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Verbände und Unternehmen kritisieren einen durchgesickerten Entwurf des BMWE zum Netzanschlussrecht. Sie verlangen mehr Konsultationszeit und warnen vor Investitionsrisiken.
Der durchgesickerte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ stößt in der Energiewirtschaft auf ein geteiltes Echo. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) will mit dem sogenannten Netzpaket den Ausbau von Wind- und Solaranlagen stärker mit dem Netzausbau verzahnen und Verfahren für Netzanschlüsse neu regeln.
Politisch sorgt das Vorhaben ebenfalls für Widerspruch. Hamburgs Umweltsenatorin Katharina Fegebank (Grüne) kritisiert die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Ein Ausbremsen von Wind- und Solarenergie halte Strompreise hoch und verhindere Investitionen, erklärte Fegebank. Netzengpässe ließen sich nur durch konsequenten Infrastrukturausbau beheben.
Energieverbände fordern längere Fristen
Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), bezeichnet ein Netzanschlusspaket als „längst überfällig“. Laut VKU steigt die Zahl der Anschlussanfragen für Speicher, Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Elektrifizierung der Industrie deutlich. Es brauche klare und rechtssichere Regeln, um Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen priorisieren zu können.
Der VKU begrüßt demnach, dass Anschlussanträge verbindlicher werden und ungenutzte Kapazitäten wieder freigegeben werden sollen. Positiv bewertet der Verband auch, dass der Entwurf sogenannte netzneutrale Batteriespeicher in „Co-Location“ zu bestehenden Anlagen erleichtern will. Diese könnten Netzkapazitäten effizienter nutzen und Engpässe reduzieren. Kritisch sieht der VKU zusätzliche Pflichten für Netzbetreiber, etwa eine vollständig digitale Antragsbearbeitung oder Online-Tools zur Netzanschlussauskunft.
Hier komme es auf ein angemessenes Verhältnis von Aufwand und Nutzen sowie ausreichende Umsetzungsfristen an. Baukostenzuschüsse zur Refinanzierung von Netzkosten hält der Verband grundsätzlich für einen konsistenten Ansatz. Eine Einbeziehung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) bewertet der VKU jedoch als systemisch nicht sinnvoll. Für die Gesetzgebung fordert Liebing ausreichende Zeit für Stellungnahmen, um Praxiserfahrungen der Kommunen und Netzbetreiber zu berücksichtigen.
Kritik an Redispatch-Vorbehalt
Ähnlich argumentiert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae betont, die Branche benötige ausreichend Konsultationszeit, wie es die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zugesagt habe. Wirtschaftliche Planbarkeit müsse sowohl für Erzeuger als auch für Netzbetreiber gewährleistet bleiben. Komplexität und administrativer Aufwand sollten gering bleiben, zugleich müssten Preissignale für systemeffiziente Standortentscheidungen wirken.
Der BDEW unterstützt laut Andreae regional differenzierte Baukostenzuschüsse und mehr Transparenz über Netzsituationen, etwa durch digitale Plattformen. Inhalte, Form und Fristen des Entwurfs gingen jedoch insgesamt zu weit. Kritisch bewertet der Verband insbesondere einen Redispatch-Vorbehalt. In kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten sollen laut Ministeriumsentwurf ab einem Redispatch-Volumen von drei Prozent für bis zu zehn Jahre keine Redispatch-Ausgleichszahlungen erfolgen. „Das gefährdet die Planungssicherheit von Investitionen, vor allem bei standortgebundenen Technologien wie Wind an Land“, sagte Andreae.
Erneuerbaren Ausbau in Gefahr
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht noch weiter. Präsidentin Ursula Heinen-Esser warnt, der Entwurf könne den Fortschritt der Energiewende gefährden. Wer den Einspeise- und Anschlussvorrang einschränke, greife die Grundsystematik des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an und schwäche Investitionssicherheit. Ohne bundeseinheitliche Vorgaben drohten zahlreiche unterschiedliche Verfahren bei den Verteilnetzbetreibern, was Transparenz und Planbarkeit beeinträchtige.
Auch den vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt sieht der BEE kritisch. Laut Heinen-Esser würden Finanzierungen dadurch erschwert. Der gewählte Schwellenwert sei zudem nicht hinreichend begründet. Positiv bewertet der Verband Ansätze zu Co-Location-Speichern und mehr Transparenz, fordert jedoch stärkere Anreize für einen beschleunigten Netzausbau.
Das Hamburger Unternehmen Einskommafünf Grad, das bundesweit Photovoltaik-, Speicher- und Wärmepumpensysteme vertreibt, warnt vor zusätzlichen Baukostenzuschüssen für bestehende Netzanschlüsse. Der Entwurf impliziere, dass auch bei bereits vorhandenen Anschlüssen neue Gebühren für zusätzliche PV-Anlagen anfallen könnten.
Für eine Anlage mit 10 kW Leistung könne dies nach Unternehmensangaben rund 1000 Euro betragen. CEO Philipp Schröder sieht darin ein Risiko für dezentrale Investitionen und Arbeitsplätze.
Mittwoch, 11.02.2026, 12:02 Uhr
Susanne Harmsen
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