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Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Viele Änderungswünsche zur EnWG-Novelle im Bundestag
Quelle: E&M
Energiewirtschaftsgesetz

Viele Änderungswünsche zur EnWG-Novelle im Bundestag

Bei der Öffentlichen Anhörung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im zuständigen Bundestagsausschuss äußerten sich Experten aus Wirtschaft und Verbänden mit Vorschlägen.
Am 18. Mai fand die Öffentliche Anhörung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als Teil des „Osterpakets“ der Ampelkoalition statt. Vor dem Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie begrüßte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, dass damit künftig verhindert würde, dass Energiediscounter kurzfristig ihre Belieferung einstellen und damit ihre Kundinnen und Kunden den Grundversorgern zuschieben. Dies war seit vergangenem Herbst wegen der gestiegenen Energiepreise geschehen. „Der vorliegende Gesetzentwurf wird solche Situationen in Zukunft verhindern“, lobte Liebing aus Sicht der kommunalen Unternehmen, die als Grundversorger diese Kunden übernehmen mussten.

Besonders wichtig sei die neue Pflicht von Energielieferanten, das Beenden der Endkundenbelieferung mindestens drei Monate im Voraus der Bundesnetzagentur und den Kunden anzuzeigen sowie die Entkoppelung von Grund- und Ersatzversorgung. „Gerade aktuell zeigt sich wieder, wie wichtig eine zuverlässige und funktionsfähige Grundversorgung bei Strom und Gas in Krisenzeiten ist“, unterstrich Liebing. Die Rückkehr zu einem einheitlichen Preis in der Grundversorgung könne jedoch nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen. Dafür müsse im Gesetz noch eine entsprechende Übergangsregelung geschaffen werden, forderte Liebing.

Der Gesetzentwurfes sieht zudem vor, die Fernwärmeversorgung in den Anwendungsbereich der besonderen Preiskontrolle des §29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzubeziehen. Dies sei aus VKU-Sicht problematisch und entbehre einer sachlichen Grundlage. Es gebe kein kartellrechtliches Vollzugsdefizit bei der Überprüfung von Fernwärmepreisen. „Die Neuregelung ist schädlich für die notwendigen Investitionen in die Fernwärme“, das sei in der derzeitigen Situation das vollkommen falsche Signal, schloss Liebing.

Netzausbau beschleunigen

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach Andrees Gentzsch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, vor dem Ausschuss. Er hält die erweiterten Verpflichtungen der Verteilnetzbetreiber zur Erstellung von langfristigen Szenarien und die Einbeziehung von weiteren Stakeholdern in unteren Spannungsebenen nicht für hilfreich für eine Beschleunigung des Netzausbaus. Noch fehlten Regeln für den Wasserstoffhochlauf und die Steuerbarkeit von Verbrauchsanlagen nach § 14a EnWG, kritisierte Gentzsch.

Stefan Kapferer, CEO von 50 Hertz, nahm für die Übertragungsnetzbetreiber an der Anhörung teil. Diese begrüßen die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von Projektmanagern zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und für eine effiziente Fachkräfteallokation und Entlastung der Behörden. Dies sollte jedoch von einer „Kann“ zur „Soll“-Vorschrift werden. Außerdem sollten mehr Ankündigungen im Internet möglich werden, anstatt als schriftliche Aushänge und Briefe in Gemeinden. Außerdem sollten die Maßnahmen zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ auch für den Netzanschluss dieser Anlagen gelten, forderte Kapferer.

Sektorenkopplung erleichtern

Für die N-Ergie Nürnberg sagte Rainer Kleedörfer, Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung, dass neben positiven Änderungen auch noch Lücken im Gesetzentwurf bestehen. So fehlten weiterhin Aspekte der Systemintegration sowohl in den Ausbaugesetzen für Erneuerbare-Energieanlagen (EE) wie auch in der EnWG-Novelle. „Zeitliche Abhängigkeiten zwischen dem EE-Ausbau und dem dafür erforderlichen Stromverteilnetzausbau werden weiterhin ungenügend berücksichtigt“, kritisierte Kleedörfer.

Neue größere lastferne Photovoltaik-Anlagen würden Gefahr laufen, über Jahre
hinweg und vorrangig im Sommerhalbjahr deutlich – im Extremfall bis auf Einspeisung Null – abgeregelt zu werden. EE-Ausbau solle daher vorrangig lastnah und unter Berücksichtigung noch vorhandener Aufnahmekapazitäten in den Stromverteilnetzen errichtet werden und Photovoltaik-Anlagen vorrangig in Ost-West-Ausrichtung, um die Mittagsspitze der Erzeugung zu vermeiden. Erzeugungsnahe Batteriespeicher sollten zudem die Spitze der Photovoltaik tagesgleich zeitversetzt in das Energiesystem einspeisen, regte er an. Ein sektorkopplungsorientiertes Energie-Preissystem müsse solche Investitionen fördern, schloss Kleedörfer.

Nadine Bethge, stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßte die vorgesehene Einbindung der Verteilnetzbetreiber in die Erstellung des Szenariorahmens für die Stromnetzplanung. Auch heutige Prozesse der Gasnetzplanung müssten verändert werden, um den Übergang in ein Klimaneutralitätsnetz zu gestalten, regte die DUH an. Auch die Gasnetzplanung müsse die Treibhausgasneutralität in den Blick nehmen. Beide Netzentwicklungspläne müssten zudem mit der leitungsgebundenen Versorgung von Wärme und Kälte im EnWG geregelt werden. 

Mittwoch, 18.05.2022, 16:16 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Energiewirtschaftsgesetz - Viele Änderungswünsche zur EnWG-Novelle im Bundestag
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Bei der Öffentlichen Anhörung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im zuständigen Bundestagsausschuss äußerten sich Experten aus Wirtschaft und Verbänden mit Vorschlägen.
Am 18. Mai fand die Öffentliche Anhörung zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als Teil des „Osterpakets“ der Ampelkoalition statt. Vor dem Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie begrüßte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, dass damit künftig verhindert würde, dass Energiediscounter kurzfristig ihre Belieferung einstellen und damit ihre Kundinnen und Kunden den Grundversorgern zuschieben. Dies war seit vergangenem Herbst wegen der gestiegenen Energiepreise geschehen. „Der vorliegende Gesetzentwurf wird solche Situationen in Zukunft verhindern“, lobte Liebing aus Sicht der kommunalen Unternehmen, die als Grundversorger diese Kunden übernehmen mussten.

Besonders wichtig sei die neue Pflicht von Energielieferanten, das Beenden der Endkundenbelieferung mindestens drei Monate im Voraus der Bundesnetzagentur und den Kunden anzuzeigen sowie die Entkoppelung von Grund- und Ersatzversorgung. „Gerade aktuell zeigt sich wieder, wie wichtig eine zuverlässige und funktionsfähige Grundversorgung bei Strom und Gas in Krisenzeiten ist“, unterstrich Liebing. Die Rückkehr zu einem einheitlichen Preis in der Grundversorgung könne jedoch nicht von einem Tag auf den anderen erfolgen. Dafür müsse im Gesetz noch eine entsprechende Übergangsregelung geschaffen werden, forderte Liebing.

Der Gesetzentwurfes sieht zudem vor, die Fernwärmeversorgung in den Anwendungsbereich der besonderen Preiskontrolle des §29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzubeziehen. Dies sei aus VKU-Sicht problematisch und entbehre einer sachlichen Grundlage. Es gebe kein kartellrechtliches Vollzugsdefizit bei der Überprüfung von Fernwärmepreisen. „Die Neuregelung ist schädlich für die notwendigen Investitionen in die Fernwärme“, das sei in der derzeitigen Situation das vollkommen falsche Signal, schloss Liebing.

Netzausbau beschleunigen

Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach Andrees Gentzsch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung, vor dem Ausschuss. Er hält die erweiterten Verpflichtungen der Verteilnetzbetreiber zur Erstellung von langfristigen Szenarien und die Einbeziehung von weiteren Stakeholdern in unteren Spannungsebenen nicht für hilfreich für eine Beschleunigung des Netzausbaus. Noch fehlten Regeln für den Wasserstoffhochlauf und die Steuerbarkeit von Verbrauchsanlagen nach § 14a EnWG, kritisierte Gentzsch.

Stefan Kapferer, CEO von 50 Hertz, nahm für die Übertragungsnetzbetreiber an der Anhörung teil. Diese begrüßen die Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von Projektmanagern zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und für eine effiziente Fachkräfteallokation und Entlastung der Behörden. Dies sollte jedoch von einer „Kann“ zur „Soll“-Vorschrift werden. Außerdem sollten mehr Ankündigungen im Internet möglich werden, anstatt als schriftliche Aushänge und Briefe in Gemeinden. Außerdem sollten die Maßnahmen zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ auch für den Netzanschluss dieser Anlagen gelten, forderte Kapferer.

Sektorenkopplung erleichtern

Für die N-Ergie Nürnberg sagte Rainer Kleedörfer, Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung, dass neben positiven Änderungen auch noch Lücken im Gesetzentwurf bestehen. So fehlten weiterhin Aspekte der Systemintegration sowohl in den Ausbaugesetzen für Erneuerbare-Energieanlagen (EE) wie auch in der EnWG-Novelle. „Zeitliche Abhängigkeiten zwischen dem EE-Ausbau und dem dafür erforderlichen Stromverteilnetzausbau werden weiterhin ungenügend berücksichtigt“, kritisierte Kleedörfer.

Neue größere lastferne Photovoltaik-Anlagen würden Gefahr laufen, über Jahre
hinweg und vorrangig im Sommerhalbjahr deutlich – im Extremfall bis auf Einspeisung Null – abgeregelt zu werden. EE-Ausbau solle daher vorrangig lastnah und unter Berücksichtigung noch vorhandener Aufnahmekapazitäten in den Stromverteilnetzen errichtet werden und Photovoltaik-Anlagen vorrangig in Ost-West-Ausrichtung, um die Mittagsspitze der Erzeugung zu vermeiden. Erzeugungsnahe Batteriespeicher sollten zudem die Spitze der Photovoltaik tagesgleich zeitversetzt in das Energiesystem einspeisen, regte er an. Ein sektorkopplungsorientiertes Energie-Preissystem müsse solche Investitionen fördern, schloss Kleedörfer.

Nadine Bethge, stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz der Deutschen Umwelthilfe (DUH), begrüßte die vorgesehene Einbindung der Verteilnetzbetreiber in die Erstellung des Szenariorahmens für die Stromnetzplanung. Auch heutige Prozesse der Gasnetzplanung müssten verändert werden, um den Übergang in ein Klimaneutralitätsnetz zu gestalten, regte die DUH an. Auch die Gasnetzplanung müsse die Treibhausgasneutralität in den Blick nehmen. Beide Netzentwicklungspläne müssten zudem mit der leitungsgebundenen Versorgung von Wärme und Kälte im EnWG geregelt werden. 

Mittwoch, 18.05.2022, 16:16 Uhr
Susanne Harmsen

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