Hauptsitz der Bundesnetzagentur Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
Aufgrund kritischer Anmerkungen im Konsultationsverfahren hat die Bundesnetzagentur zwei eigenständige Varianten des Messstellenvertrags festgelegt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hatte vor einem Jahr ein Festlegungsverfahren zur Anpassung des Messstellenbetreiberrahmenvertrags sowie zur Festlegung der Messstellenverträge eröffnet. Nach der anschließenden Konsultation hat die Beschlusskammer am 20. November 2025 das Festlegungsverfahren abgeschlossen.Das Festlegungsverfahren mit dem Aktenzeichen BK6-24-125 betrifft die Anp
Dienstag, 25.11.2025, 17:14 Uhr
Fritz Wilhelm
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