Der vorgeschriebene Anteil von "fortschrittlichen Biokraftstoffen" soll von derzeit null auf mindestens 1,75 % bis 2030 steigen. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen wie Stroh und Gülle, Altspeiseölen und erstmals auch tierischen Abfallstoffen gewonnen. Diese Form des "Recycling" sei nachhaltig und soll ab einer bestimmten Höhe mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert werden, so das Bundesumweltministerium.
Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird dagegen auf dem aktuellen Stand eingefroren und die derzeit geltene Obergrenze von 4,4 % nicht mehr überschritten. "Für Biosprit Wälder zu roden und Natur zu zerstören, ist nicht hinnehmbar. Bis 2026 werden wir daher auch das umweltschädliche Palmöl schrittweise aus dem Tank verbannen", sagt Svenja Schulze.
Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden.
Strombasierte Kraftstoffe (Power Fuels) auf Basis von grünem Wasserstoff sollen wegen zunächst begrenzter Produktionskapazitäten zuerst dort eingesetzt werden, wo eine direkte Stromnutzung nicht einfach machbar ist. Das trifft neben der Industrie vor allem auf den Luftverkehr zu. Innerhalb der THG-Quote soll daher die Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom bis 2030 auf mindestens zwei Prozent steigen. Zusätzlich werden Power Fuels im Straßenverkehr doppelt auf die THG-Quote angerechnet. Darüber hinaus wird der Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben.
Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz die EU-Ziele zumindest verbal übertreffen will. Doch wie so oft, kommt es bei der Bundesregierung auf das Kleingedruckte an. Der Anteil wird mit Rechentricks erreicht und mit ökologischen Kollateralschäden einhergehen."
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE): „Die THG-Quote wurde zwar von 14 auf 22 Prozent für das Jahr 2030 erhöht, aber das reicht nicht aus, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant zu steigern. Hierfür hätte ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden müssen.“ Hier sei noch viel Luft nach oben.
Norbert Schindler, Vorsitzender des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe): „Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu nachhaltigen Biokraftstoffen als wichtigen Baustein zum Klimaschutz im Verkehr ist grundsätzlich positiv.“ Den bis zum Jahr 2025 vorgesehenen nur geringen Anstieg der THG-Quote auf 8 % bewertet der BDBe allerdings als wenig ambitioniert: „Hier sollte der Bundestag das Gesetz anpassen und eine schnellere und gleichmäßigere Steigerung der CO2-Minderungsvorgaben schon von diesem Jahr an vorsehen.“
Der vorgeschriebene Anteil von "fortschrittlichen Biokraftstoffen" soll von derzeit null auf mindestens 1,75 % bis 2030 steigen. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen wie Stroh und Gülle, Altspeiseölen und erstmals auch tierischen Abfallstoffen gewonnen. Diese Form des "Recycling" sei nachhaltig und soll ab einer bestimmten Höhe mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert werden, so das Bundesumweltministerium.
Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird dagegen auf dem aktuellen Stand eingefroren und die derzeit geltene Obergrenze von 4,4 % nicht mehr überschritten. "Für Biosprit Wälder zu roden und Natur zu zerstören, ist nicht hinnehmbar. Bis 2026 werden wir daher auch das umweltschädliche Palmöl schrittweise aus dem Tank verbannen", sagt Svenja Schulze.
Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden.
Strombasierte Kraftstoffe (Power Fuels) auf Basis von grünem Wasserstoff sollen wegen zunächst begrenzter Produktionskapazitäten zuerst dort eingesetzt werden, wo eine direkte Stromnutzung nicht einfach machbar ist. Das trifft neben der Industrie vor allem auf den Luftverkehr zu. Innerhalb der THG-Quote soll daher die Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom bis 2030 auf mindestens zwei Prozent steigen. Zusätzlich werden Power Fuels im Straßenverkehr doppelt auf die THG-Quote angerechnet. Darüber hinaus wird der Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben.
Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz die EU-Ziele zumindest verbal übertreffen will. Doch wie so oft, kommt es bei der Bundesregierung auf das Kleingedruckte an. Der Anteil wird mit Rechentricks erreicht und mit ökologischen Kollateralschäden einhergehen."
Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE): „Die THG-Quote wurde zwar von 14 auf 22 Prozent für das Jahr 2030 erhöht, aber das reicht nicht aus, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant zu steigern. Hierfür hätte ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden müssen.“ Hier sei noch viel Luft nach oben.
Norbert Schindler, Vorsitzender des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe): „Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu nachhaltigen Biokraftstoffen als wichtigen Baustein zum Klimaschutz im Verkehr ist grundsätzlich positiv.“ Den bis zum Jahr 2025 vorgesehenen nur geringen Anstieg der THG-Quote auf 8 % bewertet der BDBe allerdings als wenig ambitioniert: „Hier sollte der Bundestag das Gesetz anpassen und eine schnellere und gleichmäßigere Steigerung der CO2-Minderungsvorgaben schon von diesem Jahr an vorsehen.“