Bild: Fotolia/Felix brönnimann
Bürgerenergiegesellschaften müssen mit ihren Geboten bei zwei Ausschreibungsrunden 2018 eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch) vorlegen.
Diese Verschärfung der Vorgaben hat der Bundestag beschlossen und folgte damit Forderungen aus Windbranche, BDEW, VKU und dem Bundesrat. Die Regelung, dass Bürgerenergiegesellschaften bei der Teilnahme an einer Ausschreibung noch keine Genehmigung für ihre Windkraftprojekte vorweisen mussten, sollte die Anbietervielfalt erhalten. Sie hatte allerdings bei der ersten Ausschreibungsrunde zusammen mit
Freitag, 30.06.2017, 09:27 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
© 2024 Energie & Management GmbH