Quelle: Günter Drewnitzky
Das Parlament in Schleswig-Holstein hat die Landesregierung beauftragt, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Reform der deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone stark zu machen.
Solch politische Einigkeit in Energiefragen erlebt man selten. Alle Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag haben sich hinter einen Antrag gestellt, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich für eine separate Stromgebotszone einzusetzen. Der Antrag kam ursprünglich von den Regierungsfraktionen aus CDU und Grünen. SPD, FDP und Süd-Schleswigscher Wählerverband (SSW) schlossen sich diesem an. Am 27. August wurde er einstimmig angenommen.
„Während bei uns die erneuerbare Energie vorhanden ist, steht sie gleichzeitig im Stau. Durch den fehlenden Netzausbau in den Süden ist es so, dass wir den Strom nicht dort hinbekommen, wo die Industrie im Süden ihn nachfragt“, erläuterte der CDU-Abgeordnete Andreas Hein im Landtag. Ungefähr drei Milliarden Euro müsse Schleswig-Holstein jährlich für das Netzengpassmanagement bezahlen. Davon würden 435 Millionen Euro an Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen gehen, und davon allein 165 Millionen Euro nach Bayern. Der „Löwenanteil“ der drei Milliarden fließe an die Betreiber fossiler Kraftwerke, sagte Hein.
Sybilla Nitsch vom SSW erinnerte daran, dass ihre Fraktion einen ähnlich lautenden Antrag bereits vor einem Jahr eingebracht hatte. „Endlich wacht Schwarz-Grün auch auf“, sagte Nitsch. Die SSW-Vertreterin weiter: „Uns stellt man das Windrad vor die Tür und woanders sinken die Preise. Was sollen wir mit mehr erneuerbarem Strom, wenn wir ihn nicht im Land brauchen? Warum bauen wir weiter die erneuerbaren Energien aus, wenn dadurch doch nur die Redispatch-Kosten weiter steigen?“
Druck aus mehreren Bundesländern
Hein wies darauf hin, dass die Europäische Union prüfe, wie hier möglicherweise in Zukunft eine sinnvolle und gerechtere Aufteilung aussehen könnte. Im Juni dieses Jahres hatte die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein ihr Konzept „Nordic Twin Sea Zone“ (NTSZ) vor EU-Vertretern präsentiert. Das Konzept zielt auf eine gemeinsame Stromgebotszone von Schleswig-Holstein mit Westdänemark und Hamburg. Es stützt sich auf eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik, wonach eine solche Zone in Kombination mit mindestens 3.000 MW flexibler Elektrolyse zu einem strukturell stabileren, kosteneffizienteren und resilienteren Energiesystem führen würde.
Auch andere Bundesländer überlegen, sich von der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone abzuspalten. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) ließ Anfang Juli durchblicken, dass das Land eine gemeinsame Gebotszone mit polnischen Regionen prüfe. In Sachsen-Anhalt sprach sich die Grünen-Spitzenkandidatin für eine gemeinsame Zone mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen aus. „Das ist nichts, was wir auf Landesebene regeln können, aber das müssen wir als Land anstoßen und unterstützen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur.
Die Bundesregierung indes hält an der einheitlichen Stromgebotszone fest. Bleibt sie bei ihrer Position, könnte eine Gebotszonen-Teilung nur aufgrund von Regelverstößen der Übertragungsnetzbetreiber angestoßen werden. Auf europäischer Ebene könne ein Verfahren ausgelöst werden, „wenn die ÜNB die 70-Prozent-Regel nicht einhalten“, sagte Johanna Kamm, wissenschaftliche Referentin der Stiftung Umweltenergierecht. Seit 1. Januar müssen die ÜNB mindestens 70 Prozent ihrer Übertragungskapazitäten für den Handel zwischen Gebotszonen bereitstellen.
70-Prozent-Regelung: ÜNB noch ohne finale Zahlen
Bis Ende vergangenen Jahres galt für Deutschland eine Übergangsregelung; der Mindestwert betrug 60,3 Prozent. „Die fünf deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die gesetzlichen Vorgaben für den gebotszonenübergreifenden Stromhandel nach der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung im Jahr 2025 an allen Grenzen erfüllt. Sofern es Abweichungen vom linearen Anstiegspfad gab, waren diese nach Art. 16 Abs. 3 der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung aus Gründen der Systemsicherheit gerechtfertigt und sind nicht zu beanstanden“, teilte die Bundesnetzagentur auf Anfrage mit.
Ob die 70-Prozent-Marke in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres durchwegs erreicht worden ist, steht noch nicht fest: „Die Einhaltung der in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Clean Energy Package) vorgesehenen Mindestbereitstellung von 70 Prozent der Übertragungskapazität für den zonenübergreifenden Handel wird auf Basis eines vollständigen Kalenderjahres bewertet. Für das Erfüllungsjahr 2026 liegen derzeit noch keine abschließend ausgewerteten Ergebnisse vor“, so die ÜNB gegenüber der Redaktion. Man sei „zuversichtlich, die Anforderungen aus Artikel 16 im Jahr 2026 in allen Stunden des Jahres einzuhalten“. (mf)
Einen ausführlichen Beitrag können Sie in der zum 1. September erscheinenden Print-Ausgabe von Energie & Management lesen.
Freitag, 28.08.2026, 16:17 Uhr
Manfred Fischer
© 2026 Energie & Management GmbH