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Energie & Management > Europaeische Union - EU-Klimaschutzgesetz beschlossen
Quelle: Fotolia / kreatik
Europaeische Union

EU-Klimaschutzgesetz beschlossen

Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel die Änderung des EU-Klimaschutzgesetzes und damit das Klimaziel für 2040 von 90 Prozent CO2-Minderung beschlossen.
Am 5. März haben die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel das EU-Klimaschutzgesetz beschlossen. Es enthält die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, bis 2040 ihre Emissionen von Treibhausgasen um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Allerdings kann die 90-Prozent-Marke ab 2036 bis zu einer Obergrenze von fünf Prozent auch durch das Zukaufen von Klimazertifikaten aus dem Ausland erreicht werden. Damit müssen nicht alle Emissionsminderungen auf eigenem Boden passieren, wie bisher festgelegt. 

Für Deutschland erläuterte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD): „Das ist ein wegweisender Beschluss, der Europa stärker und sicherer machen wird.“ Die aktuelle Weltlage zeige, dass es ein klarer Vorteil ist weniger Öl und Gas zu verbrauchen, so Schneider. „Im Moment zahlt Deutschland jedes Jahr viele Milliarden Euro an andere Staaten für Importe von fossilen Energieträgern“, erinnerte er. Dieses Geld wolle Europa Schritt für Schritt sparen und stattdessen in die heimische Energiewende investieren, in Wertschöpfung und in Arbeitsplätze.

„Die Energiewende ist kein ‚Alleingang‘, wie manche behaupten“, sagte der Minister. Weltweit werde aktuell zehn Mal mehr in erneuerbaren Strom investiert als in fossilen. China und Indien haben 2025 erstmals weniger Strom aus Kohle erzeugt wurde als im Vorjahr – weil sie erneuerbare Energien massiv ausbauen, unterstrich Schneider.

„Für Deutschland bedeutet der heutige Beschluss: Die deutschen und europäischen Klimaziele sind eng verzahnt“, kommentierte er. Das 2040-Klimaziel der EU gebe der deutschen Wirtschaft langfristig Wettbewerbsgleichheit und Rückenwind. Der gesamte EU-Binnenmarkt werde zum Treiber für neue Technologien, in denen die deutsche Industrie stark ist, hofft der Minister. Bis Ende dieses Jahrzehnts müssen die Emissionen bereits um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. 
 
Lange Verhandlungen beendet
 
Die heutige Annahme der Novelle des EU-Klimagesetzes ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Die Änderung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des verbindlichen Klimaziels der EU für 2040 vorlegen.

Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich Ende vergangenen Jahres auf das Ziel bis 2040 verständigt, Grundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission. Bei den Verhandlungen wurde sich auch darauf verständigt, eine umstrittene Maßnahme für mehr Klimaschutz um ein Jahr zu verschieben: Brennstoffe wie Benzin und Erdgas werden nun erst ab 2028 und damit ein Jahr später als geplant in das ETS-Handelssystem mit Treibhausgas-Zertifikaten (Emissions Trading System) einbezogen. Damit sollen große Preissprünge für Verbraucher beim Tanken und Heizen vorerst vermieden werden. 
 
Um das Klimaziel für 2040 zu erreichen, müssen die Klimaschutzinstrumente der EU angepasst werden. Viele seien laut Umweltministerium bisher nur auf das Klimaziel 2030 ausgerichtet. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihre Vorschläge zur Anpassung des EU-Klimarahmens in diesem Jahr vorlegen zu wollen, angefangen mit dem Review des Europäischen Emissionshandels (ETS 1) im Sommer. Weitere Vorschläge sollen später im Jahr folgen.
 
In der geänderten Verordnung ist auch vorgesehen, dass das Europäische Klimagesetz alle zwei Jahre überprüft wird. Dazu werde die Kommission das Klimagesetz auf der Grundlage wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen bewerten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Energiepreise, den Nettoabbau von CO2 auf EU-Ebene sowie die den EU-Ländern eingeräumte Flexibilität berücksichtigen, hochwertige internationale Gutschriften zu nutzen, um ihre Ziele für die Zeit nach 2030 zu erreichen.

Donnerstag, 5.03.2026, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen
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Europaeische Union
EU-Klimaschutzgesetz beschlossen
Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel die Änderung des EU-Klimaschutzgesetzes und damit das Klimaziel für 2040 von 90 Prozent CO2-Minderung beschlossen.
Am 5. März haben die EU-Mitgliedstaaten in Brüssel das EU-Klimaschutzgesetz beschlossen. Es enthält die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, bis 2040 ihre Emissionen von Treibhausgasen um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Allerdings kann die 90-Prozent-Marke ab 2036 bis zu einer Obergrenze von fünf Prozent auch durch das Zukaufen von Klimazertifikaten aus dem Ausland erreicht werden. Damit müssen nicht alle Emissionsminderungen auf eigenem Boden passieren, wie bisher festgelegt. 

Für Deutschland erläuterte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD): „Das ist ein wegweisender Beschluss, der Europa stärker und sicherer machen wird.“ Die aktuelle Weltlage zeige, dass es ein klarer Vorteil ist weniger Öl und Gas zu verbrauchen, so Schneider. „Im Moment zahlt Deutschland jedes Jahr viele Milliarden Euro an andere Staaten für Importe von fossilen Energieträgern“, erinnerte er. Dieses Geld wolle Europa Schritt für Schritt sparen und stattdessen in die heimische Energiewende investieren, in Wertschöpfung und in Arbeitsplätze.

„Die Energiewende ist kein ‚Alleingang‘, wie manche behaupten“, sagte der Minister. Weltweit werde aktuell zehn Mal mehr in erneuerbaren Strom investiert als in fossilen. China und Indien haben 2025 erstmals weniger Strom aus Kohle erzeugt wurde als im Vorjahr – weil sie erneuerbare Energien massiv ausbauen, unterstrich Schneider.

„Für Deutschland bedeutet der heutige Beschluss: Die deutschen und europäischen Klimaziele sind eng verzahnt“, kommentierte er. Das 2040-Klimaziel der EU gebe der deutschen Wirtschaft langfristig Wettbewerbsgleichheit und Rückenwind. Der gesamte EU-Binnenmarkt werde zum Treiber für neue Technologien, in denen die deutsche Industrie stark ist, hofft der Minister. Bis Ende dieses Jahrzehnts müssen die Emissionen bereits um 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. 
 
Lange Verhandlungen beendet
 
Die heutige Annahme der Novelle des EU-Klimagesetzes ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Die Änderung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Ländern. Die Kommission wird entsprechende Vorschläge zur Umsetzung des verbindlichen Klimaziels der EU für 2040 vorlegen.

Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich Ende vergangenen Jahres auf das Ziel bis 2040 verständigt, Grundlage war ein Vorschlag der EU-Kommission. Bei den Verhandlungen wurde sich auch darauf verständigt, eine umstrittene Maßnahme für mehr Klimaschutz um ein Jahr zu verschieben: Brennstoffe wie Benzin und Erdgas werden nun erst ab 2028 und damit ein Jahr später als geplant in das ETS-Handelssystem mit Treibhausgas-Zertifikaten (Emissions Trading System) einbezogen. Damit sollen große Preissprünge für Verbraucher beim Tanken und Heizen vorerst vermieden werden. 
 
Um das Klimaziel für 2040 zu erreichen, müssen die Klimaschutzinstrumente der EU angepasst werden. Viele seien laut Umweltministerium bisher nur auf das Klimaziel 2030 ausgerichtet. Die EU-Kommission hat angekündigt, ihre Vorschläge zur Anpassung des EU-Klimarahmens in diesem Jahr vorlegen zu wollen, angefangen mit dem Review des Europäischen Emissionshandels (ETS 1) im Sommer. Weitere Vorschläge sollen später im Jahr folgen.
 
In der geänderten Verordnung ist auch vorgesehen, dass das Europäische Klimagesetz alle zwei Jahre überprüft wird. Dazu werde die Kommission das Klimagesetz auf der Grundlage wissenschaftlicher und technologischer Entwicklungen bewerten und dabei die Wettbewerbsfähigkeit der EU, die Energiepreise, den Nettoabbau von CO2 auf EU-Ebene sowie die den EU-Ländern eingeräumte Flexibilität berücksichtigen, hochwertige internationale Gutschriften zu nutzen, um ihre Ziele für die Zeit nach 2030 zu erreichen.

Donnerstag, 5.03.2026, 15:03 Uhr
Susanne Harmsen

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