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Ab 2026 sollen Unternehmen erstmals Kapazitäten im Wasserstoff-Kernnetz reservieren können. Das neue Marktinformationspaket zeigt, wie der Prozess starten soll − und was noch fehlt.
Die deutschen Wasserstoff-Kernnetzbetreiber − darunter etwa die Fernleitungsnetzbetreiber Ontras, Open Grid Europe und Gascade − haben ein gemeinsames Marktinformationspaket vorgestellt, das die Grundlagen für den künftigen Reservierungsprozess im Wasserstoff-Kernnetz beschreibt. Mit dieser Veröffentlichung wollen sie den Marktteilnehmern zeigen, wie der Wasserstofftransport künftig technisch umgesetzt und organisatorisch geregelt sein sollte − lange bevor das Netz vollständig in Betrieb ist.
Das Marktinformationspaket, das im Auftrag der Ontras Gastransport GmbH erstellt wurde, enthält erstmals detaillierte Hinweise zum Ablauf und zu den technischen Voraussetzungen der Kapazitätsreservierung. Ziel ist es, Unternehmen und Projektentwicklern einen Überblick zu geben, wie sich künftig Ein- und Ausspeisepunkte im Wasserstoffnetz verbindlich sichern lassen.
Ontras sieht dies für die Industrie als wichtigen Schritt, um Investitionen in Produktion, Infrastruktur und Nutzung von Wasserstoff besser planen zu können.
Zum Hintergrund: Ab Anfang kommenden Jahres sollen die Betreiber erstmals Reservierungen von Wasserstoffkapazitäten anbieten − parallel zu ähnlichen Initiativen europäischer Netzbetreiber. Diese Reservierungen sollen es ermöglichen, die für ein Liefergeschäft nötigen Ein- und Ausspeisekapazitäten zu sichern und damit Projekte wirtschaftlich abzusichern.
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Marktinformationspaket „Kapazitätsreservierungen für den Wasserstofftransport im Kernnetz“ (zum Öffnen bitte auf das PDF klicken) Quelle: Ontras Gastransport |
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Bundesnetzagentur. Sie legt mit ihren derzeit kurz vor der Veröffentlichung stehenden Festlegungsverfahren „WaKandA“ und „WasABi“ den regulatorischen Rahmen für den Wasserstoffmarkt fest. Erst nach deren Veröffentlichung können die Netzbetreiber die rechtlich verbindlichen Vertragsstandards und Musterverträge für Kapazitätsreservierungen endgültig ausgestalten. Deren nun veröffentlichtes Marktinformationspaket versteht sich daher als Vorstufe, um Transparenz über die geplante Vorgehensweise zu schaffen und die Vorgaben der Bundesnetzagentur in den späteren Prozess zu integrieren.
Cluster sollen Struktur gebenZum technischen Aufbau der künftigen Wasserstoffnetzinfrastruktur und der Handhabung „frei zuordenbarer Wasserstoffkapazitäten“ − kurz FWK − haben die Netzbetreiber ein Clusterkonzept erarbeitet. Sie planen, das Wasserstoff-Marktgebiet in mehrere Cluster gliedern. Jedes besteht aus verbundenen Netzen, in denen sich feste Kapazitäten reservieren lassen. So soll sich Wasserstoff flexibel innerhalb eines Clusters transportieren lassen. Entstehen später Leitungen zwischen den Clustern, soll auch der Transport über diese Grenzen hinweg funktionieren, so das Marktinformationspapier.
Angebotszonen sollen Reservierungen einfacher und flexibler machen. In jeder Zone sollen Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten gebucht werden können, ohne technische Prüfungen im Detail. Das schaffe, so die Netzbetreiber weiter, Planungssicherheit, auch wenn viele Punkte im Netz noch nicht feststehen.
Einheitlicher ProzessIn ihrem Papier beschreiben die Netzbetreiber den Reservierungsprozess Schritt für Schritt: Interessierte Marktteilnehmer stellen Anfragen bei den jeweiligen Netzbetreibern, die dann die Verfügbarkeit prüfen. Ist Kapazität vorhanden, kann sofort ein Reservierungsvertrag abgeschlossen werden. Das dabei anfallende Entgelt wird später auf die Transportgebühr angerechnet. Für Transporte über Clustergrenzen hinweg ist laut den Netzbetreibern kein zusätzliches Entgelt vorgesehen.
Parallel dazu sollen auch Grenzübergangspunkte und Importterminals in das System eingebunden werden. Damit soll eine Infrastruktur entstehen, die künftige Wasserstoffimporte aus den Küstenregionen mit den Verbrauchszentren im Süden und Westen verbindet.
Noch in diesem Jahr wollen die Kernnetzbetreiber die ersten konkreten Kapazitätsangaben und den Mustervertrag veröffentlichen. Die geplanten Reservierungsmöglichkeiten sollen zunächst den Zeitraum 2026 bis 2030 abdecken und in den Folgejahren erweitert werden. Bestehende Verträge zwischen Netznutzern und Netzbetreibern bleiben davon unberührt, heißt es.
Freitag, 17.10.2025, 11:46 Uhr
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