Bild: Fotolia.com, Bertold Werkmann
Die neue Landesbehörde ist für Netzbetreiber mit weniger als 100 000 angeschlossenen Netzkunden zuständig.
Seit dem 1. Januar 2019 hat der Freistaat Thüringen eine eigene Landesregulierungsbehörde. In einer Mitteilung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz heißt es, mit diesem Schritt werde Energiekompetenz ins Land zurückgeholt. Unter die Aufsicht der neuen Landesbehörde, deren Grundlage das „Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen“ vom 10. April
Mittwoch, 2.01.2019, 13:22 Uhr
Fritz Wilhelm
© 2024 Energie & Management GmbH