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Energie & Management > Politik - Bundesregierung will 28 % erneuerbare Energien im Verkehr
Bild: Fotolia.com, Tom-Hanisch
Politik

Bundesregierung will 28 % erneuerbare Energien im Verkehr

Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll in Deutschland bis 2030 auf 28 % steigen − doppelt so hoch, wie von der EU vorgesehen. Dennoch gibt es viel Kritik.
Das geplante Ziel geht aus einer Änderung des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor" hervor, die das Bundeskabinett am 3. Februar beschlossen hat. 

Mit der Gesetzesnovelle wird die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt (RED II), die im Jahr 2030 bei 14 % am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor liegen müssen. Die Bundesregierung will diese Vorgaben deutlich übertreffen und auf Vorschlag von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) den Anteil auf 28 % verdoppeln.

Konkret will Deutschland die EU-Vorgaben aus RED II durch eine Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllen. Mit der Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um zunächst 6 % zu senken. Dazu können sie klimafreundliche Energieträger wie grünen Wasserstoff, Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Laut der jetzt beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die THG-Quote dann bis 2030 schrittweise auf 22 %.

Die Auswirkungen der Novelle auf die einzelnen Treibstoffe:

Der vorgeschriebene Anteil von "fortschrittlichen Biokraftstoffen" soll von derzeit null auf mindestens 1,75 % bis 2030 steigen. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen wie Stroh und Gülle, Altspeiseölen und erstmals auch tierischen Abfallstoffen gewonnen. Diese Form des "Recycling" sei nachhaltig und soll ab einer bestimmten Höhe mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert werden, so das Bundesumweltministerium. 

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird dagegen auf dem aktuellen Stand eingefroren und die derzeit geltene Obergrenze von 4,4 % nicht mehr überschritten. "Für Biosprit Wälder zu roden und Natur zu zerstören, ist nicht hinnehmbar. Bis 2026 werden wir daher auch das umweltschädliche Palmöl schrittweise aus dem Tank verbannen", sagt Svenja Schulze.

Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. 

Strombasierte Kraftstoffe (Power Fuels) auf Basis von grünem Wasserstoff sollen wegen zunächst begrenzter Produktionskapazitäten zuerst dort eingesetzt werden, wo eine direkte Stromnutzung nicht einfach machbar ist. Das trifft neben der Industrie vor allem auf den Luftverkehr zu. Innerhalb der THG-Quote soll daher die Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom bis 2030 auf mindestens zwei Prozent steigen. Zusätzlich werden Power Fuels im Straßenverkehr doppelt auf die THG-Quote angerechnet. Darüber hinaus wird der Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. 

Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz die EU-Ziele zumindest verbal übertreffen will. Doch wie so oft, kommt es bei der Bundesregierung auf das Kleingedruckte an. Der Anteil wird mit Rechentricks erreicht und mit ökologischen Kollateralschäden einhergehen."

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE): „Die THG-Quote wurde zwar von 14 auf 22 Prozent für das Jahr 2030 erhöht, aber das reicht nicht aus, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant zu steigern. Hierfür hätte ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden müssen.“ Hier sei noch viel Luft nach oben.

Norbert Schindler, Vorsitzender des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe): „Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu nachhaltigen Biokraftstoffen als wichtigen Baustein zum Klimaschutz im Verkehr ist grundsätzlich positiv.“ Den bis zum Jahr 2025 vorgesehenen nur geringen Anstieg der THG-Quote auf 8 % bewertet der BDBe allerdings als wenig ambitioniert: „Hier sollte der Bundestag das Gesetz anpassen und eine schnellere und gleichmäßigere Steigerung der CO2-Minderungsvorgaben schon von diesem Jahr an vorsehen.“

Beschlossene Anpassungen der THG-Quote
(zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Grafik: BMU

Mittwoch, 3.02.2021, 13:31 Uhr
Peter Koller
Energie & Management > Politik - Bundesregierung will 28 % erneuerbare Energien im Verkehr
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Politik
Bundesregierung will 28 % erneuerbare Energien im Verkehr
Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll in Deutschland bis 2030 auf 28 % steigen − doppelt so hoch, wie von der EU vorgesehen. Dennoch gibt es viel Kritik.
Das geplante Ziel geht aus einer Änderung des "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote im Verkehrssektor" hervor, die das Bundeskabinett am 3. Februar beschlossen hat. 

Mit der Gesetzesnovelle wird die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt (RED II), die im Jahr 2030 bei 14 % am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor liegen müssen. Die Bundesregierung will diese Vorgaben deutlich übertreffen und auf Vorschlag von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) den Anteil auf 28 % verdoppeln.

Konkret will Deutschland die EU-Vorgaben aus RED II durch eine Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz erfüllen. Mit der Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um zunächst 6 % zu senken. Dazu können sie klimafreundliche Energieträger wie grünen Wasserstoff, Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Laut der jetzt beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die THG-Quote dann bis 2030 schrittweise auf 22 %.

Die Auswirkungen der Novelle auf die einzelnen Treibstoffe:

Der vorgeschriebene Anteil von "fortschrittlichen Biokraftstoffen" soll von derzeit null auf mindestens 1,75 % bis 2030 steigen. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden aus Reststoffen wie Stroh und Gülle, Altspeiseölen und erstmals auch tierischen Abfallstoffen gewonnen. Diese Form des "Recycling" sei nachhaltig und soll ab einer bestimmten Höhe mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert werden, so das Bundesumweltministerium. 

Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln wird dagegen auf dem aktuellen Stand eingefroren und die derzeit geltene Obergrenze von 4,4 % nicht mehr überschritten. "Für Biosprit Wälder zu roden und Natur zu zerstören, ist nicht hinnehmbar. Bis 2026 werden wir daher auch das umweltschädliche Palmöl schrittweise aus dem Tank verbannen", sagt Svenja Schulze.

Der direkte Einsatz von Strom in Elektroautos wird mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Dadurch soll indirekt die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden. 

Strombasierte Kraftstoffe (Power Fuels) auf Basis von grünem Wasserstoff sollen wegen zunächst begrenzter Produktionskapazitäten zuerst dort eingesetzt werden, wo eine direkte Stromnutzung nicht einfach machbar ist. Das trifft neben der Industrie vor allem auf den Luftverkehr zu. Innerhalb der THG-Quote soll daher die Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom bis 2030 auf mindestens zwei Prozent steigen. Zusätzlich werden Power Fuels im Straßenverkehr doppelt auf die THG-Quote angerechnet. Darüber hinaus wird der Einsatz von grünem Wasserstoff in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. 

Cem Özdemir (Grüne), Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Es kommt nicht alle Tage vor, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz die EU-Ziele zumindest verbal übertreffen will. Doch wie so oft, kommt es bei der Bundesregierung auf das Kleingedruckte an. Der Anteil wird mit Rechentricks erreicht und mit ökologischen Kollateralschäden einhergehen."

Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE): „Die THG-Quote wurde zwar von 14 auf 22 Prozent für das Jahr 2030 erhöht, aber das reicht nicht aus, um den Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor relevant zu steigern. Hierfür hätte ein Mindestanteil von 50 Prozent bis 2030 festgelegt werden müssen.“ Hier sei noch viel Luft nach oben.

Norbert Schindler, Vorsitzender des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe): „Das klare Bekenntnis der Bundesregierung zu nachhaltigen Biokraftstoffen als wichtigen Baustein zum Klimaschutz im Verkehr ist grundsätzlich positiv.“ Den bis zum Jahr 2025 vorgesehenen nur geringen Anstieg der THG-Quote auf 8 % bewertet der BDBe allerdings als wenig ambitioniert: „Hier sollte der Bundestag das Gesetz anpassen und eine schnellere und gleichmäßigere Steigerung der CO2-Minderungsvorgaben schon von diesem Jahr an vorsehen.“

Beschlossene Anpassungen der THG-Quote
(zur Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Grafik: BMU

Mittwoch, 3.02.2021, 13:31 Uhr
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