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Energie & Management > Politik - Bundesrat gegen Biomasse-Streichung
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat gegen Biomasse-Streichung

Der Bundesregierung schwebt eine steuerrechtliche Neudefinition von Biomasse vor. Branchenverbände kritisieren das scharf. Nun hat sich auch der Bundesrat dagegen ausgesprochen. 
Der Kabinettsentwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes bringt eine Neudefinition von „Biomasse“ mit sich. Der Vorschlag kommt aus dem Bundesfinanzministerium, die Bundesregierung nickte es Anfang September ab (wir berichteten). Demnach soll „Biomasse, Deponiegas und Klärgas“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht gestrichen werden. Das Finanzministerium begründe den Ausschluss mit Bürokratieabbau, damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig werden. 

Nun stellt sich der Bundesrat ebenfalls dagegen. Die „Streichung von Deponiegas, Klärgas und Biomasse aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern wird abgelehnt“, steht in einer Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Oktober (427/25). Laut dem Bundesrat, werde Biomasse sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert. „Die in Aussicht gestellte Bürokratieentlastung würde sich nicht einstellen, da die Betreiber aufgrund anderer Rechtsakte ohnehin Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und nachweisen müssen (RED II/III, BioSt-NachV)“, schreibt der Bundesrat dazu. 

„Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen“, kritisierte HBB-Leiterin Sandra Rostek bereits Anfang September. Biomasse dürfe nicht behandelt werden wie fossile Energien.

Die Bioenergieverbände fordern nun nach der Veröffentlichung der Bundesrats-Stellungnahme, „dass die Legislative die Position der Länder ernst nimmt und den Entwurf entsprechend überarbeitet“, teilte sie in einer Mitteilung am 23. Oktober mit. Rostek: „Die geplante Streichung von Biomasse aus der Liste der erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts ist fachlich falsch, politisch kontraproduktiv und ein fatales Signal an die gesamte Branche.“

Die Stellungnahme des Bundesrates zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ ist im Internet abrufbar. 

Donnerstag, 23.10.2025, 14:38 Uhr
Heidi Roider
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Bundesrat gegen Biomasse-Streichung
Der Bundesregierung schwebt eine steuerrechtliche Neudefinition von Biomasse vor. Branchenverbände kritisieren das scharf. Nun hat sich auch der Bundesrat dagegen ausgesprochen. 
Der Kabinettsentwurf zur Novellierung des Energie- und Stromsteuergesetzes bringt eine Neudefinition von „Biomasse“ mit sich. Der Vorschlag kommt aus dem Bundesfinanzministerium, die Bundesregierung nickte es Anfang September ab (wir berichteten). Demnach soll „Biomasse, Deponiegas und Klärgas“ aus der Definition der erneuerbaren Energieträger im Stromsteuerrecht gestrichen werden. Das Finanzministerium begründe den Ausschluss mit Bürokratieabbau, damit keine Nachhaltigkeitszertifizierung notwendig werden. 

Nun stellt sich der Bundesrat ebenfalls dagegen. Die „Streichung von Deponiegas, Klärgas und Biomasse aus der Definition für Strom aus erneuerbaren Energieträgern wird abgelehnt“, steht in einer Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Oktober (427/25). Laut dem Bundesrat, werde Biomasse sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträger definiert. „Die in Aussicht gestellte Bürokratieentlastung würde sich nicht einstellen, da die Betreiber aufgrund anderer Rechtsakte ohnehin Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und nachweisen müssen (RED II/III, BioSt-NachV)“, schreibt der Bundesrat dazu. 

„Sollte der Entwurf in dieser Form den Bundestag passieren, würde dies eindeutig mit der bewährten Systematik brechen und Biogasanlagen sowie Holzheizkraftwerke irrsinnigerweise mit Kohle- und Gaskraftwerken gleichsetzen“, kritisierte HBB-Leiterin Sandra Rostek bereits Anfang September. Biomasse dürfe nicht behandelt werden wie fossile Energien.

Die Bioenergieverbände fordern nun nach der Veröffentlichung der Bundesrats-Stellungnahme, „dass die Legislative die Position der Länder ernst nimmt und den Entwurf entsprechend überarbeitet“, teilte sie in einer Mitteilung am 23. Oktober mit. Rostek: „Die geplante Streichung von Biomasse aus der Liste der erneuerbaren Energieträger im Sinne des Stromsteuerrechts ist fachlich falsch, politisch kontraproduktiv und ein fatales Signal an die gesamte Branche.“

Die Stellungnahme des Bundesrates zum „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes“ ist im Internet abrufbar. 

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