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Energie & Management > Windkraft Onshore - Thüringen will schnellere Genehmigungen für Energieanlagen
Quelle: Shutterstock / Jacques Tarnero
Windkraft Onshore

Thüringen will schnellere Genehmigungen für Energieanlagen

Die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden bei Genehmigungen sollen in Thüringen künftig fristgerechter vorliegen. Dazu gibt es nun einen Maßnahmenkatalog. 
Mit einem neuen Erlass will die Thüringer Landesregierung Genehmigungsverfahren für Industrie- und Energieanlagen beschleunigen. Ziel ist es, die gesetzlich vorgeschriebene Frist von einem Monat für Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden künftig konsequenter einzuhalten.

Der Erlass gilt ab sofort, heißt es aus dem zuständigen Umweltministerium in Erfurt. Er ergänzt nach Angaben der Behörde, die auch für die Energiewirtschaft zuständig ist, die bereits bestehenden Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung.

Betroffen sind Genehmigungen nach dem Immissionsschutz- und Energierecht, etwa für Fabriken, Heizkraftwerke, Abfallbehandlungsanlagen sowie Biogas- und Windenergieanlagen. Schafft eine Fachbehörde die Ein-Monats-Frist voraussichtlich nicht, sieht der Erlass abgestufte Unterstützungsmaßnahmen vor. 

So kann zunächst die übergeordnete Fachbehörde die Bearbeitung unterstützen. Reicht dies nicht aus, kann ein Projektmanager die Verfahrenskoordination übernehmen oder ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden. In Ausnahmefällen soll die Genehmigungsbehörde die ausstehende Stellungnahme selbst erarbeiten können. Nach Angaben des Umweltministeriums soll damit verhindert werden, dass einzelne verspätete Stellungnahmen das gesamte Genehmigungsverfahren verzögern. 

Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen müssen zahlreiche Fachbehörden beteiligt werden – etwa Naturschutz-, Wasser-, Denkmalschutz- oder Gesundheitsbehörden. Verzögert sich die Stellungnahme einer dieser Stellen, kann sich das gesamte Genehmigungsverfahren verlängern. Der neue Erlass soll diese Verzögerungen durch organisatorische Unterstützung auffangen, ohne die gesetzlichen Prüfanforderungen zu verändern.

Umweltstaatssekretärin Karin Arndt begründete den Schritt mit der Bedeutung schneller Entscheidungen für Unternehmen und Investitionen. „Schnelle Genehmigungsverfahren sind für das Gelingen von wirtschaftlichem Wachstum und der Energiewende wichtig. Oft geht es auch um große Investitionen, bei denen möglichst schnell Klarheit geschaffen werden soll – bei gleichbleibend hohem Niveau für den Umweltschutz“, sagte sie. Das Ministerium betont, dass die fachliche Prüfung und die Anforderungen des Umweltschutzes unverändert bestehen bleiben.

Nach Angaben des Ministeriums baut der Erlass auf bereits eingeführten Instrumenten auf. Dazu gehören die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der seit Januar 2025 mögliche Einsatz von Projektmanagern, die Genehmigungsbehörden organisatorisch unterstützen. (sag)

Mittwoch, 22.07.2026, 15:18 Uhr
Stefan Sagmeister
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Thüringen will schnellere Genehmigungen für Energieanlagen
Die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden bei Genehmigungen sollen in Thüringen künftig fristgerechter vorliegen. Dazu gibt es nun einen Maßnahmenkatalog. 
Mit einem neuen Erlass will die Thüringer Landesregierung Genehmigungsverfahren für Industrie- und Energieanlagen beschleunigen. Ziel ist es, die gesetzlich vorgeschriebene Frist von einem Monat für Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden künftig konsequenter einzuhalten.

Der Erlass gilt ab sofort, heißt es aus dem zuständigen Umweltministerium in Erfurt. Er ergänzt nach Angaben der Behörde, die auch für die Energiewirtschaft zuständig ist, die bereits bestehenden Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung.

Betroffen sind Genehmigungen nach dem Immissionsschutz- und Energierecht, etwa für Fabriken, Heizkraftwerke, Abfallbehandlungsanlagen sowie Biogas- und Windenergieanlagen. Schafft eine Fachbehörde die Ein-Monats-Frist voraussichtlich nicht, sieht der Erlass abgestufte Unterstützungsmaßnahmen vor. 

So kann zunächst die übergeordnete Fachbehörde die Bearbeitung unterstützen. Reicht dies nicht aus, kann ein Projektmanager die Verfahrenskoordination übernehmen oder ein externer Sachverständiger hinzugezogen werden. In Ausnahmefällen soll die Genehmigungsbehörde die ausstehende Stellungnahme selbst erarbeiten können. Nach Angaben des Umweltministeriums soll damit verhindert werden, dass einzelne verspätete Stellungnahmen das gesamte Genehmigungsverfahren verzögern. 

Bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen müssen zahlreiche Fachbehörden beteiligt werden – etwa Naturschutz-, Wasser-, Denkmalschutz- oder Gesundheitsbehörden. Verzögert sich die Stellungnahme einer dieser Stellen, kann sich das gesamte Genehmigungsverfahren verlängern. Der neue Erlass soll diese Verzögerungen durch organisatorische Unterstützung auffangen, ohne die gesetzlichen Prüfanforderungen zu verändern.

Umweltstaatssekretärin Karin Arndt begründete den Schritt mit der Bedeutung schneller Entscheidungen für Unternehmen und Investitionen. „Schnelle Genehmigungsverfahren sind für das Gelingen von wirtschaftlichem Wachstum und der Energiewende wichtig. Oft geht es auch um große Investitionen, bei denen möglichst schnell Klarheit geschaffen werden soll – bei gleichbleibend hohem Niveau für den Umweltschutz“, sagte sie. Das Ministerium betont, dass die fachliche Prüfung und die Anforderungen des Umweltschutzes unverändert bestehen bleiben.

Nach Angaben des Ministeriums baut der Erlass auf bereits eingeführten Instrumenten auf. Dazu gehören die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der seit Januar 2025 mögliche Einsatz von Projektmanagern, die Genehmigungsbehörden organisatorisch unterstützen. (sag)

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