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Energie & Management > Erdgas - Gutachten rechtfertigt Vorgehen bei Speicherbefüllung
Der Erdgasspeicher Bernburg in Sachsen-Anhalt ist der viertgrößte in Europa. Quelle: VNG
Erdgas

Gutachten rechtfertigt Vorgehen bei Speicherbefüllung

Die Bundesnetzagentur hat ein Gutachten zur Befüllung der Gasspeicher durch den Marktgebietsverantwortlichen THE vorgelegt. Das Vorgehen war umstritten und hat hohe Kosten verursacht.
„Es war richtig, dass wir im vergangenen Sommer schnell gehandelt und alles darangesetzt haben, die Gasspeicher für den Winter zu füllen. Dass wir dann so gut über den Winter gekommen sind, lag auch an den vergleichsweise milden Temperaturen“, erklärte Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchung. Für diesen Sommer deute im Moment vieles darauf hin, dass es ausreichend Anreize für eine marktliche Befüllung der Speicher gibt. Gleichwohl würden bei einer staatlich veranlassten Einspeicherung mittlerweile weitere Optimierungsmöglichkeiten im Umgang mit den Speichermengen zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2022 war, um die neu eingeführten gesetzlichen Füllstandsziele zu erreichen, ein hoher Anteil der Gasspeicherkapazitäten durch den Marktgebietverantwortlichen Trading Hob Europe (THE) im Auftrag der Bundesregierung befüllt worden. Es handelte sich dabei um 49 Milliarden kWh, die zu hohen Preise eingekauft wurden. Ein großer Teil davon ist jetzt noch in den Speichern, dem Bund entstanden Milliardenkosten. Zudem gab es immer wieder Vorwürfe, dass durch das rigide Vorgehen die Preise erst recht in die Höhe getrieben wurden und Länder mit weniger finanziellen Möglichkeiten das Nachsehen hatten.

Das Gutachten kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass der THE bei der Bewirtschaftung der Gasspeicher im vergangenen Jahr kaum Spielraum hatte. Dies wird zum einen auf die gesetzlichen Vorgaben und die physischen Restriktionen der Speicher zurückgeführt. Zum anderen weist die Untersuchung darauf hin, dass es notwendig war, schnell zu handeln, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dadurch standen der THE zu Beginn der Speicherbewirtschaftung nicht alle Vermarktungsmöglichkeiten zur Verfügung.

„Gasmarktpreise nicht marktunüblich beeinflusst“

Weiter kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass THE die „Gasmarktpreise nicht auf marktunübliche Weise beeinflusst hat“. Prinzipiell sei es zwar richtig, dass jede zusätzliche Nachfrage auf einem Markt mit einem knappen Angebot tendenziell preissteigernd wirkt. Der starke Preisanstieg im Sommer 2022 sei jedoch nicht allein und ausschließlich auf das Einspeicherverhalten von THE zurückzuführen, sondern wahrscheinlich vor allem dadurch getrieben gewesen, dass europaweit zu diesem Zeitpunkt die Speicher befüllt wurden und zeitgleich erhebliche russische Gaslieferungen weggefallen sind.

Im Hinblick auf zukünftige Einspeicherungen zeigt das Gutachten, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin ein nur eingeschränkter Spielraum bestehen wird. Große Änderungsmöglichkeiten bei der Einspeicherstrategie werden daher nicht aufgezeigt. In Bezug auf die Ausspeicherstrategie wird allerdings empfohlen, dass die von der THE eingespeicherten Mengen zukünftig zeitgleich auf Termin weitervermarktet werden. Auf diese Weise kann das Risiko sich in der Zukunft ändernder Gaspreise minimiert und die Planungssicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gasspeicherumlage erhöht werden.

Da auch für die kommenden Jahre eine Befüllung der Gasspeicher durch die THE nicht ausgeschlossen werden kann, hatte die Bundesnetzagentur das Beratungsunternehmen BET und Prof. Dr. Haucap mit einer Analyse der Bewirtschaftungsstrategie sowohl in Bezug auf das Gasspeicherjahr 2022/23, vor allem aber auch im Hinblick auf die kommenden Jahre beauftragt.

Das Gutachten zur Speicherbewirtschaftung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Freitag, 2.06.2023, 13:22 Uhr
Günter Drewnitzky
Energie & Management > Erdgas - Gutachten rechtfertigt Vorgehen bei Speicherbefüllung
Der Erdgasspeicher Bernburg in Sachsen-Anhalt ist der viertgrößte in Europa. Quelle: VNG
Erdgas
Gutachten rechtfertigt Vorgehen bei Speicherbefüllung
Die Bundesnetzagentur hat ein Gutachten zur Befüllung der Gasspeicher durch den Marktgebietsverantwortlichen THE vorgelegt. Das Vorgehen war umstritten und hat hohe Kosten verursacht.
„Es war richtig, dass wir im vergangenen Sommer schnell gehandelt und alles darangesetzt haben, die Gasspeicher für den Winter zu füllen. Dass wir dann so gut über den Winter gekommen sind, lag auch an den vergleichsweise milden Temperaturen“, erklärte Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchung. Für diesen Sommer deute im Moment vieles darauf hin, dass es ausreichend Anreize für eine marktliche Befüllung der Speicher gibt. Gleichwohl würden bei einer staatlich veranlassten Einspeicherung mittlerweile weitere Optimierungsmöglichkeiten im Umgang mit den Speichermengen zur Verfügung stehen.

Im Jahr 2022 war, um die neu eingeführten gesetzlichen Füllstandsziele zu erreichen, ein hoher Anteil der Gasspeicherkapazitäten durch den Marktgebietverantwortlichen Trading Hob Europe (THE) im Auftrag der Bundesregierung befüllt worden. Es handelte sich dabei um 49 Milliarden kWh, die zu hohen Preise eingekauft wurden. Ein großer Teil davon ist jetzt noch in den Speichern, dem Bund entstanden Milliardenkosten. Zudem gab es immer wieder Vorwürfe, dass durch das rigide Vorgehen die Preise erst recht in die Höhe getrieben wurden und Länder mit weniger finanziellen Möglichkeiten das Nachsehen hatten.

Das Gutachten kommt jetzt zu dem Ergebnis, dass der THE bei der Bewirtschaftung der Gasspeicher im vergangenen Jahr kaum Spielraum hatte. Dies wird zum einen auf die gesetzlichen Vorgaben und die physischen Restriktionen der Speicher zurückgeführt. Zum anderen weist die Untersuchung darauf hin, dass es notwendig war, schnell zu handeln, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dadurch standen der THE zu Beginn der Speicherbewirtschaftung nicht alle Vermarktungsmöglichkeiten zur Verfügung.

„Gasmarktpreise nicht marktunüblich beeinflusst“

Weiter kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass THE die „Gasmarktpreise nicht auf marktunübliche Weise beeinflusst hat“. Prinzipiell sei es zwar richtig, dass jede zusätzliche Nachfrage auf einem Markt mit einem knappen Angebot tendenziell preissteigernd wirkt. Der starke Preisanstieg im Sommer 2022 sei jedoch nicht allein und ausschließlich auf das Einspeicherverhalten von THE zurückzuführen, sondern wahrscheinlich vor allem dadurch getrieben gewesen, dass europaweit zu diesem Zeitpunkt die Speicher befüllt wurden und zeitgleich erhebliche russische Gaslieferungen weggefallen sind.

Im Hinblick auf zukünftige Einspeicherungen zeigt das Gutachten, dass aufgrund der gesetzlichen Vorgaben weiterhin ein nur eingeschränkter Spielraum bestehen wird. Große Änderungsmöglichkeiten bei der Einspeicherstrategie werden daher nicht aufgezeigt. In Bezug auf die Ausspeicherstrategie wird allerdings empfohlen, dass die von der THE eingespeicherten Mengen zukünftig zeitgleich auf Termin weitervermarktet werden. Auf diese Weise kann das Risiko sich in der Zukunft ändernder Gaspreise minimiert und die Planungssicherheit hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gasspeicherumlage erhöht werden.

Da auch für die kommenden Jahre eine Befüllung der Gasspeicher durch die THE nicht ausgeschlossen werden kann, hatte die Bundesnetzagentur das Beratungsunternehmen BET und Prof. Dr. Haucap mit einer Analyse der Bewirtschaftungsstrategie sowohl in Bezug auf das Gasspeicherjahr 2022/23, vor allem aber auch im Hinblick auf die kommenden Jahre beauftragt.

Das Gutachten zur Speicherbewirtschaftung ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Freitag, 2.06.2023, 13:22 Uhr
Günter Drewnitzky

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