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Energie & Management > Gasnetz - Festlegungsentwurf BRÜCKEN konsultiert
Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
Gasnetz

Festlegungsentwurf BRÜCKEN konsultiert

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat den Festlegungsentwurf im Festlegungsverfahren BRÜCKEN zur Konsultation veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis 10. April möglich.
Die Bundesnetzagentur überarbeitet die Kostenanerkennung für Gasnetze. In diesem Zusammenhang hat die zuständige Beschlusskammer 9 ihren Festlegungsentwurf im Festlegungsverfahren BRÜCKEN zur Konsultation veröffentlicht. Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber sowie alle anderen Marktteilnehmer erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf bis zum 10. April 2026.

Aus der Festlegung ergibt sich laut Beschlusskammer keine Stilllegung von Gasnetzen. Vielmehr wird eine etwaige Stilllegung unter Berücksichtigung des Standes der Gasnetztransformation beim Netzbetreiber, der kommunalen Wärmeplanungen und der Verteilernetzentwicklungspläne lediglich regulatorisch im Hinblick auf die Kostenfrage begleitet. Rückstellungen für die Stilllegung und den unvermeidbaren Rückbau von Gasnetzen sollen laut Entwurf in Zukunft nicht beim Effizienzvergleich berücksichtigt werden.

Im Entwurf werden neben Detailregelungen auch Instrumente aufgezeigt, die ein möglichst effizientes Verhalten der Netzbetreiber anreizen sollen. Diese Anreizinstrumente sollen laut Behörde die Bildung überhöhter Rückstellungen zu Lasten der Netznutzer vermeiden.

Stellungnahmen per E-Mail

Die Kostenanerkennung durch die Festlegung wird auf notwendige Maßnahmen der Stilllegung und des insofern unvermeidbaren Rückbaus beschränkt. Hierzu knüpft die Regelung an § 48b EnWG-E an, wonach ein volkswirtschaftlich ineffizienter Rückbau der Gasnetze verhindert werden und erforderlichenfalls eine kostengünstige Stilllegung erfolgen soll.

Daneben werden auch alle weiteren rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen zur Energiewende und Gasnetztransformation von den Netzbetreibern zu berücksichtigen sein, ohne dass sich aus der Festlegung hierfür eine Vorprägung ergibt.

Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation Festlegung BRÜCKEN“ an konsultation.bk9@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher seien die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen enthält, erinnert die Behörde.

Der Festlegungsentwurf basiert auf dem Eckpunktepapier BRÜCKEN, das bis zum 6. Februar konsultiert worden waren. Der gesamte Prozess war bereits im Dezember 2025 eingeleitet worden.

Der Festlegungsentwurf zum Verfahren BRÜCKEN steht im Internet bereit.

Montag, 23.03.2026, 11:58 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Gasnetz - Festlegungsentwurf BRÜCKEN konsultiert
Quelle: Shutterstock / Zivica Kerkez
Gasnetz
Festlegungsentwurf BRÜCKEN konsultiert
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat den Festlegungsentwurf im Festlegungsverfahren BRÜCKEN zur Konsultation veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis 10. April möglich.
Die Bundesnetzagentur überarbeitet die Kostenanerkennung für Gasnetze. In diesem Zusammenhang hat die zuständige Beschlusskammer 9 ihren Festlegungsentwurf im Festlegungsverfahren BRÜCKEN zur Konsultation veröffentlicht. Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber sowie alle anderen Marktteilnehmer erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu diesem Entwurf bis zum 10. April 2026.

Aus der Festlegung ergibt sich laut Beschlusskammer keine Stilllegung von Gasnetzen. Vielmehr wird eine etwaige Stilllegung unter Berücksichtigung des Standes der Gasnetztransformation beim Netzbetreiber, der kommunalen Wärmeplanungen und der Verteilernetzentwicklungspläne lediglich regulatorisch im Hinblick auf die Kostenfrage begleitet. Rückstellungen für die Stilllegung und den unvermeidbaren Rückbau von Gasnetzen sollen laut Entwurf in Zukunft nicht beim Effizienzvergleich berücksichtigt werden.

Im Entwurf werden neben Detailregelungen auch Instrumente aufgezeigt, die ein möglichst effizientes Verhalten der Netzbetreiber anreizen sollen. Diese Anreizinstrumente sollen laut Behörde die Bildung überhöhter Rückstellungen zu Lasten der Netznutzer vermeiden.

Stellungnahmen per E-Mail

Die Kostenanerkennung durch die Festlegung wird auf notwendige Maßnahmen der Stilllegung und des insofern unvermeidbaren Rückbaus beschränkt. Hierzu knüpft die Regelung an § 48b EnWG-E an, wonach ein volkswirtschaftlich ineffizienter Rückbau der Gasnetze verhindert werden und erforderlichenfalls eine kostengünstige Stilllegung erfolgen soll.

Daneben werden auch alle weiteren rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen zur Energiewende und Gasnetztransformation von den Netzbetreibern zu berücksichtigen sein, ohne dass sich aus der Festlegung hierfür eine Vorprägung ergibt.

Stellungnahmen sind in einem für die elektronische Weiterverarbeitung geeigneten Format ausschließlich per E-Mail unter dem Betreff „Konsultation Festlegung BRÜCKEN“ an konsultation.bk9@bnetza.de zu übersenden. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Daher seien die Stellungnahmen als Anlage zur E-Mail in einer Fassung zu übersenden, die zwar eine Zuordnung zur Firma/Organisation zulässt, darüber hinaus aber keine datenschutzrechtlich relevanten Informationen enthält, erinnert die Behörde.

Der Festlegungsentwurf basiert auf dem Eckpunktepapier BRÜCKEN, das bis zum 6. Februar konsultiert worden waren. Der gesamte Prozess war bereits im Dezember 2025 eingeleitet worden.

Der Festlegungsentwurf zum Verfahren BRÜCKEN steht im Internet bereit.

Montag, 23.03.2026, 11:58 Uhr
Susanne Harmsen

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