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Das Oberlandesgericht Hamm hat Preiserhöhungen von Eon Energy Solutions in drei Fernwärmegebieten auf Grundlage der verwendeten Klauseln für unzulässig erklärt.
Niederlage für den Energieriesen im Streit um Fernwärmepreise: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat Preisanpassungsklauseln der Eon Energy Solutions GmbH für drei Fernwärmeversorgungsgebiete gekippt. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).Eine generelle Unwirksamkeit von Klauseln mit einem Gaspreisindex-Anteil von mindestens 60
Montag, 12.10.2026, 16:52 Uhr
Manfred Fischer
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