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Die Bundesregierung reformiert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ziel des vorab geleakten Entwurfs sei, erneuerbare Energien stärker am Markt auszurichten und Kosten zu senken.
Die Bundesregierung will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend neu ausrichten. Ein vorläufiger Entwurf der Novelle mit Stand vom 22.
Januar ist inoffiziell verbreitet worden. Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) ist es demnach, den Ausbau erneuerbarer Energien stärker an Marktpreisen, Systembedarf und europäischen Vorgaben auszurichten. Der Anteil Erneuerbarer am Bruttostromverbrauch soll weiterhin bis 2030 auf 80
Prozent steigen. Die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen werden dafür bis 2032 fortgeschrieben.
Künftig soll der Ausbau stärker kosteneffizient erfolgen. Bei der Solarenergie setzt der Entwurf verstärkt auf Freiflächenanlagen. Gleichzeitig erhöht die Bundesregierung die Ausschreibungsmengen für Bioenergie moderat. Flexible Biogasanlagen sollen laut BMWE künftig eine ergänzende Rolle im Stromsystem übernehmen und insbesondere Schwankungen aus Wind- und Solarstrom ausgleichen. Ziel sei es, die EEG-Reform noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden.
Marktintegration verstärkenZentraler Bestandteil der Reform ist die stärkere Marktintegration. Die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen wird abgeschafft. Neue Anlagen müssen ihren Strom grundsätzlich direkt vermarkten. Zudem endet die Vergütung weiterhin vollständig in Zeiten negativer Strompreise. Laut BMWE soll sich die Einspeisung künftig konsequent an Nachfrage und Preissignalen orientieren.
Für kleine Anlagen bis 25 kW entfällt die Förderung vollständig. Nach Ansicht des Ministeriums sind speziell kleinere Photovoltaikanlagen aufgrund gesunkener Kosten häufig auch ohne Förderung wirtschaftlich, wenn sie einen hohen Eigenverbrauch erreichen. Gleichzeitig baut die Bundesregierung Hürden für Anlagen ab, die keinen Strom ins Netz einspeisen, sondern ihn speichern oder selbst nutzen. Wo Strom eingespeist wird, soll dies ebenfalls über die Direktvermarktung erfolgen.
Weniger BürokratieFür Anlagen ab 25 kW, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, plant die Bundesregierung eine Vereinfachung. Künftig soll ein einheitlicher Fördersatz unabhängig von der Anlagengröße gelten. Die zusätzliche Förderung für Volleinspeiseanlagen entfällt. Gleichzeitig stärkt das BMWE nach eigenen Angaben in einem Branchenprozess die Voraussetzungen für standardisierte Direktvermarktungsangebote auch für kleinere Anlagen. Die bisherige Ausfallvergütung wird abgeschafft, stattdessen ist eine befristete Marktwertdurchleitung für kleinere Anlagen vorgesehen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Systemintegration. Neue Solaranlagen sollen in der Regel gemeinsam mit Speichern errichtet werden. Kleinere Anlagen unterliegen künftig dauerhaft einer Begrenzung ihrer Einspeisespitzen auf 50
Prozent der installierten Leistung. Mit Speichern können Betreiber Erzeugungsspitzen in Zeiten höherer Strompreise verlagern und gleichzeitig Netze entlasten.
Finanzierung über DifferenzverträgeZudem führt die Bundesregierung ein Finanzierungsmodell mit zweiseitigen Differenzverträgen (Contracts for Difference, CfD) ein. Für geförderte Anlagen ab 100
kW werden zusätzliche Erlöse in Hochpreisphasen teilweise abgeschöpft. Diese Mittel sollen zur Finanzierung des Fördersystems beitragen. Biomasseanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen, da dies laut BMWE europarechtlich nicht erforderlich ist.
Auch europäische Vorgaben fließen stärker in das EEG ein. Zur Umsetzung des Net-Zero-Industry-Acts schafft die Bundesregierung die Grundlage für sogenannte Resilienzausschreibungen für Windenergie an Land und Freiflächen-Solaranlagen. Ziel ist es, die europäische Industrie zu stärken und Abhängigkeiten in Lieferketten zu reduzieren. Details zu qualitativen Kriterien sollen per Verordnung festgelegt werden.
Darüber hinaus erleichtert die Reform europäische Kooperationsprojekte. Künftig können Offshore-Vorhaben umgesetzt werden, bei denen ein Mitgliedstaat Ausschreibungen organisiert und ein anderer sich finanziell beteiligt. Als Beispiel nennt das BMWE das geplante deutsch-dänische Projekt „Bornholm Energy Island“.
Mehr BeteiligungsmodelleNeben den strukturellen Änderungen sieht der Entwurf auch Bürokratieabbau vor. Berichtspflichten sollen reduziert, Regelungen zur Anlagenzusammenfassung angepasst und rechtliche Unklarheiten bei Biomasse-Anschlussförderungen sowie bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen beseitigt werden. Gleichzeitig erhalten Kommunen und Betreiber mehr Spielraum bei Beteiligungsmodellen, ohne dass zusätzliche Kosten für das EEG-Konto entstehen.
Mit der Novelle passt die Bundesregierung auch das Energiefinanzierungsgesetz an. Insgesamt soll der neue Investitionsrahmen ab 2027 die erneuerbaren Energien stärker in den Strommarkt integrieren und ihre Rolle im Energiesystem weiterentwickeln. Laut BMWE soll die Energiewende damit bezahlbar, planbar und systemstabil fortgesetzt werden.
Der
Entwurf der EEG-Novelle mit Stand vom 22. Januar 2026 steht als PDF zum Download bereit.
Freitag, 27.02.2026, 11:33 Uhr
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