E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Neue Debatte um deutsche Strompreiszone
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Ausgabe

Neue Debatte um deutsche Strompreiszone

Norddeutsche Länder drängen auf separate Gebotszonen zum Teil mit Partnern aus dem Ausland. Droht der einheitlichen Strompreiszone hierzulande das Aus? 
Nach Brüssel nun im Landtag. Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein stößt mit ihrem Konzept „Nordic Twin Sea Zone“ (NTSZ) in der Politik auf offene Ohren. Im Juni hatte die Wirtschaftsorganisation den Vorschlag für die gemeinsame Stromgebotszone von Schleswig-Holstein mit Westdänemark und Hamburg vor EU-Vertretern präsentiert. Ende August dann setzten die Regierungsfraktionen aus CDU und Grünen die NTSZ im Kieler Parlament mit einem Antrag auf die Agenda. „Die schleswig-holsteinische Landesregierung thematisiert schon länger und auf verschiedenen Ebenen − national und international − eine Neugestaltung der Stromgebotszonen. Grenzüberschreitende Zonen sind eine denkbare Option“, betonte eine Sprecherin der Staatskanzlei gegenüber E&M.

Regionale Stromüberschüsse und Netzengpässe würden den Strommarkt nur eingeschränkt abbilden, schrieben CDU und Grüne in dem Papier zur Reform der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone. Die Standortvorteile Schleswig-Holsteins mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien kommen aus ihrer Sicht zu wenig bei Strompreisen, Investitionen, Industrieansiedlungen und regionaler Wertschöpfung an.

Auch in Brandenburg zerrt die Politik an der einheitlichen Gebotszone. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) formuliert die Bestrebungen in Form einer Frage: „Würde es Deutschland insgesamt nicht guttun, wenn es Regionen mit wettbewerbsfähigen Strompreisen gibt und wir nicht weiter insgesamt europaweit abgehängt sind?“

Anfang Juli ließ er durchblicken, dass Brandenburg eine gemeinsame Gebotszone mit polnischen Regionen prüfe. Woidke schweben Strompreise von 5 bis 7 Cent statt wie derzeit rund 25 Cent/kWh vor, berichtete die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg. „Natürlich setze ich mich für niedrige Energiepreise ein, um Verbraucher zu entlasten und unsere Wirtschaft zu stärken − Strompreiszonen bilden dazu eine Möglichkeit“, so der Ministerpräsident in einem Statement zu E&M.

Der Standpunkt der Bundesregierung indes ist unverändert. Bereits im Koalitionsvertrag hatte Schwarz-Rot vereinbart: „Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.“ Vergangenen Dezember bekräftigte das Bundeswirtschaftsministerium dies im „Aktionsplan Gebotszone“, nachdem der Dachverband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (Entso-E) eine Aufteilung von Deutschland−Luxemburg in fünf Zonen vorgeschlagen hatte.

Im Mai untermauerte das Ministerium die Position erneut, es widersprach damit der Monopolkommission. Das Beratungsgremium der Bundesregierung empfahl regional differenzierte Strompreise. Sie seien „allokativ effizienter als Einheitspreise, da Knappheit in der Leitungskapazität zwischen den Regionen besser abgebildet wird“. 
In Bayern läuteten nach dem Entso-E-Bericht die Alarmglocken. Die Idee einer Aufspaltung sei „ein Angriff auf den Wirtschaftsstandort Deutschland“, warnte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). „Der Umsetzungsaufwand wäre immens, der Nutzen zweifelhaft.“ Die Landesregierung in Baden-Württemberg sieht es ähnlich.

Branchenverbände wie der BDEW und VKU und Erneuerbaren-Organisationen verorten die Nordländer auf dem Irrweg. Vorschläge für grenzüberschreitende Gebotszonen seien nicht zielführend, erklärt der Bundesverband Windenergie (BWE). Er plädiert dafür, zunächst die Netze und Grenzkuppelstellen auszubauen.
Der grenzüberschreitende Stromhandel und das europäische Market Coupling funktionierten grundsätzlich. „Vor einer Neuziehung von Gebotszonengrenzen muss deshalb nachgewiesen werden, dass sie tatsächliche strukturelle Netzengpässe beseitigt und diese nicht lediglich innerhalb einer neuen Gebotszone verlagert“, sagt ein Verbandssprecher.

Die politischen Überlegungen für die „Nordic Twin Sea Zone“ in Schleswig-Holstein stützen sich auf eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE). Eine Strompreiszone aus Westdänemark plus Schleswig-Holstein und Hamburg in Kombination mit mindestens 3.000 MW flexibler Elektrolyse würde zu einem strukturell stabileren, kosteneffizienteren und resilienteren Energiesystem führen, heißt es. Nach Rechnung des IEE für das Jahr 2030 sänke der durchschnittliche Strompreis um rund 4 Prozent, extreme Preisspitzen würden marktlich um ein Drittel reduziert, negative Preise gingen um 35 Prozent zurück. Die Erneuerbaren-Abregelung in Schleswig-Holstein verringerte sich um 75 Prozent.

Die Berliner Denkfabrik Agora Energiewende kann die Initiative der Nordländer „mit Blick auf die lokalen Vorteile“ nachvollziehen. Das Festhalten an einer einheitlichen Gebotszone gehe zunehmend an der energiewirtschaftlichen Realität vorbei, sagt Philipp Godron, Programmleiter Strom. Er weist auf zwei Entwicklungen hin: Im Entwurf für den neuen Netzentwicklungsplan planten Übertragungsnetzbetreiber mit weniger Stromleitungen und einem dauerhaft höheren Redispatch-Bedarf. „Das steht im Widerspruch zu bisherigen Aussagen, wonach der Netzausbau den Redispatch-Bedarf deutlich senken und damit ein wesentliches Argument für eine Aufteilung der Gebotszone entfallen würde“, beschreibt der Experte. 

Außerdem werde im Rahmen des Branchendialogs „Systembetrieb 2030“ diskutiert, die Handelsaktivitäten im Intraday-Handel in der einheitlichen Gebotszone einzuschränken, um zu verhindern, dass Engpässe kurzfristig auftreten, und um einen sicheren Systembetrieb zu gewährleisten. „Spätestens eine Stunde vor Echtzeit würde die Gesamtzone in regionale Stromhandelsgebiete aufgeteilt“, erklärt Godron. Redispatch sei als Steuerungsinstrument für kurzfristige Veränderungen im System, zum Beispiel aufgrund von Prognosefehlern, ungeeignet. Ebenso wenig passe es zur flexiblen Fahrweise von Batterien oder um die dezentrale Flexibilität von Millionen E-Autos zu heben. „Es wird deshalb immer wichtiger, dass der Handel netzadäquates Verhalten über Preissignale koordinieren kann.“

Aus gesamtdeutscher Sicht würden vereinzelte Abspaltungen aus der einheitlichen Preiszone nur Teile der bestehenden Ineffizienzen beheben, gibt Agora zu bedenken. Die Bundesregierung solle sich für eine deutschlandweite Neustrukturierung einsetzen.

Die Teilung von Gebotszonen ist an ein EU-rechtliches Verfahren geknüpft. Zwei Szenarien sind möglich. „Die Bundesregierung kann den Prozess anstoßen. Alternativ kann auf europäischer Ebene ein Verfahren ausgelöst werden, wenn die ÜNB die 70-Prozent-Regel nicht einhalten“, sagt Johanna Kamm, wissenschaftliche Referentin der Stiftung Umweltenergierecht. Kamm hat zusammen mit Kollegen ein Hintergrundpapier publiziert, in dem das europäische Verfahren und die Zuständigkeiten beschrieben sind. Die ÜNB müssen seit 1. Januar mindestens 70 Prozent ihrer Übertragungskapazitäten für den Handel zwischen Gebotszonen bereitstellen. „Für das Erfüllungsjahr 2026 liegen derzeit noch keine abschließend ausgewerteten Ergebnisse vor“, heißt es.

Im vergangenen Jahr galt nach dem ersten Aktionsplan der Bundesregierung von 2019 − er ermöglichte es den ÜNB, die Kapazitäten schrittweise an die EU-Vorgabe anzupassen − ein Mindestwert von 60,3 Prozent. Die ÜNB „haben die gesetzlichen Vorgaben für den gebotszonenübergreifenden Stromhandel nach der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung im Jahr 2025 an allen Grenzen erfüllt“, teilt die Bundesnetzagentur mit. (mf)

Montag, 7.09.2026, 10:36 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Ausgabe - Neue Debatte um deutsche Strompreiszone
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Ausgabe
Neue Debatte um deutsche Strompreiszone
Norddeutsche Länder drängen auf separate Gebotszonen zum Teil mit Partnern aus dem Ausland. Droht der einheitlichen Strompreiszone hierzulande das Aus? 
Nach Brüssel nun im Landtag. Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein stößt mit ihrem Konzept „Nordic Twin Sea Zone“ (NTSZ) in der Politik auf offene Ohren. Im Juni hatte die Wirtschaftsorganisation den Vorschlag für die gemeinsame Stromgebotszone von Schleswig-Holstein mit Westdänemark und Hamburg vor EU-Vertretern präsentiert. Ende August dann setzten die Regierungsfraktionen aus CDU und Grünen die NTSZ im Kieler Parlament mit einem Antrag auf die Agenda. „Die schleswig-holsteinische Landesregierung thematisiert schon länger und auf verschiedenen Ebenen − national und international − eine Neugestaltung der Stromgebotszonen. Grenzüberschreitende Zonen sind eine denkbare Option“, betonte eine Sprecherin der Staatskanzlei gegenüber E&M.

Regionale Stromüberschüsse und Netzengpässe würden den Strommarkt nur eingeschränkt abbilden, schrieben CDU und Grüne in dem Papier zur Reform der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone. Die Standortvorteile Schleswig-Holsteins mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien kommen aus ihrer Sicht zu wenig bei Strompreisen, Investitionen, Industrieansiedlungen und regionaler Wertschöpfung an.

Auch in Brandenburg zerrt die Politik an der einheitlichen Gebotszone. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) formuliert die Bestrebungen in Form einer Frage: „Würde es Deutschland insgesamt nicht guttun, wenn es Regionen mit wettbewerbsfähigen Strompreisen gibt und wir nicht weiter insgesamt europaweit abgehängt sind?“

Anfang Juli ließ er durchblicken, dass Brandenburg eine gemeinsame Gebotszone mit polnischen Regionen prüfe. Woidke schweben Strompreise von 5 bis 7 Cent statt wie derzeit rund 25 Cent/kWh vor, berichtete die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg. „Natürlich setze ich mich für niedrige Energiepreise ein, um Verbraucher zu entlasten und unsere Wirtschaft zu stärken − Strompreiszonen bilden dazu eine Möglichkeit“, so der Ministerpräsident in einem Statement zu E&M.

Der Standpunkt der Bundesregierung indes ist unverändert. Bereits im Koalitionsvertrag hatte Schwarz-Rot vereinbart: „Wir halten an einer einheitlichen Stromgebotszone fest.“ Vergangenen Dezember bekräftigte das Bundeswirtschaftsministerium dies im „Aktionsplan Gebotszone“, nachdem der Dachverband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (Entso-E) eine Aufteilung von Deutschland−Luxemburg in fünf Zonen vorgeschlagen hatte.

Im Mai untermauerte das Ministerium die Position erneut, es widersprach damit der Monopolkommission. Das Beratungsgremium der Bundesregierung empfahl regional differenzierte Strompreise. Sie seien „allokativ effizienter als Einheitspreise, da Knappheit in der Leitungskapazität zwischen den Regionen besser abgebildet wird“. 
In Bayern läuteten nach dem Entso-E-Bericht die Alarmglocken. Die Idee einer Aufspaltung sei „ein Angriff auf den Wirtschaftsstandort Deutschland“, warnte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). „Der Umsetzungsaufwand wäre immens, der Nutzen zweifelhaft.“ Die Landesregierung in Baden-Württemberg sieht es ähnlich.

Branchenverbände wie der BDEW und VKU und Erneuerbaren-Organisationen verorten die Nordländer auf dem Irrweg. Vorschläge für grenzüberschreitende Gebotszonen seien nicht zielführend, erklärt der Bundesverband Windenergie (BWE). Er plädiert dafür, zunächst die Netze und Grenzkuppelstellen auszubauen.
Der grenzüberschreitende Stromhandel und das europäische Market Coupling funktionierten grundsätzlich. „Vor einer Neuziehung von Gebotszonengrenzen muss deshalb nachgewiesen werden, dass sie tatsächliche strukturelle Netzengpässe beseitigt und diese nicht lediglich innerhalb einer neuen Gebotszone verlagert“, sagt ein Verbandssprecher.

Die politischen Überlegungen für die „Nordic Twin Sea Zone“ in Schleswig-Holstein stützen sich auf eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE). Eine Strompreiszone aus Westdänemark plus Schleswig-Holstein und Hamburg in Kombination mit mindestens 3.000 MW flexibler Elektrolyse würde zu einem strukturell stabileren, kosteneffizienteren und resilienteren Energiesystem führen, heißt es. Nach Rechnung des IEE für das Jahr 2030 sänke der durchschnittliche Strompreis um rund 4 Prozent, extreme Preisspitzen würden marktlich um ein Drittel reduziert, negative Preise gingen um 35 Prozent zurück. Die Erneuerbaren-Abregelung in Schleswig-Holstein verringerte sich um 75 Prozent.

Die Berliner Denkfabrik Agora Energiewende kann die Initiative der Nordländer „mit Blick auf die lokalen Vorteile“ nachvollziehen. Das Festhalten an einer einheitlichen Gebotszone gehe zunehmend an der energiewirtschaftlichen Realität vorbei, sagt Philipp Godron, Programmleiter Strom. Er weist auf zwei Entwicklungen hin: Im Entwurf für den neuen Netzentwicklungsplan planten Übertragungsnetzbetreiber mit weniger Stromleitungen und einem dauerhaft höheren Redispatch-Bedarf. „Das steht im Widerspruch zu bisherigen Aussagen, wonach der Netzausbau den Redispatch-Bedarf deutlich senken und damit ein wesentliches Argument für eine Aufteilung der Gebotszone entfallen würde“, beschreibt der Experte. 

Außerdem werde im Rahmen des Branchendialogs „Systembetrieb 2030“ diskutiert, die Handelsaktivitäten im Intraday-Handel in der einheitlichen Gebotszone einzuschränken, um zu verhindern, dass Engpässe kurzfristig auftreten, und um einen sicheren Systembetrieb zu gewährleisten. „Spätestens eine Stunde vor Echtzeit würde die Gesamtzone in regionale Stromhandelsgebiete aufgeteilt“, erklärt Godron. Redispatch sei als Steuerungsinstrument für kurzfristige Veränderungen im System, zum Beispiel aufgrund von Prognosefehlern, ungeeignet. Ebenso wenig passe es zur flexiblen Fahrweise von Batterien oder um die dezentrale Flexibilität von Millionen E-Autos zu heben. „Es wird deshalb immer wichtiger, dass der Handel netzadäquates Verhalten über Preissignale koordinieren kann.“

Aus gesamtdeutscher Sicht würden vereinzelte Abspaltungen aus der einheitlichen Preiszone nur Teile der bestehenden Ineffizienzen beheben, gibt Agora zu bedenken. Die Bundesregierung solle sich für eine deutschlandweite Neustrukturierung einsetzen.

Die Teilung von Gebotszonen ist an ein EU-rechtliches Verfahren geknüpft. Zwei Szenarien sind möglich. „Die Bundesregierung kann den Prozess anstoßen. Alternativ kann auf europäischer Ebene ein Verfahren ausgelöst werden, wenn die ÜNB die 70-Prozent-Regel nicht einhalten“, sagt Johanna Kamm, wissenschaftliche Referentin der Stiftung Umweltenergierecht. Kamm hat zusammen mit Kollegen ein Hintergrundpapier publiziert, in dem das europäische Verfahren und die Zuständigkeiten beschrieben sind. Die ÜNB müssen seit 1. Januar mindestens 70 Prozent ihrer Übertragungskapazitäten für den Handel zwischen Gebotszonen bereitstellen. „Für das Erfüllungsjahr 2026 liegen derzeit noch keine abschließend ausgewerteten Ergebnisse vor“, heißt es.

Im vergangenen Jahr galt nach dem ersten Aktionsplan der Bundesregierung von 2019 − er ermöglichte es den ÜNB, die Kapazitäten schrittweise an die EU-Vorgabe anzupassen − ein Mindestwert von 60,3 Prozent. Die ÜNB „haben die gesetzlichen Vorgaben für den gebotszonenübergreifenden Stromhandel nach der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung im Jahr 2025 an allen Grenzen erfüllt“, teilt die Bundesnetzagentur mit. (mf)

Montag, 7.09.2026, 10:36 Uhr
Manfred Fischer

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.