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Da beim Rügener LNG-Terminal - anders als geplant - kein Landstrom genutzt wird, muss eine Änderungsgenehmigung her. Die gibt es nicht. Der Betrieb darf dennoch weitergehen.
Das Rügener LNG-Terminal darf länger ohne die ursprünglich vorgesehene Landstromversorgung betrieben werden. Das Umweltministerium in Schwerin hat die Übergangsfrist Mitte Juni bis Ende 2025 verlängert. Das laufende Genehmigungsverfahren bleibt davon unberührt. Bestehende Auflagen wie Schallschutzmaßnahmen gelten weiterhin.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte angesichts des Fristablaufs entweder die Vorlage von Messdaten zu Emissionen oder einen Betriebsstopp gefordert. Die Veröffentlichung dieser Daten sei derzeit nicht möglich, erklärte das Ministerium. Es handele sich um geschäftsbezogene Angaben der Deutschen Regas. Über eine Offenlegung werde nach Abschluss der Prüfung entschieden.
Den Angaben zufolge plant die Deutsche Regas nicht mehr wie im ursprünglichen Antrag vorgesehen eine Landstromanbindung mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Stattdessen erzeugen Generatoren den Strom, was Emissionen verursacht. Laut Ministerium soll das Terminal mit Katalysatoren und Schallschutzeinrichtungen nachgerüstet werden.
Freitag, 8.08.2025, 17:17 Uhr
dpa
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