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Energie & Management > Recht - Erster Vollstreckungstitel gegen Gazprom
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Erster Vollstreckungstitel gegen Gazprom

Mehrere Unternehmen hatten die russische Gazprom auf Schadenersatz verklagt, weil sie 2022 den Gashahn abgedreht hat. Jetzt hat eines davon einen Titel erwirkt.
Dem russischen Staatskonzern Gazprom droht in Kasachstan die Pfändung von Vermögenswerten, nachdem das Schiedsgericht am Astana International Financial Center (AIFC) der ukrainischen Naftogaz laut Moscow Times die Vollstreckung eines Schiedsspruchs in Höhe von 1,4 Milliarden Dollar gestattet hat.

Dies stellt die erste öffentlich bekannte ausländische Gerichtsentscheidung dar, die es der Naftogaz ermöglicht, das Urteil in einer anderen Rechtsordnung durchzusetzen. Die Entscheidung erhöht den Druck auf Gazprom, das sich einer wachsenden Welle rechtlicher Klagen ehemaliger europäischer Partner gegenübersieht – Klagen, die auf unterbrochene Gaslieferungen und mutmaßliche Vertragsbrüche seit dem russischen Überfall auf die Ukraine zurückzuführen sind. Agenturberichten zufolge belaufen sich diese Forderungen gegen Gazprom inzwischen auf mindestens 19,5 Milliarden Euro.

Naftogaz-CEO Sergii Koretskyi kündigte an, dass das ukrainische Energieunternehmen seine Bemühungen fortsetzen werde, den ausstehenden Betrag von Gazprom auch in anderen Rechtsordnungen einzutreiben. Der Streit geht auf einen Vertrag aus dem Jahr 2019 zurück, der den Transit von russischem Gas durch die Ukraine regelt. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Jahr 2022 wurde der Gastransit über die Verteilerstation Sochranowka in der östlichen Region Luhansk ausgesetzt; die Lieferungen über den Eintrittspunkt Sudscha wurden jedoch fortgesetzt.

Naftogaz machte geltend, dass Gazprom in der Folge die im Rahmen des Transitabkommens geschuldeten Leistungen nicht vollständig beglichen habe, und leitete daraufhin im September 2022 ein Schiedsverfahren in der Schweiz ein. Im Juni 2025 verurteilten die Schiedsrichter Gazprom zur Zahlung von 1,4 Milliarden Dollar an Naftogaz, die sich aus unbezahlten Gebühren für den Gastransport und Verfahrenskosten zusammensetzt. Gazproms Anfechtung des Schiedsspruchs vor dem Schweizerischen Bundesgericht scheiterte, die Entscheidung wurde rechtskräftig.

Das Urteil eröffnet Naftogaz die Möglichkeit, Vermögenswerte von Gazprom in jenen Ländern ins Visier zu nehmen, in denen das russische Unternehmen geschäftlich tätig ist oder Beteiligungen hält.

Seit Russland nach Ausbruch des Krieges seine Gasexporte nach Europa drastisch gedrosselt hat, sieht sich Gazprom einem wachsenden rechtlichen Druck seitens ehemaliger europäischer Kunden und Partner ausgesetzt. Zu den Unternehmen, die gegen Gazprom klagen, gehören die finnische Gasum, die französische Engie, die italienische Eni, die slowakische ZSE Energia sowie die österreichische OMV. Rechtliche Schritte wurden unter anderem von den deutschen Unternehmen RWE und Uniper, dem niederländischen Ferngasnetzbetreiber Gasunie Transport Services und der schweizerischen DXT Commodities eingeleitet.

Freitag, 22.05.2026, 15:01 Uhr
Martin Klingsporn
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Erster Vollstreckungstitel gegen Gazprom
Mehrere Unternehmen hatten die russische Gazprom auf Schadenersatz verklagt, weil sie 2022 den Gashahn abgedreht hat. Jetzt hat eines davon einen Titel erwirkt.
Dem russischen Staatskonzern Gazprom droht in Kasachstan die Pfändung von Vermögenswerten, nachdem das Schiedsgericht am Astana International Financial Center (AIFC) der ukrainischen Naftogaz laut Moscow Times die Vollstreckung eines Schiedsspruchs in Höhe von 1,4 Milliarden Dollar gestattet hat.

Dies stellt die erste öffentlich bekannte ausländische Gerichtsentscheidung dar, die es der Naftogaz ermöglicht, das Urteil in einer anderen Rechtsordnung durchzusetzen. Die Entscheidung erhöht den Druck auf Gazprom, das sich einer wachsenden Welle rechtlicher Klagen ehemaliger europäischer Partner gegenübersieht – Klagen, die auf unterbrochene Gaslieferungen und mutmaßliche Vertragsbrüche seit dem russischen Überfall auf die Ukraine zurückzuführen sind. Agenturberichten zufolge belaufen sich diese Forderungen gegen Gazprom inzwischen auf mindestens 19,5 Milliarden Euro.

Naftogaz-CEO Sergii Koretskyi kündigte an, dass das ukrainische Energieunternehmen seine Bemühungen fortsetzen werde, den ausstehenden Betrag von Gazprom auch in anderen Rechtsordnungen einzutreiben. Der Streit geht auf einen Vertrag aus dem Jahr 2019 zurück, der den Transit von russischem Gas durch die Ukraine regelt. Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Jahr 2022 wurde der Gastransit über die Verteilerstation Sochranowka in der östlichen Region Luhansk ausgesetzt; die Lieferungen über den Eintrittspunkt Sudscha wurden jedoch fortgesetzt.

Naftogaz machte geltend, dass Gazprom in der Folge die im Rahmen des Transitabkommens geschuldeten Leistungen nicht vollständig beglichen habe, und leitete daraufhin im September 2022 ein Schiedsverfahren in der Schweiz ein. Im Juni 2025 verurteilten die Schiedsrichter Gazprom zur Zahlung von 1,4 Milliarden Dollar an Naftogaz, die sich aus unbezahlten Gebühren für den Gastransport und Verfahrenskosten zusammensetzt. Gazproms Anfechtung des Schiedsspruchs vor dem Schweizerischen Bundesgericht scheiterte, die Entscheidung wurde rechtskräftig.

Das Urteil eröffnet Naftogaz die Möglichkeit, Vermögenswerte von Gazprom in jenen Ländern ins Visier zu nehmen, in denen das russische Unternehmen geschäftlich tätig ist oder Beteiligungen hält.

Seit Russland nach Ausbruch des Krieges seine Gasexporte nach Europa drastisch gedrosselt hat, sieht sich Gazprom einem wachsenden rechtlichen Druck seitens ehemaliger europäischer Kunden und Partner ausgesetzt. Zu den Unternehmen, die gegen Gazprom klagen, gehören die finnische Gasum, die französische Engie, die italienische Eni, die slowakische ZSE Energia sowie die österreichische OMV. Rechtliche Schritte wurden unter anderem von den deutschen Unternehmen RWE und Uniper, dem niederländischen Ferngasnetzbetreiber Gasunie Transport Services und der schweizerischen DXT Commodities eingeleitet.

Freitag, 22.05.2026, 15:01 Uhr
Martin Klingsporn

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