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Energie & Management > Stadtwerke - Rauswurf der Pforzheimer Chefs soll vors Oberlandesgericht
Quelle: E&MJonas / Rosenberger
Stadtwerke

Rauswurf der Pforzheimer Chefs soll vors Oberlandesgericht

Noch ist kein Ende im vier Jahre währenden Rechtsstreit um die entlassenen Chefs der Stadtwerke Pforzheim in Sicht. Nun soll das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung verhandeln.
Roger Heidt und Thomas Engelhard wollen sich nicht mit ihrer fristlosen Entlassung als Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim abfinden. Sie haben nun Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe eingelegt, das im April die Rechtswirksamkeit ihres vor gut vier Jahren erfolgten Rauswurfs festgestellt hatte (wir berichteten).

Ob die Berufung vor dem Ersten Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zugelassen wird, hängt noch von der einzureichenden Begründung ab. Die liegt laut einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten der nächsthöheren Instanz noch nicht vor.

Im Rechtsstreit geht es in vielerlei Hinsicht um viel Geld. Für den Ex-Geschäftsführer und seinen Stellvertreter stehen Schadenersatz und Gehaltsnachzahlungen im Raum, die etwa eine Million Euro umfassen sollen. Mit ihrer Klage wollten sie diese Beträge erstreiten. Nach der Niederlage im April sollten ihnen nur Tantiemen von jeweils etwa 14.000 Euro und Urlaubsabgeltungen bleiben.

Gesellschafter mussten auf 10 Millionen Euro verzichten

Die andere Seite, die Stadtwerke, mussten in der Vergangenheit etwa zehn Millionen Euro in den Wind schreiben. Diese Ausschüttung hatten die Anteilseigner des badischen Versorgers eigentlich für das Geschäftsjahr 2018 erwartet. 6,5 Millionen Euro davon hatte die Stadtkasse eingeplant, 3,5 Millionen Euro die Thüga als andere Gesellschafterin. Allerdings war der Gewinn des Versorgers von elf auf 4,2 Millionen Euro eingebrochen, es gab damals auf Geheiß des Aufsichtsrats nichts zu verteilen.

Der Aufsichtsrat sprach auf das ernüchternde Jahresergebnis hin die fristlosen Kündigungen für Roger Heidt und Thomas Engelhard aus. Als Grund für diesen Schritt nannte das Kontrollgremium eine Verletzung von Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsführung. Den wirtschaftlichen Abschwung hätten sie frühzeitiger mitteilen müssen, so der Vorwurf. Dem traten die Entlassenen entschieden entgegen.

Ihr Versuch, vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe nun doch noch Recht zu bekommen, gründet sich auch auf Irritationen im Landgerichtsverfahren. Dort hatten sie im Urkundenverfahren zunächst auf einen juristischen Erfolg hoffen dürfen. Ein Richter hatte ihre Position geteilt. Als es zur Verhandlung unter anderem Vorsitz kam, fielen diese Hoffnungen mit dem Urteil im April aber in sich zusammen.

Die Angelegenheit besitzt auch eine höchst politische Komponente. CDU-Politiker Roger Heidt hatte eine bereits eine ansehnliche politische Karriere hinter sich, als er im Oktober 2016 Chef bei den Stadtwerken wurde. Zuvor war er Erster Bürgermeister Pforzheims und Aufsichtsratschef des Versorgers gewesen, danach Geschäftsführer des Tourismus-Verbandes Baden-Württemberg.

Die fristlose Kündigung als Stadtwerke-Chef hatte mit Dirk Büscher sein Parteikollege und Nachfolger als Erster Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender letztlich zu verantworten. Eine erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht würde nun vermutlich allerdings den Pforzheimer Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) auf den Plan rufen. Denn er hat mittlerweile den Aufsichtsratsvorsitz übernommen. Auch ein Vergleichsvorschlag stammt aus Bochs Feder. Die außergerichtliche Einigung im Rahmen des Landgerichtsverfahrens kam aber nicht zustande.

Mittwoch, 7.06.2023, 16:35 Uhr
Volker Stephan
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Noch ist kein Ende im vier Jahre währenden Rechtsstreit um die entlassenen Chefs der Stadtwerke Pforzheim in Sicht. Nun soll das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung verhandeln.
Roger Heidt und Thomas Engelhard wollen sich nicht mit ihrer fristlosen Entlassung als Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim abfinden. Sie haben nun Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe eingelegt, das im April die Rechtswirksamkeit ihres vor gut vier Jahren erfolgten Rauswurfs festgestellt hatte (wir berichteten).

Ob die Berufung vor dem Ersten Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zugelassen wird, hängt noch von der einzureichenden Begründung ab. Die liegt laut einem Bericht der Badischen Neuesten Nachrichten der nächsthöheren Instanz noch nicht vor.

Im Rechtsstreit geht es in vielerlei Hinsicht um viel Geld. Für den Ex-Geschäftsführer und seinen Stellvertreter stehen Schadenersatz und Gehaltsnachzahlungen im Raum, die etwa eine Million Euro umfassen sollen. Mit ihrer Klage wollten sie diese Beträge erstreiten. Nach der Niederlage im April sollten ihnen nur Tantiemen von jeweils etwa 14.000 Euro und Urlaubsabgeltungen bleiben.

Gesellschafter mussten auf 10 Millionen Euro verzichten

Die andere Seite, die Stadtwerke, mussten in der Vergangenheit etwa zehn Millionen Euro in den Wind schreiben. Diese Ausschüttung hatten die Anteilseigner des badischen Versorgers eigentlich für das Geschäftsjahr 2018 erwartet. 6,5 Millionen Euro davon hatte die Stadtkasse eingeplant, 3,5 Millionen Euro die Thüga als andere Gesellschafterin. Allerdings war der Gewinn des Versorgers von elf auf 4,2 Millionen Euro eingebrochen, es gab damals auf Geheiß des Aufsichtsrats nichts zu verteilen.

Der Aufsichtsrat sprach auf das ernüchternde Jahresergebnis hin die fristlosen Kündigungen für Roger Heidt und Thomas Engelhard aus. Als Grund für diesen Schritt nannte das Kontrollgremium eine Verletzung von Informations- und Berichtspflichten der Geschäftsführung. Den wirtschaftlichen Abschwung hätten sie frühzeitiger mitteilen müssen, so der Vorwurf. Dem traten die Entlassenen entschieden entgegen.

Ihr Versuch, vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe nun doch noch Recht zu bekommen, gründet sich auch auf Irritationen im Landgerichtsverfahren. Dort hatten sie im Urkundenverfahren zunächst auf einen juristischen Erfolg hoffen dürfen. Ein Richter hatte ihre Position geteilt. Als es zur Verhandlung unter anderem Vorsitz kam, fielen diese Hoffnungen mit dem Urteil im April aber in sich zusammen.

Die Angelegenheit besitzt auch eine höchst politische Komponente. CDU-Politiker Roger Heidt hatte eine bereits eine ansehnliche politische Karriere hinter sich, als er im Oktober 2016 Chef bei den Stadtwerken wurde. Zuvor war er Erster Bürgermeister Pforzheims und Aufsichtsratschef des Versorgers gewesen, danach Geschäftsführer des Tourismus-Verbandes Baden-Württemberg.

Die fristlose Kündigung als Stadtwerke-Chef hatte mit Dirk Büscher sein Parteikollege und Nachfolger als Erster Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender letztlich zu verantworten. Eine erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht würde nun vermutlich allerdings den Pforzheimer Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) auf den Plan rufen. Denn er hat mittlerweile den Aufsichtsratsvorsitz übernommen. Auch ein Vergleichsvorschlag stammt aus Bochs Feder. Die außergerichtliche Einigung im Rahmen des Landgerichtsverfahrens kam aber nicht zustande.

Mittwoch, 7.06.2023, 16:35 Uhr
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