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Energie & Management > Recht - Klimaklage gegen Bremen
Quelle: Fotolia / vege
Recht

Klimaklage gegen Bremen

Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Oberverwaltungsgericht Bremen Klage gegen den Senat eingereicht. Sie fordert einen Klimaschutzplan zur Erreichung der Klimaziele bis 2030.
Patzt Rot-Grün-Rot beim Klimaschutz? Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) steuert die Landesregierung des Stadtstaates Bremen aus SPD, Grünen und Linken am Ziel vorbei. Um den Bremer Senat auf Kurs zu bringen, hat die DUH nach eigener Aussage jetzt eine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Der Organisation dringt darauf, dass das Land einen Klimaplan mit zusätzlichen Maßnahmen erarbeitet, mit dem das Ziel für 2030 erreicht wird.

Nach dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz müssen die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 60 Prozent sinken. Die DUH beziffert die Minderung im Jahr 2024 auf 34,8 Prozent. Eine vom Senat beauftragte Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg komme zu dem Ergebnis, dass bis 2030 selbst bei vollständiger Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine Minderung von maximal 45 Prozent erreichbar sei, schreiben die Umweltschützer.

Und sie weisen darauf hin, dass im Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz bei einer drohenden Zielverfehlung ein verbindliches Nachsteuerungsverfahren vorgesehen ist. Nach Veröffentlichung der vorläufigen CO2-Bilanz im März 2026 hätte der Senat der demnach bis spätestens zum 31. Mai 2026 berichten müssen, ob das Klimaziel für 2030 voraussichtlich erreicht wird. Ein entsprechender Bericht sei nicht veröffentlicht worden, so die DUH.

DUH: Verzögerungstaktik

Zudem hätte der Senat bis spätestens zum 31. Juli 2026 einen Entwurf für einen zusätzlichen Maßnahmenkatalog vorlegen müssen, dies sei ebenfalls nicht erfolgt, heißt es weiter. Die DUH wirft dem Senat vor, die gesetzlich vorgesehene Prüfung durch den Sachverständigenrat sowie den anschließenden Beschluss eines Klimaschutzplans zu verzögern.

„Der Bremer Senat behandelt sein eigenes Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung und verstößt damit gegen Recht und Gesetz“, moniert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bremen müsse umgehend sämtliche Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehörten „eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, ein deutlich stärkerer Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung“, so der DUH-Chef. (mf)

Mittwoch, 5.08.2026, 16:15 Uhr
Manfred Fischer
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Klimaklage gegen Bremen
Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Oberverwaltungsgericht Bremen Klage gegen den Senat eingereicht. Sie fordert einen Klimaschutzplan zur Erreichung der Klimaziele bis 2030.
Patzt Rot-Grün-Rot beim Klimaschutz? Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) steuert die Landesregierung des Stadtstaates Bremen aus SPD, Grünen und Linken am Ziel vorbei. Um den Bremer Senat auf Kurs zu bringen, hat die DUH nach eigener Aussage jetzt eine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Der Organisation dringt darauf, dass das Land einen Klimaplan mit zusätzlichen Maßnahmen erarbeitet, mit dem das Ziel für 2030 erreicht wird.

Nach dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz müssen die CO2-Emissionen des Landes bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 60 Prozent sinken. Die DUH beziffert die Minderung im Jahr 2024 auf 34,8 Prozent. Eine vom Senat beauftragte Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung Heidelberg komme zu dem Ergebnis, dass bis 2030 selbst bei vollständiger Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine Minderung von maximal 45 Prozent erreichbar sei, schreiben die Umweltschützer.

Und sie weisen darauf hin, dass im Bremische Klimaschutz- und Energiegesetz bei einer drohenden Zielverfehlung ein verbindliches Nachsteuerungsverfahren vorgesehen ist. Nach Veröffentlichung der vorläufigen CO2-Bilanz im März 2026 hätte der Senat der demnach bis spätestens zum 31. Mai 2026 berichten müssen, ob das Klimaziel für 2030 voraussichtlich erreicht wird. Ein entsprechender Bericht sei nicht veröffentlicht worden, so die DUH.

DUH: Verzögerungstaktik

Zudem hätte der Senat bis spätestens zum 31. Juli 2026 einen Entwurf für einen zusätzlichen Maßnahmenkatalog vorlegen müssen, dies sei ebenfalls nicht erfolgt, heißt es weiter. Die DUH wirft dem Senat vor, die gesetzlich vorgesehene Prüfung durch den Sachverständigenrat sowie den anschließenden Beschluss eines Klimaschutzplans zu verzögern.

„Der Bremer Senat behandelt sein eigenes Klimaschutzgesetz wie eine unverbindliche Empfehlung und verstößt damit gegen Recht und Gesetz“, moniert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Bremen müsse umgehend sämtliche Handlungsmöglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehörten „eine Sanierungsoffensive für öffentliche Gebäude, ein deutlich stärkerer Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung“, so der DUH-Chef. (mf)

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