auf. Der Verband listet fünf zentrale Kritikpunkte auf.
Komplexe Vorgaben ohne Praxistauglichkeit
Nach Einschätzung des VKU sind die vorgesehenen Rechenlogiken und Prozesse zwar theoretisch korrekt, aber für die Marktteilnehmer kurzfristig nicht umsetzbar. Die Festlegung basiere stark auf einfachen Anlagenkonzepten wie Einfamilienhäusern. In Mehrparteienhäusern oder gewerblichen Objekten träten jedoch deutlich komplexere Stromflüsse auf. Zudem fehle eine allgemeingültige Ableitungslogik dafür, welche Formeln in welchem Fall anzuwenden seien.
Um Standardisierung zu schaffen, schlägt der VKU ein zentrales digitales Werkzeug vor, das die jeweils passende Berechnung automatisch generiert. Dies solle die Bundesnetzagentur oder ein neutraler Dritter bereitstellen und mit der geplanten Internetplattform für den Netzanschluss nach Paragraf 20b EnWG verknüpfen.
Wirtschaftliche Nutzung statt Netzdienlichkeit
Speicher sollen laut Gesetzgeber sowohl die Eigenversorgung als auch das Energiesystem unterstützen. Der VKU sieht in den MiSpeL-Eckpunkten jedoch keinen systematischen Beitrag zur Netzstabilität. Betreiber würden nach wirtschaftlichen Kriterien entscheiden und damit nur zufällig netzdienlich agieren. Der Verband fordert, die Anreize stärker auf netzdienliche Betriebsweisen auszurichten.
Für Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bringe die Umsetzung laut VKU neue Schnittstellen, Tests und Schulungsaufwand mit sich. Gleichzeitig werde ab 2028/29 ohnehin im Festlegungsverfahren zur zukünftigen Aggregation und Abrechnung bilanzierungsrelevanter Daten (MaBiS-Hub) die Berechnung von Energiemengen zentral übernommen. Investitionen in Übergangslösungen seien aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar, wenn sie nur wenige Jahre genutzt würden. Daher sollte MiSpeL zeitlich in dieses Verfahren integriert werden, so der VKU.
Transparenzanforderungen der Abrechnung nicht erfüllt
Abrechnungsrelevante Energiemengen müssen nach Vorgaben der Eichbehörden mit wenigen Schritten nachvollziehbar sein. Der VKU weist darauf hin, dass die MiSpeL-Berechnungen für Betreiber kaum überprüfbar wären und so Konflikte auslösen könnten.
Da der Großteil der Speicher im Markt DC-gekoppelt sei, verlangt der Verband klare Vorgaben, wie Energiemengen in diesen Systemen messtechnisch erfasst und bilanziell verarbeitet werden sollen. Dazu gebe es derzeit keine Aussagen.
Nach Darstellung des VKU erschwert die Vielfalt der Messkonzepte eine fehlerfreie Umsetzung, insbesondere im Kleinanlagensegment. Fachwissen über korrekte Verdrahtung sei nicht überall vorhanden, was in der Breite zu Fehlern führen könne. Deshalb fordert der Verband, die Einführung der MiSpeL eng an den MaBiS-Hub zu koppeln. Dies würde zentrale und einheitliche Berechnungen ermöglichen und Übergangslösungen vermeiden.
Zugleich schlägt der VKU vor, die Formellogiken zu vereinfachen und ein zentrales Berechnungstool bereitzustellen, das nachvollziehbare Ergebnisse für alle Rollen im Markt liefert. Potenzielle Synergien mit der Netzanschluss-Plattform nach Paragraf 20b EnWG sollten einbezogen werden. Der VKU betont, dass eine möglichst einfache Anwendung entscheidend sei, damit Prosumer die neuen Optionen tatsächlich nutzen.
Freitag, 24.10.2025, 14:50 Uhr
Susanne Harmsen
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