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Der Bundesverband Energiespeicher Systeme und der Verband kommunaler Unternehmen sehen Defizite bei den Regeln für Stromspeicher und fordern Änderungen am Flexibilitätsgesetz (FlexBG).
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) kritisiert die aus seiner Sicht ausbleibende Festlegung „Mispel“ der Bundesnetzagentur. Nach den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hätte die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MISPEL) bis zum 30. Juni vorliegen müssen. Nach Angaben des BVES ist diese Frist verstrichen, ohne dass die Behörde eine Entscheidung veröffentlicht hat.
BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen kritisiert die Verzögerung deutlich. Gerade der Staat müsse sich an selbst gesetzte Fristen halten. Die erneute Verschiebung verlängere die Unsicherheit für Unternehmen, die in die Flexibilisierung des Energiesystems investieren wollten. Nach Einschätzung des Verbandes erschwert die ausstehende Entscheidung Investitionsplanungen in Milliardenhöhe.
Marktintegration von Speichern überfällig
Nach Darstellung des BVES ist die Festlegung ein zentrales Element für die Marktintegration von Batteriespeichern. Sie soll erstmals einen regulatorischen Rahmen schaffen, der es ermöglicht, erneuerbaren Strom und Netzstrom flexibel zu kombinieren, ohne automatisch Ansprüche aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Privilegien nach dem Energiefinanzierungsgesetz zu verlieren. Insbesondere für sogenannte Co-Location-Projekte sowie für den Ausbau von Heim- und Gewerbespeichern sei Planungssicherheit erforderlich.
Der Verband verweist darauf, dass er sich seit Jahren für praxistaugliche Regelungen zur Marktintegration von Speichern einsetzt. Dass das Verfahren erneut verschoben werde, stehe im Widerspruch zum politischen Ziel, die Transformation des Energiesystems stärker über marktwirtschaftliche Instrumente zu organisieren, so Windelen.
Flexibilitätsgesetz greift zu kurz
Kritisch bewertet der BVES auch den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem (FlexBG). Zwar begrüßt der Verband, dass Anlagen nach dem Stromversorgungs-Kapazitätsgesetz (StromVKG) künftig schneller genehmigt werden sollen. Für Stromspeicher schaffe der Gesetzentwurf nach Einschätzung des BVES jedoch nur begrenzte zusätzliche Beschleunigung.
Aus Sicht des Verbandes werden speziell die geplanten Regelungen in § 249 Abs. 6a Baugesetzbuch den Anforderungen moderner Co-Location-Projekte nicht gerecht. Energiespeicher müssten dort, wo Windenergie erzeugt werde, ausdrücklich mitgedacht werden. Die Kombination von Windenergieanlagen und Speichern ermögliche eine bessere Auslastung vorhandener Netzanschlüsse, verringere den Bedarf an Netzausbau und erhöhe die Flexibilität des Stromsystems.
Deshalb fordert der BVES, die vorgesehenen Leistungsgrenzen und Planungsvoraussetzungen anzupassen. Der Verband appelliert an Bundesregierung, Bundestag und Bundesnetzagentur, die offenen Verfahren in der zweiten Jahreshälfte abzuschließen und einen verlässlichen Investitionsrahmen für Speicher zu schaffen.
Kritik aus der Kommunalwirtschaft
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht im FlexBG grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung. In seiner Stellungnahme begrüßt der Verband insbesondere die geplante Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dadurch könnten Projekte zum Ausbau gesicherter Leistung sowie flexibler Erzeugungs- und Speicherkapazitäten schneller umgesetzt werden.
Gleichzeitig fordert der VKU Nachbesserungen. Nach Auffassung des Verbandes sollten die Beschleunigungsregelungen technologieoffen ausgestaltet und nicht ausschließlich auf Anlagen beschränkt werden, die über das StromVKG gefördert werden. Zudem dürften gesetzliche Höchstfristen nicht dazu führen, dass Behörden Entscheidungen grundsätzlich erst zum letztmöglichen Zeitpunkt treffen. Stattdessen sollten Genehmigungen erteilt werden, sobald entscheidungsreife Unterlagen vorliegen.
Darüber hinaus spricht sich der VKU für eine stärkere Standardisierung der Verfahren aus, um Genehmigungen zu vereinfachen und Doppelprüfungen zu vermeiden. Für die öffentliche Wasserversorgung fordert der Verband außerdem unbefristete wasserrechtliche Bewilligungen nach dem Vorbild von Pumpspeicherkraftwerken. Dies sei notwendig, um langfristige Investitionen und eine verlässliche Versorgung zu gewährleisten.
Freitag, 3.07.2026, 12:37 Uhr
Susanne Harmsen
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