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Energie & Management > Regulierung - NEST-Festlegungen lösen Proteste aus
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Quelle: Screenshot/Fritz Wilhelm
Regulierung

NEST-Festlegungen lösen Proteste aus

Die finalen NEST-Festlegungen der Bundesnetzagentur werden von VKU, BDEW, Verdi und den Fernleitungsnetzbetreibern als unzureichend und investitionsfeindlich bewertet.
Bei der Vorstellung der neuen Festlegungen zur Anreizregulierung am 10. Dezember 2025 betonte Klaus Müller ausdrücklich den guten Austausch mit und zwischen allen Stakeholdern. Seit dem Beginn des NEST-Prozesses – das Akronym steht für „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ – im Februar 2024 habe es die Behörde als ihre Aufgabe gesehen, „die unterschiedlichen Interessen auszubalancieren“, so der Präsident der Bundesnetzagentur. Das Ergebnis bezeichnete er als „investitionsfreundlich“ und „unbürokratischer“ bei gleichzeitig stärkeren Effizienzanreizen für die Netzbetreiber. Die unmittelbare Reaktion der Branche war jedoch eine geschlossene Welle der Kritik.

Der VKU bezeichnete die Festlegungen als „enttäuschend“ und nach Ansicht von Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nicht geeignet, den steigenden Investitionsbedarf der Verteilnetzbetreiber abzusichern. Aus VKU-Sicht fehle weiterhin ein investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen, obwohl einzelne Anregungen des Verbands – etwa der Opex-Faktor auch für kleinere Netzbetreiber – aufgegriffen wurden.

Liebing verweist zwar auf pragmatische Anpassungen, sieht zugleich aber auch strukturelle Defizite, die Investitionen auf Rekordniveau weiterhin verhinderten. Besonders kritisch bewertete der Verband die verzögerte Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex. Dadurch würden steigende Kosten nur mit erheblichem Zeitverzug anerkannt, was die Ertragslagen belaste und Investitionen bremse.

Auch der Effizienzvergleich sorgt für Unruhe. Der VKU hebt zwar positiv hervor, dass die Mindesteffizienz von 60 Prozent auf 70 Prozent steigt, warnt jedoch, dass der Abbau von Sicherungsmechanismen die Unsicherheit deutlich erhöhe. Zudem bleibe die Fremdkapitalverzinsung ein ungelöstes Problem: Der Versuch, Investitionsjahre stärker zu gewichten, sei lediglich eine „Notlösung“ mit begrenztem Effekt.

Engagement für Aus- und Weiterbildung soll nicht nachteilig wirken

Parallel dazu kritisierte der BDEW die Festlegungen als strukturelle Verschlechterung gegenüber dem Status quo. Kerstin Andreae sprach von einem „enttäuschenden Ergebnis“ und erklärte, zahlreiche methodische Änderungen schwächten die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber.

Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung hält es für bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur den Widerspruch der Länderregulierungsbehörden nicht aufgriffen und entsprechende Anpassungen vorgenommen habe. So sei die Behörde auch mit „konstruktiven und fundierten Vorschlägen“, die der Verband in die Konsultation eingebracht habe, verfahren.

„Entscheidend ist jetzt, dass die Bundesnetzagentur in den noch ausstehenden Entscheidungen, insbesondere beim Opex-Aufschlag, bei den Schwellen für das Vereinfachte Verfahren und besonders bei der Kapitalverzinsung, ihre Versprechungen einlöst und tragfähige Regelungen schafft“, betonte Andreae.

Sie gab auch zu bedenken, hinsichtlich des zu erwartenden Niveaus der Kapitalverzinsung gebe es keine Planungssicherheit. Diese Entscheidung stehe noch aus und werde entscheidend für die Investitionsbereitschaft sein.

„Wichtig ist außerdem, dass die Kosten für Fremdkapital in der Regulierung vollständig refinanzierbar bleiben. Wir erwarten daher, dass die Bundesnetzagentur zeitnah eine Mindestverzinsung kommuniziert und so wieder das Vertrauen von Netzbetreibern und Investoren zurückgewinnt“, so die Verbandschefin.

Kein Verständnis hat sie für die Kürzungen bei den Gasnetzbetreibern. Schließlich müssten der Weiterbetrieb der Gasnetze und deren Transformation finanziert werden.

Auch die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) reagierte mit deutlicher Ablehnung. FNB-Geschäftsführerin Barbara Fischer erklärte, ein transformationstaugliches Energiesystem könne ohne eine verlässliche Gasinfrastruktur nicht funktionieren. Die angestrebten sinkenden Renditen gefährdeten jedoch den wirtschaftlichen Weiterbetrieb.

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte schließlich die Einbeziehung von Ausbildungs- und Weiterbildungskosten in den Effizienzvergleich scharf. „Diese Entscheidung ist ein schwerer Fehler“, sagte Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen und wies darauf hin, dass ausgerechnet die Netzbetreiber, die in Ausbildung investieren, künftig schlechter gestellt seien als Unternehmen, die nicht ausbilden. „Aus- und Weiterbildung ist gerade kein negativ zu bewertender Kostentreiber“, sagte er.

Nach eigenen Angaben hatte Verdi sich frühzeitig in den NEST-Prozess eingebracht und in zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen für die Einordnung der Aus- und Weiterbildung als „dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten“ geworben.
 
 

Mittwoch, 10.12.2025, 19:16 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Regulierung - NEST-Festlegungen lösen Proteste aus
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Quelle: Screenshot/Fritz Wilhelm
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NEST-Festlegungen lösen Proteste aus
Die finalen NEST-Festlegungen der Bundesnetzagentur werden von VKU, BDEW, Verdi und den Fernleitungsnetzbetreibern als unzureichend und investitionsfeindlich bewertet.
Bei der Vorstellung der neuen Festlegungen zur Anreizregulierung am 10. Dezember 2025 betonte Klaus Müller ausdrücklich den guten Austausch mit und zwischen allen Stakeholdern. Seit dem Beginn des NEST-Prozesses – das Akronym steht für „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ – im Februar 2024 habe es die Behörde als ihre Aufgabe gesehen, „die unterschiedlichen Interessen auszubalancieren“, so der Präsident der Bundesnetzagentur. Das Ergebnis bezeichnete er als „investitionsfreundlich“ und „unbürokratischer“ bei gleichzeitig stärkeren Effizienzanreizen für die Netzbetreiber. Die unmittelbare Reaktion der Branche war jedoch eine geschlossene Welle der Kritik.

Der VKU bezeichnete die Festlegungen als „enttäuschend“ und nach Ansicht von Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing nicht geeignet, den steigenden Investitionsbedarf der Verteilnetzbetreiber abzusichern. Aus VKU-Sicht fehle weiterhin ein investitionsfreundlicher Regulierungsrahmen, obwohl einzelne Anregungen des Verbands – etwa der Opex-Faktor auch für kleinere Netzbetreiber – aufgegriffen wurden.

Liebing verweist zwar auf pragmatische Anpassungen, sieht zugleich aber auch strukturelle Defizite, die Investitionen auf Rekordniveau weiterhin verhinderten. Besonders kritisch bewertete der Verband die verzögerte Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex. Dadurch würden steigende Kosten nur mit erheblichem Zeitverzug anerkannt, was die Ertragslagen belaste und Investitionen bremse.

Auch der Effizienzvergleich sorgt für Unruhe. Der VKU hebt zwar positiv hervor, dass die Mindesteffizienz von 60 Prozent auf 70 Prozent steigt, warnt jedoch, dass der Abbau von Sicherungsmechanismen die Unsicherheit deutlich erhöhe. Zudem bleibe die Fremdkapitalverzinsung ein ungelöstes Problem: Der Versuch, Investitionsjahre stärker zu gewichten, sei lediglich eine „Notlösung“ mit begrenztem Effekt.

Engagement für Aus- und Weiterbildung soll nicht nachteilig wirken

Parallel dazu kritisierte der BDEW die Festlegungen als strukturelle Verschlechterung gegenüber dem Status quo. Kerstin Andreae sprach von einem „enttäuschenden Ergebnis“ und erklärte, zahlreiche methodische Änderungen schwächten die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber.

Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung hält es für bedauerlich, dass die Bundesnetzagentur den Widerspruch der Länderregulierungsbehörden nicht aufgriffen und entsprechende Anpassungen vorgenommen habe. So sei die Behörde auch mit „konstruktiven und fundierten Vorschlägen“, die der Verband in die Konsultation eingebracht habe, verfahren.

„Entscheidend ist jetzt, dass die Bundesnetzagentur in den noch ausstehenden Entscheidungen, insbesondere beim Opex-Aufschlag, bei den Schwellen für das Vereinfachte Verfahren und besonders bei der Kapitalverzinsung, ihre Versprechungen einlöst und tragfähige Regelungen schafft“, betonte Andreae.

Sie gab auch zu bedenken, hinsichtlich des zu erwartenden Niveaus der Kapitalverzinsung gebe es keine Planungssicherheit. Diese Entscheidung stehe noch aus und werde entscheidend für die Investitionsbereitschaft sein.

„Wichtig ist außerdem, dass die Kosten für Fremdkapital in der Regulierung vollständig refinanzierbar bleiben. Wir erwarten daher, dass die Bundesnetzagentur zeitnah eine Mindestverzinsung kommuniziert und so wieder das Vertrauen von Netzbetreibern und Investoren zurückgewinnt“, so die Verbandschefin.

Kein Verständnis hat sie für die Kürzungen bei den Gasnetzbetreibern. Schließlich müssten der Weiterbetrieb der Gasnetze und deren Transformation finanziert werden.

Auch die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) reagierte mit deutlicher Ablehnung. FNB-Geschäftsführerin Barbara Fischer erklärte, ein transformationstaugliches Energiesystem könne ohne eine verlässliche Gasinfrastruktur nicht funktionieren. Die angestrebten sinkenden Renditen gefährdeten jedoch den wirtschaftlichen Weiterbetrieb.

Die Gewerkschaft Verdi kritisierte schließlich die Einbeziehung von Ausbildungs- und Weiterbildungskosten in den Effizienzvergleich scharf. „Diese Entscheidung ist ein schwerer Fehler“, sagte Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz-Dethlefsen und wies darauf hin, dass ausgerechnet die Netzbetreiber, die in Ausbildung investieren, künftig schlechter gestellt seien als Unternehmen, die nicht ausbilden. „Aus- und Weiterbildung ist gerade kein negativ zu bewertender Kostentreiber“, sagte er.

Nach eigenen Angaben hatte Verdi sich frühzeitig in den NEST-Prozess eingebracht und in zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen für die Einordnung der Aus- und Weiterbildung als „dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten“ geworben.
 
 

Mittwoch, 10.12.2025, 19:16 Uhr
Fritz Wilhelm

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