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Energie & Management > Elektrofahrzeuge - Verband: Keine EEG-Umlage für Ladestrom
Bild: Deutsche Telekom
Elektrofahrzeuge

Verband: Keine EEG-Umlage für Ladestrom

Der Bundesverband E-Mobilität (BEM) kritisiert, dass das Energierecht immer noch den Hochlauf der Elektromobilität behindert.
Dem BEM zufolge ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Betreiber von Ladeeinrichtungen das größte Hindernis. Nach dem Gesetz seien sie Energielieferanten, die an den Netzbetreiber die EEG-Umlage abführen und empfindlich sanktionierte Meldepflichten einhalten müssen. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Ladepunkten auch die Stromsteuer anmelden und abführen. Unter Umständen bestehe sogar die Pflicht, sich als Energieversorger anzumelden.

„Das Energierecht ist nicht auf die Elektromobilität eingestellt“, sagt BEM-Vorstand Markus Emmert. Dies führe zu massiven Fehlallokationen. Er mahnt deshalb eine langfristig sinnvolle Korrektur an, die auch eine steuerliche Gleichbehandlung von Wasserstoff und Grünstrom umfasse und damit eine Befreiung aller Ladepunkte von der EEG-Umlage nach sich ziehe. Denn während der Wasserstoff bereits von der Umlage befreit sei, sei sie für den Ladestrom noch zu entrichten.

Florian-Alexander Wesche, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dentons, gibt im Youtube-Kanal des BEM zu bedenken, dass die EEG-Umlage als Instrument eingeführt wurde, um den Klimaschutz voranzubringen. Der Hochlauf der Elektromobilität verfolge im Grunde denselben Zweck. Mittel- bis langfristig sei es deshalb notwendig, die E-Mobilität in die regulierte Energiewirtschaft zu integrieren, so Wesche. Dazu bedürfe es jedoch einer grundlegenden Reform des EEG. Bis dahin könne man überlegen, wie in anderen Fällen auch, eine Reduzierung oder gar Befreiung von der EEG-Umlage für Ladeinfrastrukturbetreiber vorzusehen.

Kurzfristig könne man sicherlich „nicht alles neu denken“. Deshalb müsste nach Ansicht des Juristen kurzfristig für die E-Mobilität ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, um ihr mehr Spielraum zu geben und die Hürden für die Ladesäulenbetreiber schnell aus dem Weg zu räumen.
 

Dienstag, 6.04.2021, 15:20 Uhr
Fritz Wilhelm
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Bild: Deutsche Telekom
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Verband: Keine EEG-Umlage für Ladestrom
Der Bundesverband E-Mobilität (BEM) kritisiert, dass das Energierecht immer noch den Hochlauf der Elektromobilität behindert.
Dem BEM zufolge ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz für Betreiber von Ladeeinrichtungen das größte Hindernis. Nach dem Gesetz seien sie Energielieferanten, die an den Netzbetreiber die EEG-Umlage abführen und empfindlich sanktionierte Meldepflichten einhalten müssen. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Ladepunkten auch die Stromsteuer anmelden und abführen. Unter Umständen bestehe sogar die Pflicht, sich als Energieversorger anzumelden.

„Das Energierecht ist nicht auf die Elektromobilität eingestellt“, sagt BEM-Vorstand Markus Emmert. Dies führe zu massiven Fehlallokationen. Er mahnt deshalb eine langfristig sinnvolle Korrektur an, die auch eine steuerliche Gleichbehandlung von Wasserstoff und Grünstrom umfasse und damit eine Befreiung aller Ladepunkte von der EEG-Umlage nach sich ziehe. Denn während der Wasserstoff bereits von der Umlage befreit sei, sei sie für den Ladestrom noch zu entrichten.

Florian-Alexander Wesche, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dentons, gibt im Youtube-Kanal des BEM zu bedenken, dass die EEG-Umlage als Instrument eingeführt wurde, um den Klimaschutz voranzubringen. Der Hochlauf der Elektromobilität verfolge im Grunde denselben Zweck. Mittel- bis langfristig sei es deshalb notwendig, die E-Mobilität in die regulierte Energiewirtschaft zu integrieren, so Wesche. Dazu bedürfe es jedoch einer grundlegenden Reform des EEG. Bis dahin könne man überlegen, wie in anderen Fällen auch, eine Reduzierung oder gar Befreiung von der EEG-Umlage für Ladeinfrastrukturbetreiber vorzusehen.

Kurzfristig könne man sicherlich „nicht alles neu denken“. Deshalb müsste nach Ansicht des Juristen kurzfristig für die E-Mobilität ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, um ihr mehr Spielraum zu geben und die Hürden für die Ladesäulenbetreiber schnell aus dem Weg zu räumen.
 

Dienstag, 6.04.2021, 15:20 Uhr
Fritz Wilhelm

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